Jan KellerhoffGermany
Dec 8, 2020
Ein verfassungswidriges Gesetz kann durch Veränderung eines Betrages nicht verbessert werden.
Der freie Zugang zu den Finanzmärkten ist EU -Recht!
Irgendwie scheint das nicht viel anders als Ungarn oder Polen, auf unsere Nachbarn zeigen wir mit dem Finger, während still und heimlich dass selbe bei uns passiert!
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