75 Jahre BRD: echte Dreiteilung der Staatsgewalten ist für unsere Demokratie unabdingbar

75 Jahre BRD: echte Dreiteilung der Staatsgewalten ist für unsere Demokratie unabdingbar

Zum bevorstehenden 75.-jährigen Jubiläum der Bundesrepublik Deutschland: eine echte Dreiteilung der Staatsgewalten ist für eine uneingeschränkte Demokratie unabdingbar
Sehr geehrte Damen und Herren, Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
im Jahr 2024 wird die Bundesrepublik Deutschland das 75-jährige Gründungsjubiläum feiern. Dies wird in politischen Kreisen sicherlich als Gelegenheit zu Selbstdarstellungskampagnen verstanden und genützt werden.
Es gilt jedoch auch noch eine andere Sichtweise dieses Datums hervorzuheben. Diese Bundesrepublik wurde im Jahr 1948/49, unter der Obhut der Sieger- und Besatzungsmächte USA, Großbritannien und Frankreich, noch unter den Prägungen der Weltmachtfantasien des „Deutschtums“ und überzogenem Selbstbewusstseins sowie des Rassenwahns gegründet.
Die Verfassung dieser neuen Republik sollte demgemäß diese vorgenannten Machtsystematiken unterbinden und die neue Republik als eine Demokratie im besten Sinne dieser Staatsform begründen.
Den Autoren dieser Verfassung sei es insbesondere unterstellt, dass deshalb eine Gewaltenteilung etabliert werden sollte, eben:
die Legislative,
die Exekutive und
die Judikative
als jeweils unabhängige, nur der Verfassung unterstellte Staatsgewalt.
Folglich fanden bereits frühzeitig – nach den Findungen und Einrichtungen der Exekutive und der Legislative – ab 1953 auch Bestrebungen zur Etablierung der Judikative statt.
Hierzu ist es besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass gerade die Unterwerfung der Judikative durch die Exekutive im untergegangenen nationalsozialistischen „Großdeutschen Reich“ zum größtmöglichen Machtmissbrauch und zum Terrorstaat geführt hat und die Welt in – bis dahin ungekannte – Umstände geführte hat.
In diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, dass gerade die Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO von 1935) sehr dazu beitrug, Deutschland zu einem völkermordenden Unrechtsstaat verkommen zu lassen.
Gerade diese, seitdem fortwirkende GVVO ermöglicht es nämlich auch der Exekutive der BRD (zumindest) die Karrierehoheit – gemäß dem Führerprinzip des „Großdeutschen Reichs“ - über die einzelnen Glieder der Judikative (z.B. Beamtenschaft, Staatsanwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Richterschaft u.a.) auszuüben bzw. wirken zu lassen.
Demgemäß waren die 1953 beginnenden Unabhängigkeitsbestrebungen der Judikative auch unabdingbar, um eine echte Demokratie in der BRD zu etablieren.
Doch leider kam es anders.
Obwohl (bereits in allen Schulen) ständig die Unabhängigkeit der Judikative propagiert wird, ist diese bis heute nicht hergestellt worden. So konnte der Kanzleramtsminister der „Adenauer-Republik“, Hans Globke (ehemaliger Stratege und Mitglied der NSDAP), bereits ab 1953 erfolgreich die Einführung einer unabhängigen Judikative als dritte Staatsgewalt unterlaufen. Hieran hat sich auch bis heute nichts geändert, obwohl in regelmäßig stattfindenden Tagungen von Rechtswissenschaftlern immer wieder solche Bestrebungen vorgetragen wurden.
Die Exekutive hat sich also erfolgreich 75 Jahre lang gegen diese „Machtschmälerung“ durchgesetzt. Dies erscheint der Exekutive wohl bei zunehmender politischer und gesellschaftlicher Dekadenz und bei (inzwischen) hemmungslosem Lobbyismus des Kapitals und der Wirtschaft (nicht mehr soziale Marktwirtschaft) wohl inzwischen als „unabdingbar“.
Doch diese Sichtweise der Exekutive ist falsch, prekär und vor allem ungerecht und verfassungswidrig. So kam es seit den Anfängen der BRD immer wieder zu Staatsaffären aufgrund persönlicher und lobbyistischer Bereicherungsbestrebungen, Amigoaffäre, Starfighteraffäre, und Ex-Wirecard-, Abgasabschaltungsbetrug et cetera pp. So haben diese Affären seitens der Exekutive den Bürgerinnen und Bürgern der BRD nicht nur zusätzlich hohe Steuerzahlungen abverlangt, sondern es wurden im Fall der Starfighteraffäre auch etwa 1000 Menschenleben (von Piloten) über ein Jahrzehnt lang „geopfert“, bevor es zur Beendigung dieser Affäre kam.
