@BVerfG, Präsident Harbarth: Bundestagswahl 2025 neu auszählen!


@BVerfG, Präsident Harbarth: Bundestagswahl 2025 neu auszählen!
Das Problem
Guten Tag, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Stephan Harbarth,
nachdem der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages den BSW-Antrag auf Neuauszählung abgelehnt hat, liegt die Prüfung des BSW-Wahleinspruches nunmehr beim Bundesverfassungsgericht. Denn die Sachlage ist immer noch dieselbe:
Bei der Bundestagswahl 2025 verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Einzug in den Bundestag um lediglich 9.529 Stimmen.
Dabei gibt es überraschend viele Hinweise auf Zählfehler und fehlerhafte Zuordnungen von Stimmen. Diese könnten dieses Wahlergebnis beeinflusst haben - zum Schaden der demokratischen Legitimation des Bundestages. Darum hatte das BSW beim Wahlprüfungsausschuss Einspruch gegen das amtlich bekannt gemachte Wahlergebnis eingelegt - mit ausführlicher Begründung. Dieser wurde leider abgelehnt.
Jedoch das Vertrauen in demokratische Wahlen erfordert, dass jeder Verdacht auf Zählfehler und fehlerhafte Zuordnungen von Stimmen ernst genommen und überprüft wird. Daher bitten die Petenten nunmehr das Bundesverfassungsgericht, dem BSW-Antrag zu folgen und eine vollständige Neuauszählung durchführen zu lassen.
Ich bin wahlberechtigte Staatsbürgerin und hoffe mit diesem offenen Brief auf ein "offenes Ohr" - nunmehr bei Ihnen Herr Prof. Dr. Stephan Harbarth und im weiteren Senat des BundesVerfassungsGerichtes, unterstützt durch weitere "wehrhafte Demokraten" in Deutschland.
Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen,
Magret Bonin
Neumünster

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Das Problem
Guten Tag, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Stephan Harbarth,
nachdem der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages den BSW-Antrag auf Neuauszählung abgelehnt hat, liegt die Prüfung des BSW-Wahleinspruches nunmehr beim Bundesverfassungsgericht. Denn die Sachlage ist immer noch dieselbe:
Bei der Bundestagswahl 2025 verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Einzug in den Bundestag um lediglich 9.529 Stimmen.
Dabei gibt es überraschend viele Hinweise auf Zählfehler und fehlerhafte Zuordnungen von Stimmen. Diese könnten dieses Wahlergebnis beeinflusst haben - zum Schaden der demokratischen Legitimation des Bundestages. Darum hatte das BSW beim Wahlprüfungsausschuss Einspruch gegen das amtlich bekannt gemachte Wahlergebnis eingelegt - mit ausführlicher Begründung. Dieser wurde leider abgelehnt.
Jedoch das Vertrauen in demokratische Wahlen erfordert, dass jeder Verdacht auf Zählfehler und fehlerhafte Zuordnungen von Stimmen ernst genommen und überprüft wird. Daher bitten die Petenten nunmehr das Bundesverfassungsgericht, dem BSW-Antrag zu folgen und eine vollständige Neuauszählung durchführen zu lassen.
Ich bin wahlberechtigte Staatsbürgerin und hoffe mit diesem offenen Brief auf ein "offenes Ohr" - nunmehr bei Ihnen Herr Prof. Dr. Stephan Harbarth und im weiteren Senat des BundesVerfassungsGerichtes, unterstützt durch weitere "wehrhafte Demokraten" in Deutschland.
Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen,
Magret Bonin
Neumünster

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Die Entscheidungsträger*innen
Kommentare von Unterstützer*innen
Petition am 2. Juni 2025 erstellt