Petition updateHände weg von der Demokratie - Volksabstimmung im Grundsatzprogramm erhalten!Das Ende der parlamentarischen Demokratie?
Felicitas OszwaldGermany
Feb 23, 2026

Liebe Unterstützer:innen,

wenn Menschen kein Gehör finden, passiert selten „nichts“. Ignoranz hat Folgen – in Beziehungen, im Beruf und in der Politik.

  1. Beziehungen: Man bleibt noch – aber innerlich ist man längst weg.
  2. Beruf: Man arbeitet weiter – aber nur noch im Leerlauf.
  3. Politik: Man wählt – oder gar nicht mehr. Oder man driftet ab.

Genau darum geht es in diesem Newsletter.

Was ist passiert?

332.299 Menschen haben im letzten Jahr unsere Petition für ein Vetorecht per Volksentscheid unterschrieben (1). Unsere Forderung: Bürger:innen sollen gegen verabschiedete Gesetze des Bundestages per Volksentscheid ein Veto einlegen können.

Ein starkes Signal. Also fragten wir alle 630 Bundestagsabgeordneten nach ihrer Haltung.

Antworten: 11.
Mehr nicht.

Unsere Antwort: Wenn man kein Gehör bekommt, muss man sich Gehör verschaffen.

Der offizielle Weg – blockiert

Wir reichten die Petition beim Bundestag ein, um eine öffentliche Anhörung zu erreichen.

Doch am 8. September 2025 empfahl der Petitionsausschuss, die Petition nicht zu veröffentlichen (2).

Begründung:

  • Wir gingen von „falschen Voraussetzungen“ aus.
  • Das Vetorecht bedeute „das Ende der parlamentarischen Demokratie“.
  • Und man legte uns nahe, die Petition nicht weiterzuverfolgen.

Dabei gab es vergleichbare Petitionen und sogar Gesetzentwürfe – etwa von der SPD 2013 (3) oder Initiativen aus der CDU. Die SPD-Fraktion plante sicherlich nicht, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen, sondern diese um direktdemokratische Elemente zu ergänzen.

Neue Begründung – gleiches Ergebnis

Unser Widerspruch? Erfolglos.

Am 9. Dezember 2025 blieb es bei der Nichtveröffentlichung. Die Begründung wurde lediglich geändert: „offensichtlich erfolglos“ (4).

Wäre Erfolg Voraussetzung für eine Veröffentlichung, gäbe es kaum noch Petitionen. Denn Petitionen sollen Veränderungsbedarf aufzeigen und Debatten anstoßen, nicht Mehrheiten voraussetzen.

Doch genau diese Debatte wird verhindert:
Keine Veröffentlichung. Keine Anhörung. Keine Öffentlichkeit.

Warum das gefährlich ist

„Wenn der Staat seine Aufgaben überzeugend erfüllt und der Bürger eine effektive Chance hat, Einfluss zu nehmen, bleibt für Demagogen kein Raum.“ Peter M. Huber, ehemaliger Bundesverfassungsrichter

Demokratie wird nicht durch Beteiligung geschwächt – sondern durch deren Verweigerung.

Also: Loslegen

Damit Bürger:innen trotzdem Gehör finden, hat unsere Schwesterorganisation openPetition den Mail-O-Mat entwickelt:

Ein Tool, mit dem du in wenigen Klicks eine personalisierte Nachricht an deine Abgeordneten senden kannst.

Gemeinsam können wir Druck aufbauen, damit die Petition doch veröffentlicht wird.

Können wir auf dich zählen?

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Demokratische Teilhabe ist unter immensem Druck

Erst stoppte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die Bürgerräte (5), und nun wird unsere Petition stillgelegt.

Wenn selbst vom Bundestag öffentlichen Petitionen die Kraft zur Veränderung abgesprochen wird, dann läuft etwas grundlegend falsch in unserer parlamentarischen Demokratie.

Die Auseinandersetzungen, die vor uns liegen, brauchen viel Vorbereitung, Zeit und Ressourcen. Hilfst du uns mit einer regelmäßigen Spende, damit unsere gemeinnützige Arbeit diesem Druck standhält?

Ich spende für mehr Beteiligung und Demokratie

Vielen Dank für dein Engagement!

Viele Grüße
Eure Felicitas


P.S.: Ein kurzer Blick in die Geschichte

Schon die Fürst:innen im Mittelalter hatten einen Gnadenakt, kein verbrieftes Recht, aber die Untertanen konnten sich mit einer Bittschrift (lat. Petition) an die Fürst:innen wenden. Die Herrscher:innen wussten: Wer gehört wird, greift seltener zu radikaleren Mitteln.

Das erkannten später auch die deutschen Staaten: Ein stabiler Staat braucht Kanäle für Kritik, um Konflikte zu entschärfen. Mit der Paulskirchenverfassung von 1849 entstand dann erstmals ein allgemeines Petitionsrecht in Deutschland.

Die Schweiz ging in dieser Zeit noch einen Schritt weiter: Dort erhielten Bürger:innen das Recht, bereits beschlossene Gesetze des Parlaments anzufechten mit dem Vetorecht (1874). Das gleiche Vetorecht, das wir mit unserer Petition beim Bundestag auch fordern – nur 150 Jahre später. Und diese Petition wird gerade geblockt.

Früher wusste man:

Ohne echte Mitwirkungsmöglichkeiten destabilisiert man die Gesellschaft.

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­Quellen

  1. Website von „openPetition“. Verfügbar unter: https://www.openpetition.de/petition/online/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages
  2. Website von „ABSTIMMUNG21”. Ablehnungsbescheid 1 verfügbar unter: https://abstimmung21.de/wp-content/uploads/2026/02/Bescheid-1-Mitzlaff_geschwaerzt.pdf
  3. Website vom „Bundestag”. Verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/17/138/1713873.pdf
  4. Website von „ABSTIMMUNG21”. Ablehnungsbescheid 2 verfügbar unter: https://abstimmung21.de/wp-content/uploads/2026/02/Bescheid-2-Mitzlaff_geschwaerzt.pdf
  5. Website von „Bayerischer Rundfunk“. Verfügbar unter: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundestag-setzt-keine-neuen-buergerraete-ein-fatales-signal,V4D6vda
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