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Nancy kämpft um ihre Kinder ❤️😢 Die ganze Geschichte!

Christina MundlosBraunschweig, Germany
Aug 3, 2026

In dem verstörenden TV-Beitrag vom MDR lernen wir Nancy kennen - die liebevolle Mutter von 2 Kindern (3 und 5 Jahre alt).

Aber Nancys Leben liegt in Trümmern: Alltag mit ihren Kindern soll sie nicht mehr erleben bis diese erwachsen sind. 

Ich stehe seit 1,5 Jahren in Kontakt mit Nancy, die eigentlich anders heißt, aber zu ihrem Schutz ein Pseudonym nutzt. Ihre Geschichte bricht mir das Herz!

Was ist laut Nancy passiert? 

Nancy hat ein paar „Fehler“ begangen: 

"Fehler" 1

Sie hat im Familiengericht über häusliche Gewalt durch ihren Ex-Partner gesprochen. 

Ein Umgangspfleger wurde eingesetzt. Nancy berichtet, dass er die Treffen zwischen Vater und Kindern beaufsichtigen sollte.

Sie schildert, dass er aber auch sie in ihrer Wohnung oft für viele Stunden aus für sie nicht nachvollziehbaren Gründen aufgesucht und ihr dann gedroht habe.  

Mutmaßlich hätte der Umgangspfleger, der auch als Aktfotograf arbeitet, sie stundenlang belästigt, genötigt und er hätte von ihr verlangt, dass sie alles macht was er von ihr möchte. Sonst - so hätte er ihr mutmaßlich gedroht - hätte er die Macht, dafür zu sorgen, dass ihr die Kinder weggenommen würden. So jedenfalls erzählt es Nancy. Ihre Schilderungen über Ablauf und Inhalte der Treffen mit dem Umgangspfleger können nicht überprüft werden. Wir können hier nur mutmaßen, ob der Umgangspfleger Nancy tatsächlich belästigt und bedroht hat. 

Ein Aspekt jedoch ist auffällig und erhärtet den Verdacht, dass es sich mindestens in Teilen so zugetragen hat:

Nancy wusste bereits Tage zuvor was der Umgangspfleger später dann tatsächlich tat.

Sie behauptet, er hätte ihr gesagt wie er ihr genau die Kinder wegnehmen würde: 

er kenne eine Gutachterin R., bei ihren Gutachten käme grundsätzlich das heraus, was er vermuten würde und er könne die Richterin dazu bringen, genau diese Gutachterin R. zu beauftragen. Und Nancy sagt, er hätte ihr sogar den vollen Namen der Gutachterin R. genannt.  

"Fehler" 2 

Nancy berichtet, sie hätte sich entschieden, nicht alles zu machen, was der Umgangspfleger von ihr wollte. Sie ging stattdessen zur Polizei und zeigte den Umgangspfleger an.

Sie hätte dort zu Protokoll gegeben wie die Gutachterin R. genau heißt, mit der ihr der Umgangspfleger gedroht haben soll, er könne sie vom Gericht bestellen lassen und sie würde ihr die Kinder wegnehmen.  

Die Polizei soll laut Nancy mehrfach versucht haben, den Umgangspfleger abzusetzen - ohne Erfolg. 

Unmittelbar nach Nancys Anzeige, empfahl der Umgangspfleger dem Gericht ein Gutachten. Zuvor - so geht es aus den gerichtlichen Unterlagen hervor - hatte er tatsächlich bei der Gutachterin R. angefragt, ob sie Kapazitäten frei hätte.

Anschließend legte der Umgangspfleger, dessen Frau Juristin ist, einen niederschmetternden Bericht über Nancy bei Gericht vor. Sie sei bindungsintolerant. 

Danach ging alles ganz schnell. Das Gericht entzog Nancy sofort ihre Kinder in einem Eilverfahren. 

Die Kinder kamen ohne Vorwarnung zum Vater - der bis zu dem Tag ja aus guten Gründen nur begleitete Umgänge hatte. Nancy sah ihre Kinder für Monate überhaupt nicht.

Grund für diese drastische Maßnahme sei vor allem Nancys Anzeige gegen den Umgangspfleger und der Bericht des Umgangspflegers. Nancy sagt, es sei konstruiert worden, dass sie derart gefährlich sei, dass sie ihre Kinder nur noch in Begleitung von 2 (!) Umgangsbegleitern überhaupt sehen dürfe. Das zu organisieren sei schwierig und dauere daher lange. 

Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, in dem ein männlicher Gewalttäter 2 Umgangsbegleiter zur Seite gestellt bekommen hätte. Das war nicht einmal bei dem aktuellen Fall mit Jamals Entführer so. 

Ich veröffentlichte einen Aufruf auf meiner Instagram-Seite: "Wer hat Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand und Umgangspfleger XX  und möchte sich austauschen?" 

Daraufhin geschah das:

Auf meiner Insta-Seite drohten der Umgangspfleger und ein Profil, das sich als seine Frau (die Juristin) ausgibt, Müttern und mir mit Unterlassungsklagen. 

Der Umgangspfleger schreibt, hinter meinem Aufruf würde eine Mutter stecken, die "psychisch krank und nicht erziehungsfähig" sei. Mutmaßlich wollte er einschüchtern und verhindern, dass sich Mütter, die mit ihm zu tun haben, austauschen. Warum eigentlich? Sollte ein Umgangspfleger ernsthaft noch vom Gericht eingesetzt werden, wenn er durch derartige Drohungen diesen Müttern verbietet, miteinander zu reden? 

Mit Nancy sprach zumindest kaum noch jemand:

Alle Beschwerden beim OLG wurden abgewiesen. Nancy wurde dort nie (!!) persönlich angehört, sagt sie ganz verzweifelt. 

Und Überraschung: es wurde die Gutachterin R. vom Gericht beauftragt, deren Namen Nancy bereits Tage zuvor in ihrer Anzeige bei der Polizei nannte und über die sie sagt, der Umgangspfleger hätte ihr mit dieser Gutachterin namentlich gedroht - lange bevor das Gericht sie bestellte.

Im Gerichtsprotokoll ist dokumentiert, dass der Umgangspfleger dem Gericht die Gutachterin R. empfohlen hat und dass sich die Beiden kennen. 

Die Gutachterin schreibt, es gebe Hinweise, dass Nancy "psychiatrisch krank" sei ohne jemals mit Nancy gesprochen zu haben - Wochen nachdem schon der Umgangspfleger behauptete Nancy sei psychisch krank. 

Ein Sachverständiger prüft das Gutachten und kommt zu dem Schluss: mangelhaft. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Gutachterin befangen sei, schreibt der Gutachtenprüfer Grote. Und weiter: Das Ergebnis des Gutachtens erscheine so als hätte es bereits zu Beginn festgestanden. 

Ein Psychiater sowie ein Psychologe kommen zu dem Ergebnis: Nancy ist gar nicht psychiatrisch krank. 

Das Gericht ignoriert die Gutachtenprüfung und die Nachweise zu Nancys psychischer Gesundheit.

Und auch das OLG stellt sich taub.

Die Rechtsbeugungen in diesem Fall sind massiv und machen selbst erfahrene JuristInnen sprachlos. So seien Berichte und Umgangsbegleitungen verschwunden, die Nancy attestieren, eine tolle Mutter zu sein und die schildern wie extrem die Kinder leiden. Nancy sagt, die Kinder weinten bei jedem Abschied von ihr fürchterlich, schluchzten, klammerten sich an Nancy fest, erbrachen sich regelmäßig, wenn sie zum Vater mussten.

Die Kinder seien vor ihrem Vater davongelaufen und hätten versucht, wieder in das Auto ihrer Mutter zurückzugelangen. 

Die Kinderschutzkraft, die dies dem Gericht berichtet hätte, sei vom gerichtlich bestellten Interessenvertreter der Kinder (Verfahrensbeistand) aufgefordert worden, ihren Bericht zurückzuziehen. Sie hätte den Bericht allerdings nicht zurückgezogen und sei daraufhin vom Gericht entpflichtet worden. 

Nancy ringt um Fassung. In der Kita seien die Kinder seit der Umplatzierung zum Vater dadurch aufgefallen, dass sie apathisch und verstört wirken würden. Es wurde dokumentiert, sie würden Auffälligkeiten zeigen, wie mit dem Kopf zu wackeln und sich im Kreis zu drehen.

