Neuigkeit zur PetitionNOVELLIERUNG des BUNDESJAGDGESETZES: ENDET das TIERWOHL jetzt auch im WALD?Alibi-„Waldschutz“: Rehe abschießen billiger und bequemer als durchdachte Wildtier-Konzepte?
Dr. Jörg StürmerDeutschland
12 apr 2021

Liebe Unterstützer*innen,

vielen Dank für zahlreiche weitere Unterschriften in kurzer Zeit!

Nachdem im Bundestag erneut ein weiterer Termin der Abstimmung zur Bundesjagdgesetz-Novellierung von der Tagesordnung abgesetzt wurde, wird nun langsam die Zeit knapp, denn es müsste noch in diesem April über den Entwurf abgestimmt werden, ansonsten ist er innerhalb dieser Legislaturperiode nicht mehr realisierbar.

Seit Jahren war es anscheinend nicht möglich, ein konsensfähiges Bundesjagdgesetz zu erarbeiten. Der Gesetzesentwurf in der jetzigen Form wird von zahlreichen Verbänden und Vereinen als inakzeptabel bezeichnet. Tierschutzgesetz und Grundgesetz müssen entsprechend den Gesetzes-Intentionen berücksichtigt werden. Ein Gesetzesentwurf darf nicht verfassungswidrig sein – nach den vorangegangenen Monaten ergebnisloser Diskussionen ist der vorliegende Entwurf ein peinlicher Beleg mangelnder Kompetenz der Zuständigen.

Immerhin sind wohl ein paar Köpfe aufgewacht und versuchen nun, eine größere Blamage zu verhindern. Da gönnen wir dem Bundestag die verlängerte Bedenkzeit und hoffen, dass es für die Betreffenden noch Biologie-Nachhilfe gibt, damit der Tierschutz kein Lippenbekenntnis bleibt.

Unsere Forderungen bleiben aufrecht!

Im Jagdgesetz muss Wald und Wild wie im Grundgesetz gleichgestellt sein und tierschutzrechtliche Verstöße dürfen nicht gebilligt werden!

Der nachhaltige „Klimawald“ der Zukunft entsteht nicht durch den noch stärkeren Abschuss von wiederkäuendem Schalenwild, so einfach ist es leider nicht!

Es muss endlich die Ursache der Probleme beachtet werden: Es gibt in der Natur keinen „Wald-Wild-Konflikt“. Hingegen gibt es schon lange eine „Wald-Forst-Krise“, die leider in Zeiten der Klimakrise alle etwas angeht und nach neuen Konzepten verlangt. Die Forstwirtschaft muss jetzt selbst umdenken, allerdings nicht in Form weiterer Stellenstreichungen und „passiv-Waldbau“ durch ein wildtierfeindliches Jagdgesetz. Es genügt nicht, von Waldumbau zu phrasieren und sich als Waldretter zu präsentieren, nachdem schon jahrzehntelang vorhandene Fakten zur klimatischen Veränderung ignoriert wurden, die aber reflektiertes Handeln erfordert hätten. Es passt nicht zusammen, dass immer wieder der Wert unserer „grünen Lunge“ beteuert wird, gleichzeitig aber in den Staatsforsten so massiver Stellenabbau betrieben wurde, dass viele FörsterInnen dadurch doppelt so große Reviere erhalten haben, die sie kaum verwalten können. Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, eilen plötzlich aus allen politischen Himmelsrichtungen die pseudo-Waldretter heran und winken mit dem Jagdgesetz. Es wäre allerdings sehr rückschrittlich und nicht im Sinne der Gesellschaft, wenn das erneuerte Jagdgesetz den Tierschutzgedanken aufweicht.

Die moderne Wissenschaft hat nicht zufällig Methoden für ein sinnvolles Wildtiermanagement entwickelt, die sich in Theorie und Praxis bewiesen haben. Das belegen Waldgebiete, die ein ausgewogenes Verhältnis aus Wildäckern, Äsungsflächen und Ruhezonen enthalten, kombiniert mit kürzeren Jagdzeiten. Ernteschäden und Verbissdruck können so vermieden werden. In unseren hoch frequentierten Wäldern müssen Freizeitkonzepte und Besucherlenkung sowie kritisches Hinterfragen einer ganzjährigen Holzernte (!) erfolgen. Wer in der Verjüngung kein Wild haben will, muss ihm Alternativen bieten, anstatt es rund um die Uhr herum zu scheuchen. Die zudem in Diskussion stehende Nachtjagd bedeutet für sämtliche Tierarten mehr Stress und mehr Umtriebigkeit, infolgedessen mehr Nahrungsaufnahme, die sich je nach Jahreszeit in Schäl – und Verbiss-Schäden äußern kann. Wenn getreu dem Leitmotiv der „Wald-vor-Wild“ Ideologie Rehwild unbegrenzt abgeschossen werden soll, damit es keinen Verbiss mehr gibt, müsste selbst das letzte Reh beseitigt werden, damit wäre dann gewährleistet, dass es keinen (Reh)Verbiss mehr gibt. Und kein intaktes Ökosystem.

Es entbehrt jeglicher Logik erfahrungsbasierten Denkens, die in der Vergangenheit offensichtlich misslungenen Versuche, durch verstärkte Jagd Forstwirtschaft zu betreiben, jetzt noch in ein novelliertes Jagdgesetz einzubringen. Waldbauliche Fehler können nicht durch verstärkte Jagd kompensiert werden. Neue, standortgerechte Setzlinge müssen gepflegt werden, insbesondere auf Kalamitätsflächen. Terminaltriebe forstlicher Jungpflanzen können z.B. durch Einzelschutz, Röhrchen oder Clips (auch in ökologisch abbaubarer Form erhältlich und günstiger als Zaun) oder durch Schafwolle geschützt werden. Das sind bewährte Methoden nicht nur gegen Wildverbiss, sondern sie erleichtern auch das Auffinden und Pflegen der Pflanzen im Dickicht aus weiterem Bewuchs wie Brombeerranken und anderer Vegetation. Diese Maßnahmen sollten dringend den geplanten Massenabschüssen vorgezogen werden.

Eine nachhaltige Zerstörung des Ökosystems von Flora und Fauna muss vermieden werden, denn eine spätere Wiederherstellung unseres Ökosystems ist mit Sicherheit teurer. Im Sinne des Grundgesetzes Artikel 20a müssen Flora und Fauna, also Wald und Wild gleichstellt sein, damit die Intention des GG Artikel 20a aufrechterhalten wird und damit ausreichender Tierschutz und ökologisches Gleichgewicht besteht.

https://www.jagd-gapa.de/wp-content/uploads/2021/04/Das-Ringen-um-die-Zukunft-des-Waldes-21233.pdf

https://www.sueddeutsche.de/politik/jagdgesetz-baumschutz-mit-dem-gewehr-1.5103250

https://www.wildes-bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/cWildes_Bayern_Offener_Brief_S._Karawanskij.pdf

Jetzt unterstützen
Petition unterschreiben
Link kopieren
WhatsApp
Facebook
X
E-Mail