Antwort von Christian Lindner (FDP)
Sehr geehrter Herr Xryyreubss,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Große Koalition hat diese Gesetzesänderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten durchgesetzt. Diese Änderung führt zu einem deutlichen Nachteil für zahlreiche Anleger - während die Akteure, die tatsächlich in großem Stil spekulativ anlegen können (Banken, Hedgefonds etc.), gerade ausgenommen sind. Für uns als Freie Demokraten ist das nicht hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert werden, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder auf Sankt Nimmerlein verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privat- und Kleinanleger sein. Wenn die SPD ihr Heil in der Abkassierung und Gängelung von Kleinsparern und Vorsorgebetreibenden sieht, wird sie mit dem Widerstand der FDP rechnen müssen. Dass die Union solche Vorhaben mitträgt, zeigt einmal mehr, wie ernst es ihr mit der Entlastung der arbeitenden Mitte wirklich ist.
Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist an dieser Stelle durchaus erfolgversprechend und wurde vom Deutschen Derivate-Verband bereits angekündigt. Allerdings wird diese Klage erst möglich sein, wenn 2021 die ersten Steuerbescheide für das laufende Jahr ausgestellt worden sind. Bis dahin werden wir das Thema aber weiterhin auf der parlamentarischen Agenda behalten. Einen Entschließungsantrag haben wir als Fraktion dazu bereits eingebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner