
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die EU bestrebt stets mit den zahlreichen Handelsabkommen, großen Unternehmen neue Marktzugänge zu ermöglichen. So sieht JEFTA auch vor, dass alle Wirtschaftsbereiche einer Marktöffnung, bzw. Privatisierung unterworfen werden sollen, wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich einen Vorbehalt dagegen auflistet. Die Freiheit Gesetze zu erlassen, wird besonders beim Umweltschutz und im sozialen Bereich durch JEFTA deutlich eingeschränkt.
JEFTA, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, wurde am 17. Juli 2018 in Tokio unterzeichnet. Das Abkommen soll noch in diesem Jahr vom EU-Parlament ratifiziert werden. Ohne jegliche Diskussion in den nationalen Parlamenten soll JEFTA in Kraft gesetzt werden.
Durch JEFTA können Betriebe, die in öffentlicher Hand sind, privatisiert werden. Einmal privatisierte Betriebe können von der öffentlichen Hand nicht mehr zurückgekauft werden. In Deutschland werden im Gegensatz zur übrigen EU die Dienstleistungen im sanitären Bereich liberalisiert. Das geht aus dem deutschen Zusatz zu Anhang 8-B-2 Vorbehalt 15 hervor. Bei der Abfallwirtschaft werden nur die Abfallentsorgung, nicht aber die Sanitärdienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen.
Frischwasser wird zwar NICHT LIBERALISIERT (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 21 (c) JEFTA-Abkommen), aber Sanitärdienstleistungen. Deshalb stellt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) in ihrer Stellungnahme fest: “Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan ist nach dem EU-Kanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.“ Nach der AöW ist die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland durch das Abkommen nicht ausreichend abgesichert.
Deshalb habe ich eine besondere Petition gestartet, worauf ich Sie unbedingt aufmerksam machen möchte. Bitte unterschreiben Sie meine neue Petition. Es geht hier um mehr als JEFTA und CETA.
change.org/jefta
oder
https://www.change.org/p/hilfsorganisationen-der-uno-jefta-co-in-den-haag-stoppen
Die Handelsverträge vermehren sich langsam wie die Pilze. Die meisten Verträge beinhalten zahlreiche gemeinwohlschädigende Bestimmungen, obwohl sie die UN-Charta NICHT verletzen dürften. Es steht im Artikel 103 UN-Charta:
„Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die VERPFLICHTUNGEN aus dieser CHARTA VORRANG.“
Die unterzeichnenden Staaten der Handelsverträge haben die UN-Charta anerkannt und trotzdem lassen sie die Verletzungen der UN-Charta und die Schädigung des Gemeinwohls zu. Es ist an der Zeit, diese Verträge ernsthaft zu überprüfen, wieweit sie wirklich dem Gemeinwohl dienen. Deshalb unterstützen Sie meine neue Petition.
change.org/jefta
oder
https://www.change.org/p/hilfsorganisationen-der-uno-jefta-co-in-den-haag-stoppen
Über die neue Aktion auch schon ein Artikel erschienen in der TAZ am Freitag, 10.8.2018:
Internationaler Gerichtshof soll JEFTA stoppen - Bekannte Freihandelskritikerin aus Lüdenscheid legt neue Online-Petition gegen Handelspakte auf
Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein