Petition updateDie Kinderrechte ins GrundgesetzWeiter aktuell und wichtig: Online-Petition "Die Kinderrechte ins Grundgesetz" - Worum geht es?
Stiftung Mittagskinder
18 Feb 2021

Die Online-Petition „Die Kinderrechte ins Grundgesetz“ der Stiftung Mittagskinder bleibt weiter aktuell und wichtig, auch wenn das Bundesjustizministerium am 20.01.2021 einen Entwurf für das lange versprochene Kindergrundrecht vorgelegt hat. Die Ergänzung von Artikel 6 Grundgesetz soll danach lauten: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Worum geht es jetzt, was ist wichtig?

·  Eine bloß „angemessene Berücksichtigung“ des Kindeswohls ist als neues Kindergrundrecht völlig ungenügend. Es geht um Beteiligungsrechte! Was soll wohl „angemessen“ im Einzelfall bedeuten? Damit bleibt die Regierungskoalition weit zurück hinter den schon seit bald 30 (!) Jahren geltenden Kinderrechten, die die UN-Kinderrechtskonvention festschreibt. Sie ist in Deutschland seit 1992 Gesetz, aber nur als sogenanntes „einfaches Bundesrecht“. Damit bleiben die dort niedergelegten Kinderrechte für die Lebenswirklichkeit von Kindern und Familien in Deutschland de facto unverbindlich.

·  Für das neue Kindergrundrecht braucht die Regierungskoalition im Bundestag 75 Stimmen aus den Oppositionsparteien. Nur dann erreicht sie die nötige Zweidrittelmehrheit (473 Stimmen). Die oppositionellen Grünen und viele Kinderhilfsorganisationen haben den aktuellen Gesetzentwurf als völlig unzureichend kritisiert. Also muss endlich ein mehrheitsfähiger Gesetzentwurf her, wenn die Regierungsparteien es wirklich Ernst meinen mit dem neuen Kindergrundrecht.

·  Die Online-Petition der Stiftung Mittagskinder für ein echtes Kindergrundrecht bleibt weiter aktuell und wichtig. Ziel ist, in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit und Unterstützung für die Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 6) mit den Kinderrechten gemäß UN-Kinderrechtskonvention zu schaffen. Es reicht nicht, wenn diese Kinderrechte bei öffentlichen Anlässen wie Weltkindertag seitens der Politik nur in deklamatorischer Bedeutung zitiert werden. 

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