Ein Traumapädagoge geht davon aus, dass wahrscheinlich die Umplatzierung der Kinder gegen ihren Willen zu einer Traumafolgestörung geführt habe und empfiehlt, eine Rückführung der Kinder in den mütterlichen Haushalt zu prüfen. 

Der aktuelle Stand sei laut Nancy, dass sie ihre Kinder erst wieder unbegleitet und öfter als ein paar Stunden im Monat sehen dürfe, wenn sie 18 sind - also nicht mehr während ihrer Kindheit. 

Die Kinder teilen weiterhin mit, dass sie zu ihrer Mama nach Hause wollen und ihren Vater nicht mögen. 

Wenn Euch das Leid, das den Kindern und Nancy angetan wird, nahe geht, dann helft bitte! 

Was könnt Ihr tun? 

1. Bitte spendet! Nancy hatte bereits enorme Unkosten für Anwälte, privat beauftragte Sachverständige etc. und es fallen weitere Anwaltskosten an während ihr Krankengeld nun auch noch ausläuft.

Wenn Ihr spenden könnt, ist sie für jeden Euro dankbar!

2. Nancy braucht Eure Stimme! Werdet laut für sie und ihre kleinen Jungs! 

Nancy bittet die Landesjustizministerin und den Ministerpräsidenten, sie anzuhören.

Ich habe beide angeschrieben und bitte Euch, dasselbe zu tun! 

Schreibt an die Justizministerin von Sachsen-Anhalt Franziska Weidinger:

sebastian.rolka@sachsen-anhalt.de

(Vorzimmer der Justizministerin)

und an den Ministerpräsidenten:

ministerpraesident@stk.sachsen-anhalt.de 

Ihr könnt das hier schreiben oder was Euch sonst bewegt: 

Sehr geehrte Frau Justizministerin, 

ich habe bei MDR exakt vom 08.07.26 und bei Christina Mundlos vom Fall von Nancy und ihren Kindern gehört. Ich ersuche Sie, diesen Fall zu prüfen und mit Nancy und den entsprechenden Verfahrensbeteiligten zu sprechen, um eine unbürokratische Lösung herbeizuführen: Die Kinder müssen zurück zu ihrer Mutter dürfen.

Es gibt keinen Grund für die Umplatzierung der Kinder, es gibt keinen Grund für begleitete Umgänge für die Mutter.

Ich mache mir große Sorgen, dass in diesem Fall mehrere behördliche Fehler zu einer schweren Kindeswohlgefährdung geführt haben:

- Der Mutter wurden grundlos die Kinder entzogen.

- Sie wurde nie persönlich vom OLG angehört.

- Es ist dokumentiert, dass der Verfahrensbeistand nicht mit den Kindern gesprochen hat. Seine Berichte sind damit nicht verwertbar und wurden dennoch vom Gericht verwendet. 

- Das Gutachten ist mangelhaft und hielt einer Prüfung nicht stand. Doch die Prüfung wurde vom Gericht ignoriert. 

- Nancys Anwalt erhält keinen Einblick in die Gerichtsakten.

- Eine Kinderschutzfachkraft wurde entpflichtet, da sie sich vom Gericht nicht die Inhalte ihres Berichts verbieten lassen wollte.

- Die Istanbul-Konvention wurde außerdem nicht berücksichtigt und somit geltendes Recht missachtet.

- Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung mit Traumafolgestörung werden ignoriert. 

Ich bitte um Rückmeldung. 

Mit freundlichen Grüßen" 

Danke für Eure Hilfe und Unterstützung ❤️

Mehr Infos findet Ihr auf meiner Instagram-Seite! 

Dieser Bericht basiert größtenteils auf Nancys Schilderungen. Einige Teile davon sind nicht überprüfbar. Andere Unterlagen und Belege für Nancys Äußerungen liegen mir vor.

Fest steht: deutschlandweit wird die Istanbul-Konvention in Familiengerichten missachtet und Mütter, die ihre Kinder vor Gewalt schützen wollen werden als "bindungsintolerant" abgestempelt und dann aus dem Weg geräumt. 

Es ist nicht verwunderlich, wenn es Verfahrensbeteiligte gibt, die sich die Zwangslage, in der sich gewaltbetroffene Mütter befinden, für ihre Zwecke auszunutzen wissen.

 

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