Noch immer ist eine Verkleinerung des Bundestags von derzeit bekanntlich 709 Abgeordneten auf die Regelgröße von 598 Mitgliedern nicht in Sicht. Das Hohe Haus sollte endlich handeln und seine öffentlich zur Schau gestellte Handlungsunfähigkeit beenden. Auch wenn die Parlamentsferien begonnen haben, ist eine Reform des Wahlrechts noch möglich, wie auch der Bundeswahlleiter bestätigt. Die Schuld am bisherigen Versagen wird zwischen den Fraktionen hin und her geschoben und die einseitig vorgeschlagenen Höchstgrenzen von bis zu 750 Abgeordneten sprechen der nötigen „Verkleinerung“ erst recht Hohn. Die Abgeordneten sollten sich darüber klar sein, dass die Wähler die wahren Gründe für die Aufblähung längst durchschaut haben. 111 derzeitige Abgeordnete wären von der Reduzierung auf die Normalgröße direkt betroffen, weil sie ihr Mandat verlören, und das lähmt offenbar den Reformeifer. Hier wird die Kollision zwischen den persönlichen Interessen der Abgeordneten und dem Gemeinwohl besonders deutlich. Am vergangenen Freitag, dem letzten Tag vor den Parlamentsferien, wurde sogar verhindert, dass der Bundestag über das Sachthema auch nur debattiert. Wäre eine vernünftige Lösung vielleicht nur möglich, wenn dem Parlament die Entscheidung über das Wahlrecht aus der Hand genommen und auf die Bürgerschaft übertragen würde – und hat die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene auch deshalb keine Chance?