Petition updateHände weg von der Demokratie - Volksabstimmung im Grundsatzprogramm erhalten!Re: Prüfung eines AfD-Verbots – Thema streichen?
Felicitas OszwaldGermany
May 10, 2026

Liebe Unterstützer:innen,

so viele Rückmeldungen auf einen Newsletter hatten wir noch nie – hunderte Nachrichten, von großer Zustimmung bis zu deutlicher Ablehnung. Auslöser: das Thema „Prüfung eines AfD-Verbots“.

Wir versuchen, auf möglichst viele Zuschriften zu antworten. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht jede Nachricht individuell beantworten können.

Gefreut hat uns, dass viele – unabhängig davon, ob sie für oder gegen eine „Prüfung eines AfD-Verbots“ sind – weiter mitmachen und uns nicht mit den zur Abstimmung stehenden Themen verwechseln. 

Wir führen Volksabstimmungen durch, aber wir bestimmen nicht die Themen.

Betroffen gemacht hat uns, dass manche zu meinen scheinen, wir seien ein Mülleimer, in den man all seinen Zorn, seine Frustration und seine Abscheu kippen kann.

Wir sind weder “kranke Ideologen” noch “linke Idioten”, und wir produzieren auch keinen “geistigen Dünnschiss”.

Das Abstimmungsergebnis der Themenwahl spiegelt gesellschaftlich relevante Themen wider. Den Spiegel zu beschmutzen oder dagegenzutreten ändert nichts – die Themen bleiben.

Was man von uns erwarten kann

Bei fast jedem Thema erleben wir starke Argumente auf beiden Seiten, so wie im Leben auch. Selten ist es schwarz-weiß. Unsere Aufgabe ist es, Abstimmungsthemen verständlich, ausgewogen und sachlich aufzubereiten und die wichtigsten Pro- und Kontra-Argumente sichtbar zu machen. Damit alle sich ein Bild machen und gut informiert abstimmen können.

Bitte unterstützt uns bei dieser wichtigen Aufgabe: gegen Vereinfachung, für mehr Sachlichkeit – gerade bei kontroversen Themen. Und dafür, Themen in die öffentliche Debatte zu bringen, die relevant sind und denen wir uns als Gesellschaft stellen sollten.

Wir machen weiter. Bitte helft uns dabei.

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Nachfolgend noch einmal unser Aufruf von letzter Woche.

Herzlichen Dank!

+++

Liebe Unterstützer:innen,

zum Abstimmungsthema „Prüfung eines AfD-Verbots“ gibt es drei mögliche Positionen: Ja, Nein oder Enthaltung. Einige Zuschriften, die wir bekommen haben, fordern jedoch eine vierte Option: das Thema zu streichen.

Vorweg: Das werden wir nicht tun.

Warum wir polarisierende Themen nicht aussortieren

Seit die Themen für die Volksabstimmung feststehen, erreichen uns viele Zuschriften, die sich gegen dieses Thema wenden. Mal sind wir „linksgrün versifft“, „undemokratisch“ oder wir wurden „gekapert“.

Vor zwei Jahren – beim Abstimmungsthema Gendern – war es ähnlich, nur spiegelverkehrt. Damals hieß es, wir seien von rechts „verseucht“ oder „unterwandert“.

Und auch jetzt kündigen viele den Newsletter und beenden ihre Unterstützung – leider.

Wir verstehen, dass solche Themen polarisieren und nicht jedem gefallen. Aber genau dafür gibt es Abstimmungen. 

Sie machen sichtbar, was Menschen beschäftigt, und stoßen Debatten an. Direkte Demokratie bringt relevante Fragen dorthin, wo sie hingehören: in die Mitte der Gesellschaft und in den politischen Dialog. 

Und am Ende entscheidet die Mehrheit.

Stehen bleiben

Wir können und wollen Themen nicht eigenmächtig streichen. Zugelassen wurden nur Vorschläge,

  • die in die Zuständigkeit des Bundestags fallen
  • und nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das ist der Rahmen. Und weitergekommen sind die drei Themen, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Daher möchte ich den Appell an euch richten: Lasst euch nicht von kontroversen Themen abschrecken!

Gerade strittige Fragen brauchen gesellschaftliche Auseinandersetzung – nicht Verdrängung.

Dafür steht ABSTIMMUNG21: überparteilich und gemeinnützig.

Unterstützung

Wir verlieren nicht nur Unterstützerinnen und Unterstützer – wir erhalten auch viel Zuspruch. Nichtsdestotrotz müssen wir die aktuellen Spendenausfälle ausgleichen.

Liebe Unterstützer:innen, könnt ihr euch vorstellen, uns dabei zu unterstützen? Schon ein kleiner regelmäßiger Beitrag hilft, unsere Arbeit nachhaltig zu sichern und Planungssicherheit zu schaffen.

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Unter jedem Aufruf zur Teilnahme an der Volksabstimmung steht:

„Bitte leiten Sie diese E-Mail weiter – sowohl diejenigen, die die Themen unterstützen, als auch diejenigen, die sie ablehnen, sollen die Chance haben, ihre Meinung zu äußern und Position zu beziehen.“

Das meinen wir auch so.

Bitte unterstützt uns dabei.

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Viele Grüße
Eure Felicitas


­P.S.: Keine Abstimmung über ein Verbot der AfD 

Um Missverständnisse bei dem Thema „Prüfung eines AfD-Verbots“ auszuschließen: Bei der Abstimmung geht es nicht um ein AfD-Verbot, sondern ausschließlich um die Frage, ob die Prüfung eines solchen Parteiverbots eingeleitet werden soll. Eine direkte Forderung nach einem Parteiverbot wäre von uns nicht zugelassen worden.

Weder Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung noch die Bevölkerung entscheiden über ein Parteiverbot.

Ein Verbot kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aussprechen.

Ein Parteiverbot ist einer der schwersten Eingriffe in die politische Ordnung. Deshalb ist es bewusst entpolitisiert und an ein unabhängiges Gericht gebunden.

Dazu das Bundesinnenministerium: „Es wäre mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbar, wenn zum Beispiel die Mehrheitsparteien andere Parteien verbieten und sich so missliebiger politischer Konkurrenz entledigen könnten.“ (1)

Der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung sind berechtigt, einen Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen. 

Über diesen Antrag entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht – nach einer Vorprüfung, einem Hauptverfahren und schließlich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im zuständigen Senat. 

Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bislang ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Ein 2001 gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eingeleitetes Verbotsverfahren wurde 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt. Am 17. Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht erneut über ein Verbot der NPD. Dabei stellte der Zweite Senat zwar fest, dass die NPD ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. “Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele” wurde die Partei jedoch nicht verboten. (2)

Quellen

  1. Webseite vom „Bundesministerium des Inneren“ (BMI). Verfügbar unter: www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot
  2. Webseite vom „Bundesverfassungsgericht“. Verfügbar unter: www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten 
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