Außerdem führten solche voran geschilderten Machtsysteme zu einer Welternährungskrise, einer Weltüberbevölkerung, zu Umweltverwüstungen, Meeresverschmutzungen und allem voran zur Klimakrise.
Angesichts dieser voran geschilderten Vorkommnisse sollte, zumindest in der BRD, sich die Exekutive zur Läuterung bereit erklären, um Verbindlichkeit, Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Somit muss die Einführung einer echten, dreigeteilten Staatsgewalt bis zum 75. Jahrestag der BRD als vorrangiges, gesellschaftliches Ziel erkoren werden.
Dies bedeutet für die Judikative, dass eine eigenverantwortliche, politisch unabhängige Selbstverwaltung eingeführt werden muss. Bisher ist die Judikative nämlich mittels probater Machtmethodiken beeinflussbar. Neben der bisher verweigerten Selbstverwaltung der Judikative wird die Richterschaft – wohl vorsätzlich – als unterbesetzt etabliert, sodass eine Argumentation zur „Aushilfe“ durch die Justizbeamtenschaft des Bundes und der Länder stattfindet.
In diesem Zusammenhang muss wohl auch die (oft missbräuchliche) Nichtzulassung einer Revision von Seiten der Berufungsgerichte, gesetzt werden. Da die Exekutive (über die Justizminister*in) also frühzeitig über (ggf. politisch missliche oder gar persönliche Verstrickungen) Gerichtsverfahren informiert werden könnte, ist es nicht auszuschließen, dass diese Karrierehoheit der Exekutiven rechtswidrig wirkt.
Darüber hinaus kann die Exekutive auf diese Weise ihren Einfluss sogar hinauf bis zum BGH steigern, nämlich mit Bezug auf die (missbräuchliche) Anwendung des § 544 ZPO, Abs. 6, Satz 2, 2. Halbsatz. Diese missbräuchliche Anwendung besteht nämlich dann, wenn die betreffende Sache auf Verletzungen materiellen und / oder verfassungsgesetzlichen Rechts begründet ist und außerdem noch auf bereits gefestigter Rechtsprechung und Rechtsgrundsätzen beruht, (und nicht auf Verfahrensfehlern oder allgemeinen, gültigen Rechtsgepflogenheiten), aber trotzdem diese Nichtzulassungsbeschwerde ohne Begründung zurückgewiesen wird.
Vor diesem Hintergrund ist sowieso zu hinterfragen, wie es sein kann, dass ca. 80 % aller Nichtzulassungsbeschwerden vom BGH - meist begründungslos - zurückgewiesen werden, obwohl derzeit nur 48 Rechtsanwälte zum BGH zugelassen sind, die größtenteils auch noch Rechtswissenschaftler und Rechtsexperten sind und aufgrund ihrer vorprozessualen Expertise bereits vor Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerde vollumfänglich bezahlt werden müssen.
Diese vorangehend geschilderte Methodik der Vorprüfungen von Nichtzulassungsbeschwerden durch die Justizbeamtenschaft ist also, aus jedem Blickwinkel betrachtet, als rechtswidrig einzustufen. Diese Methodik ist sowieso nur möglich, weil die Judikative einem Justizministerium unterstellt ist dessen Justizminister Teil der Exekutive ist. Somit ist es keinesfalls erklärbar oder hinnehmbar, dass hochqualifizierte, zum BGH zugelassene Rechtsexperten, eine Nichtzulassungsbeschwerde auf Verletzungen des Grundgesetzes (Artikel 3, Absatz 1 GG; Artikel 103, Absatz 1 GG und Artikel 25, Absatz 3 GG) und die Annahme der Nichtzulassungsbeschwerde als sehr wahrscheinlich beurteilen, jedoch die Abweisung (wie zuvor geschildert gemäß ZPO § 544) zwar als unbefriedigend, jedoch häufig verwendet und grundsätzlich zulässig, hinzunehmen bereit sind.
So ist es dem Verfasser dieser Petition in einer Schadenersatzklage ergangen und hat den Entschluss zu dieser Petition endgültig ausgelöst.
Aus den vorgenannten Gründen wende ich mich gemeinsam mit gleichgesinnten Mitstreitern auch an Sie, um eine Petition dem Deutschen Bundestag und auch dem EU-Parlament vorzutragen.
Die Gefahr weiterer Verluste demokratischer Rechte ist angesichts der vorherigen Schilderungen zu befürchten. Vor allem jedoch ist der Artikel 20 GG für diese Petition maßgeblich, denn die BRD soll verfassungsgemäß als demokratischer und sozialer Staat geführt werden. Somit sind die Rechte und Pflichten allen Bürgern zuzuschreiben, sodass dem hemmungslosen Lobbyismus die Stirn zu bieten ist, also die Ressourcen gerecht verteilt werden und nicht mit „Arbeitsplatzphrasen“ (sowieso oft nur für prekäre Arbeitsverhältnisse) abzutun sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html