Chancengerechte Leistungsbewertung bei LRS – Kinder schützen, bevor sie scheitern


Chancengerechte Leistungsbewertung bei LRS – Kinder schützen, bevor sie scheitern
Das Problem
Schule ist für viele Kinder heute mit einem hohen Leistungs- und Erwartungsdruck verbunden. Noten entscheiden über Übergänge, Bildungswege und Zukunftschancen.
Diese Petition richtet sich an die Bildungspolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie fordert eine klare, landesweit einheitliche Regelung, die Kinder schützt, Bildungswege offenhält und Eltern wie Schulen entlastet.
Konkret fordert diese Petition, dass bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibstörung die Rechtschreibung grundsätzlich nicht bewertet wird. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu entlasten, ihre psychische Gesundheit zu schützen und Bildungswege offen zu halten, über die gesamte Schullaufbahn und Ausbildungszeit hinweg.
Bis zum Jahr 2014 war es gängige Praxis, dass bei einer diagnostizierten Lese- und Rechtschreibstörung die Rechtschreibung nicht bewertet wurde. In den Folgejahren entwickelte sich eine uneinheitliche Praxis an den Schulen, in der die Bewertung der Rechtschreibung unterschiedlich gehandhabt wurde.
Mit der zum 1. August 2024 in Kraft getretenen Verordnung hat sich der rechtliche Rahmen weiter verengt. Zwar lag die konkrete Ausgestaltung auch zuvor bei den Schulen und schulischen Gremien, jedoch bestand in der Praxis ein deutlich größerer Spielraum im Umgang mit der Bewertung der Rechtschreibung. Nach der derzeitigen Regelung ist eine abweichende Bewertung der Rechtschreibung grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen und vorrangig dann, wenn eine Versetzungsgefährdung droht oder die psychische Belastung des Kindes bereits erheblich ist.
Dadurch ist ein neues Ungleichgewicht entstanden. Bildungschancen hängen heute stärker vom Schulstandort und der jeweiligen Auslegung der Regelungen ab als vom tatsächlichen Förderbedarf eines Kindes. Diese Entwicklung macht eine klare, landesweit einheitliche Regelung dringend erforderlich.
Die Lese- und Rechtschreibstörung ist eine anerkannte Teilleistungsstörung. Wird die Rechtschreibung dennoch bewertet, wird nicht bewertet, was ein Kind fachlich kann, sondern ein Bereich, der aufgrund der Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Dadurch wird das Gesamtbild der Leistung verzerrt und der schulische Druck weiter erhöht.
Aufgrund der aktuellen Verordnung wird die Berücksichtigung einer anerkannten Teilleistungsstörung faktisch auf eine Ausnahmesituation reduziert. Entlastung setzt erst dann ein, wenn schulisches Scheitern konkret bevorsteht oder die psychische Belastung des Kindes bereits erheblich ist. Die Verordnung setzt damit nicht auf frühzeitige Unterstützung und Entlastung der Kinder, sondern reagiert erst dann, wenn Belastung oder schulisches Scheitern bereits eingetreten sind.
Gleichzeitig zeigen einzelne Schulen, dass ein stärker am Kind orientierter Umgang möglich ist. Da es sich hierbei jedoch um schulische Einzelfallentscheidungen handelt, entstehen erhebliche Unterschiede in der Behandlung betroffener Kinder. Die Unterstützung hängt damit vom Schulstandort ab, nicht vom individuellen Bedarf des Kindes.
Parallel dazu empfiehlt das Bildungsministerium in seinem aktuellen Informationsflyer Eltern ausdrücklich, keinen zusätzlichen Druck aufzubauen, Fehler nicht zu fokussieren und Lernprozesse positiv zu begleiten. Diese Empfehlungen stehen jedoch im Widerspruch zur schulischen Realität, denn die Bewertung der Rechtschreibung erzeugt zwangsläufig Leistungsdruck – insbesondere dann, wenn genau dieser Bereich aufgrund einer diagnostizierten Lese- und Rechtschreibstörung beeinträchtigt ist. Der einfachste Weg, diesen Widerspruch aufzulösen, ist es, bei festgestellter LRS auf die Bewertung der Rechtschreibung zu verzichten.
Viele betroffene Kinder erreichen trotz fachlicher Kompetenzen durch die Bewertung der Rechtschreibung dauerhaft nur ausreichende Leistungen in Hauptfächern. Damit wird ihnen der Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen, insbesondere zum Gymnasium, faktisch erschwert oder verwehrt, obwohl sie das Klassenziel erreichen und fachlich geeignet sind. Bildungswege, die früher offenstanden, werden so frühzeitig verschlossen. Bildungschancen hängen nicht vom Potenzial eines Kindes ab, sondern von der Bewertung eines beeinträchtigten Teilbereichs.
Dauerhafter Notendruck kann zu Schulangst, Vermeidungsstrategien oder Schulverweigerung führen. Unterstützung greift häufig erst dann, wenn Kinder bereits psychisch stark belastet sind und therapeutische Hilfe benötigen, obwohl präventive Maßnahmen möglich wären. Die Nichtbewertung der Rechtschreibung ist ein einfaches, wirksames und kostenneutrales Mittel, um Kinder frühzeitig zu entlasten und ihre psychische Gesundheit zu schützen.
Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen frühzeitige Fördermaßnahmen oder Unterstützungsangebote. Diese sollen auch weiterhin – und ausdrücklich auch vor einer formalen Feststellung einer Lese- und Rechtschreibstörung – möglich bleiben. Ziel dieser Petition ist ausschließlich eine klare, landesweit einheitliche Regelung der Bewertung der Rechtschreibung bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibstörung.
Wir fordern:
- Die grundsätzliche Nichtbewertung der Rechtschreibung bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibstörung.
- Frühzeitige Unterstützung und der Schutz der psychischen Gesundheit als Leitprinzip schulischer Förderung.
- Die Geltung dieser Regelung über die gesamte Schullaufbahn und Ausbildungszeit.
Bitte unterstützen Sie diese Petition, um Kindern mit Lese- und Rechtschreibstörung faire Bildungschancen zu ermöglichen – ohne unnötigen Druck und ohne frühzeitige Einschränkung ihrer Zukunft.
Eine ausführliche, gut lesbare Langfassung mit allen Hintergründen und Einordnungen finden Sie hier als PDF: https://docs.google.com/document/d/10c-5VwIoES2H2BS2UWKQJBxb2XjFVtSr0_21ik8wLUc/edit?usp=sharing

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Das Problem
Schule ist für viele Kinder heute mit einem hohen Leistungs- und Erwartungsdruck verbunden. Noten entscheiden über Übergänge, Bildungswege und Zukunftschancen.
Diese Petition richtet sich an die Bildungspolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie fordert eine klare, landesweit einheitliche Regelung, die Kinder schützt, Bildungswege offenhält und Eltern wie Schulen entlastet.
Konkret fordert diese Petition, dass bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibstörung die Rechtschreibung grundsätzlich nicht bewertet wird. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu entlasten, ihre psychische Gesundheit zu schützen und Bildungswege offen zu halten, über die gesamte Schullaufbahn und Ausbildungszeit hinweg.
Bis zum Jahr 2014 war es gängige Praxis, dass bei einer diagnostizierten Lese- und Rechtschreibstörung die Rechtschreibung nicht bewertet wurde. In den Folgejahren entwickelte sich eine uneinheitliche Praxis an den Schulen, in der die Bewertung der Rechtschreibung unterschiedlich gehandhabt wurde.
Mit der zum 1. August 2024 in Kraft getretenen Verordnung hat sich der rechtliche Rahmen weiter verengt. Zwar lag die konkrete Ausgestaltung auch zuvor bei den Schulen und schulischen Gremien, jedoch bestand in der Praxis ein deutlich größerer Spielraum im Umgang mit der Bewertung der Rechtschreibung. Nach der derzeitigen Regelung ist eine abweichende Bewertung der Rechtschreibung grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen und vorrangig dann, wenn eine Versetzungsgefährdung droht oder die psychische Belastung des Kindes bereits erheblich ist.
Dadurch ist ein neues Ungleichgewicht entstanden. Bildungschancen hängen heute stärker vom Schulstandort und der jeweiligen Auslegung der Regelungen ab als vom tatsächlichen Förderbedarf eines Kindes. Diese Entwicklung macht eine klare, landesweit einheitliche Regelung dringend erforderlich.
Die Lese- und Rechtschreibstörung ist eine anerkannte Teilleistungsstörung. Wird die Rechtschreibung dennoch bewertet, wird nicht bewertet, was ein Kind fachlich kann, sondern ein Bereich, der aufgrund der Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Dadurch wird das Gesamtbild der Leistung verzerrt und der schulische Druck weiter erhöht.
Aufgrund der aktuellen Verordnung wird die Berücksichtigung einer anerkannten Teilleistungsstörung faktisch auf eine Ausnahmesituation reduziert. Entlastung setzt erst dann ein, wenn schulisches Scheitern konkret bevorsteht oder die psychische Belastung des Kindes bereits erheblich ist. Die Verordnung setzt damit nicht auf frühzeitige Unterstützung und Entlastung der Kinder, sondern reagiert erst dann, wenn Belastung oder schulisches Scheitern bereits eingetreten sind.
Gleichzeitig zeigen einzelne Schulen, dass ein stärker am Kind orientierter Umgang möglich ist. Da es sich hierbei jedoch um schulische Einzelfallentscheidungen handelt, entstehen erhebliche Unterschiede in der Behandlung betroffener Kinder. Die Unterstützung hängt damit vom Schulstandort ab, nicht vom individuellen Bedarf des Kindes.
Parallel dazu empfiehlt das Bildungsministerium in seinem aktuellen Informationsflyer Eltern ausdrücklich, keinen zusätzlichen Druck aufzubauen, Fehler nicht zu fokussieren und Lernprozesse positiv zu begleiten. Diese Empfehlungen stehen jedoch im Widerspruch zur schulischen Realität, denn die Bewertung der Rechtschreibung erzeugt zwangsläufig Leistungsdruck – insbesondere dann, wenn genau dieser Bereich aufgrund einer diagnostizierten Lese- und Rechtschreibstörung beeinträchtigt ist. Der einfachste Weg, diesen Widerspruch aufzulösen, ist es, bei festgestellter LRS auf die Bewertung der Rechtschreibung zu verzichten.
Viele betroffene Kinder erreichen trotz fachlicher Kompetenzen durch die Bewertung der Rechtschreibung dauerhaft nur ausreichende Leistungen in Hauptfächern. Damit wird ihnen der Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen, insbesondere zum Gymnasium, faktisch erschwert oder verwehrt, obwohl sie das Klassenziel erreichen und fachlich geeignet sind. Bildungswege, die früher offenstanden, werden so frühzeitig verschlossen. Bildungschancen hängen nicht vom Potenzial eines Kindes ab, sondern von der Bewertung eines beeinträchtigten Teilbereichs.
Dauerhafter Notendruck kann zu Schulangst, Vermeidungsstrategien oder Schulverweigerung führen. Unterstützung greift häufig erst dann, wenn Kinder bereits psychisch stark belastet sind und therapeutische Hilfe benötigen, obwohl präventive Maßnahmen möglich wären. Die Nichtbewertung der Rechtschreibung ist ein einfaches, wirksames und kostenneutrales Mittel, um Kinder frühzeitig zu entlasten und ihre psychische Gesundheit zu schützen.
Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen frühzeitige Fördermaßnahmen oder Unterstützungsangebote. Diese sollen auch weiterhin – und ausdrücklich auch vor einer formalen Feststellung einer Lese- und Rechtschreibstörung – möglich bleiben. Ziel dieser Petition ist ausschließlich eine klare, landesweit einheitliche Regelung der Bewertung der Rechtschreibung bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibstörung.
Wir fordern:
- Die grundsätzliche Nichtbewertung der Rechtschreibung bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibstörung.
- Frühzeitige Unterstützung und der Schutz der psychischen Gesundheit als Leitprinzip schulischer Förderung.
- Die Geltung dieser Regelung über die gesamte Schullaufbahn und Ausbildungszeit.
Bitte unterstützen Sie diese Petition, um Kindern mit Lese- und Rechtschreibstörung faire Bildungschancen zu ermöglichen – ohne unnötigen Druck und ohne frühzeitige Einschränkung ihrer Zukunft.
Eine ausführliche, gut lesbare Langfassung mit allen Hintergründen und Einordnungen finden Sie hier als PDF: https://docs.google.com/document/d/10c-5VwIoES2H2BS2UWKQJBxb2XjFVtSr0_21ik8wLUc/edit?usp=sharing

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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 16. Januar 2026 erstellt