

Unterhaltsvorschussgesetz ändern, junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr fördern


Unterhaltsvorschussgesetz ändern, junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr fördern
Das Problem
Alle Kinder und junge Erwachsene sind gleich!
Bitte unterstützen Sie uns dabei, Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr besser zu unterstützen und vor Armut zu beschützen. Sie sind oft die wahren Opfer getrenntlebender Eltern und haben es nicht verdient, zweitklassig behandelt zu werden. Schließlich sind auch sie ein Teil unser aller Zukunft. Von ihnen hängt unser Fortschritt, unsere Stagnation oder gar unser Rückschritt in der Bundesrepublik Deutschland ab!
Wir, der in Gründung befindliche Verein 2809 IDSP - Internationaler Tag Alleinerziehender Deutschland e. V. i. G., fordern ein gutes Unterhaltsvorschussgesetz. Es soll Kinder und junge Erwachsene bis zur ersten erfolgreich absolvierten Ausbildung oder dem ersten absolvierten Studium, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr, unabhängig von dem Einkommen des betreuenden Elternteils, aber auch unabhängig von der Bedarfsgemeinschaft in Hartz IV, vollständig absichern. Außerdem soll nicht der bisher "geglaubte Anspruch" der Jugendämter, sondern die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich für den Bedarf des Unterhaltsvorschusses sein und zu seiner Berechnung herangezogen werden.
Mit der letzten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes in 2018, war ein Anfang mit dem richtigen, aber nicht vollständigem Augenmaß vollbracht. Es ist ungerecht, dass mit dem Erleben des 18. Geburtstages der Unterhaltsvorschuss wegfällt und somit der nicht erziehende andere Elternteil quasi von der Verantwortung freigesprochen wird. Hier bedarf es eine Nachbesserung, die alle Kinder und junge Erwachsene gleich absichert. Uns sollten alle Kinder und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, gleich viel wert sein.

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Das Problem
Alle Kinder und junge Erwachsene sind gleich!
Bitte unterstützen Sie uns dabei, Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr besser zu unterstützen und vor Armut zu beschützen. Sie sind oft die wahren Opfer getrenntlebender Eltern und haben es nicht verdient, zweitklassig behandelt zu werden. Schließlich sind auch sie ein Teil unser aller Zukunft. Von ihnen hängt unser Fortschritt, unsere Stagnation oder gar unser Rückschritt in der Bundesrepublik Deutschland ab!
Wir, der in Gründung befindliche Verein 2809 IDSP - Internationaler Tag Alleinerziehender Deutschland e. V. i. G., fordern ein gutes Unterhaltsvorschussgesetz. Es soll Kinder und junge Erwachsene bis zur ersten erfolgreich absolvierten Ausbildung oder dem ersten absolvierten Studium, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr, unabhängig von dem Einkommen des betreuenden Elternteils, aber auch unabhängig von der Bedarfsgemeinschaft in Hartz IV, vollständig absichern. Außerdem soll nicht der bisher "geglaubte Anspruch" der Jugendämter, sondern die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich für den Bedarf des Unterhaltsvorschusses sein und zu seiner Berechnung herangezogen werden.
Mit der letzten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes in 2018, war ein Anfang mit dem richtigen, aber nicht vollständigem Augenmaß vollbracht. Es ist ungerecht, dass mit dem Erleben des 18. Geburtstages der Unterhaltsvorschuss wegfällt und somit der nicht erziehende andere Elternteil quasi von der Verantwortung freigesprochen wird. Hier bedarf es eine Nachbesserung, die alle Kinder und junge Erwachsene gleich absichert. Uns sollten alle Kinder und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, gleich viel wert sein.

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Petition am 30. Januar 2022 erstellt