Auflösung der eigenen ZEITARBEITSFIRMA Weitblick Personalpartner gmbh
Auflösung der eigenen ZEITARBEITSFIRMA Weitblick Personalpartner gmbh
Das Problem
"Der DGB Bundesvorstand wird aufgefordert, das Tochterunternehmen "weitblick-personalpartner GmbH" aufzulösen und damit aus dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auszutreten. Außerdem soll den Beschäftigten für die vergangenen Jahre die Lohndifferenz zum geforderten Mindestlohn von 8,50€ ausgezahlt werden."
"Der DGB Bundesvorstand wird aufgefordert, das Tochterunternehmen "weitblick-personalpartner GmbH" aufzulösen und damit aus dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auszutreten. Außerdem soll den Beschäftigten für die vergangenen Jahre die Lohndifferenz zum geforderten Mindestlohn von 8,50€ ausgezahlt werden."
Begründung:
Der DGB fordert - völlig zu Recht - einen Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde. Zeitweise hat die DGB-Tochterfirma "weitblick personalpartner GmbH" Personen zu einen geringeren Stundenlohn beschäftigt. Das ist inakzeptabel. Außerdem kann der DGB oder eine seiner Einzelgewerkschaften nicht glaubwürdig einen angemessenen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche verhandeln, wenn der DGB selbst als Arbeitgeber in der Zeitarbeit auftritt.

Petition geschlossen.
Das Problem
"Der DGB Bundesvorstand wird aufgefordert, das Tochterunternehmen "weitblick-personalpartner GmbH" aufzulösen und damit aus dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auszutreten. Außerdem soll den Beschäftigten für die vergangenen Jahre die Lohndifferenz zum geforderten Mindestlohn von 8,50€ ausgezahlt werden."
"Der DGB Bundesvorstand wird aufgefordert, das Tochterunternehmen "weitblick-personalpartner GmbH" aufzulösen und damit aus dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auszutreten. Außerdem soll den Beschäftigten für die vergangenen Jahre die Lohndifferenz zum geforderten Mindestlohn von 8,50€ ausgezahlt werden."
Begründung:
Der DGB fordert - völlig zu Recht - einen Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde. Zeitweise hat die DGB-Tochterfirma "weitblick personalpartner GmbH" Personen zu einen geringeren Stundenlohn beschäftigt. Das ist inakzeptabel. Außerdem kann der DGB oder eine seiner Einzelgewerkschaften nicht glaubwürdig einen angemessenen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche verhandeln, wenn der DGB selbst als Arbeitgeber in der Zeitarbeit auftritt.

Die Entscheidungsträger*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 8. Februar 2013 erstellt