Menschenrechte für Menschen mit Behinderung: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Problem

Uneingeschränkte Gleichstellung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung:

Wir fordern die ernsthafte und umgehende Umsetzung der

UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) 


Die UN- BRK konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe besitzen. Das Leitbild der UN- BRK ist “Inklusion”.   Trotz Deutschlands Bekenntnis zur Konvention 2009 erleben wir als Menschen mit Behinderung in Deutschland täglich Ausgrenzung und Diskriminierung:


Hier sind nur einige Beispiele für unsere tägliche Benachteiligung: 

  • eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist für die meisten dieser Menschen nicht möglich
  • viele Kinder können nicht die gewünschte Schulform besuchen
  • die adäquate Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln und Medikamenten ist oftmals erschwert
  • freie Wahl der Wohnform vielerorts unmöglich
  • fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum schließt Menschen aus
    die Möglichkeit der freien Berufswahl ist nicht gegeben 
  • fehlende Unterstützungsangebote schliessen ganze Familien gesellschaftlich aus
  • ausreichender Schutz vor Gewalt ist in vielen Einrichtungen nicht gewährleistet
  • Familienmitglieder und Freunde werden über die Benachteiligung unverhältnismässig stark belastet und dadurch ebenfalls benachteiligt
  • Zunahme statt Abbau bürokratischer Hürden bei Antragstellungen aller Art bewirken mangelnde Selbstbestimmung auf allen Ebenen

Mangelnde Teilhabe und fehlende Selbstbestimmung bei der Wahl der Schule, des Berufs, des Wohnortes, der Assistenz, bei der Versorgung mit medizinischen Leistungen oder beim geeigneten Wohnraum. So sieht die Lebenswirklichkeit von uns behinderten Menschen und unserer Familien 12 Jahre nach der Ratifizierung der UN- BRK vielfach in Deutschland immer noch aus. Es betrifft große Bereiche der individuellen Lebensgestaltung und die Realität widerspricht in weiten Teilen den Zielen und Grundsätzen der UN- BRK, die ein uneingeschränktes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben klarstellt.  

Denn die mangelnde Umsetzung der UN-BRK in geltendes Recht verhindert, dass Menschen mit Behinderung die positiven Absichten der von Deutschland ratifizierten Konvention tatsächlich erleben. Nicht Teilhabe an der Gesellschaft, Bildung und Freizeit - sondern Kämpfe gegen bürokratische, lokale und digitale Hürden sind das, was uns alltäglich begegnet. 

Die fehlende politische wie gesellschaftliche Bereitschaft, Barrieren abzubauen und Inklusion anzugehen, treten immer deutlicher zu Tage! 


Es ist untragbar, dass in unserem Land Menschen übersehen, ausgegrenzt und benachteiligt werden: 


Wir fordern endlich die ernsthafte und umgehende Umsetzung der UN-BRK und der darin enthaltenen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung.  


Wir Menschen mit Behinderungen und schweren Erkrankungen sowie pflegende und sorgende Angehörigen nehmen es nicht mehr hin, dass bestehende Rechte nicht abrufbar sind ! 


Beendet das behindert werden! 

Die UN-BRK muss vom Papier in die Praxis kommen. 

Ihr Aktionsbündnis zur Umsetzung der UN- BRK 

stellvertretend: 

Dr. Carmen Lechleuthner

Julia Dumsky

Verena Niethammer, pflegende Angehörige, Hölder- Initiative e.V.

Luk, Schüler und selbst Betroffener

Natalia Anna Züfle, pflegende Mutter

 

Bitte unterstützen Sie diese Initiative mit Ihrer Unterschrift. 

 

Info: Was ist die UN- Behindertenrechtskonvention? 

Die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag und konkretisiert die universellen Menschenrechte für behinderte Menschen. Sie stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe haben. 

Es geht um Grundsätze wie Autonomie, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, die Rolle der Frauen und Kinder, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit, Recht auf Leben, Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen, um gleiche Anerkennung vor dem Recht, Zugang zur Justiz, Freiheit und Sicherheit der Person sowie Freiheit von Folter, Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Unversehrtheit der Person, Freizügigkeit, unabhängige Lebensführung, Wohnen, Achtung der Wohnung und der Familie, Bildungen Gesundheit. 


Am 13. Dezember 2006 wurde die UN-BRK von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, nachdem klar war, dass behinderte Menschen weltweit noch nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt waren und weiterhin auch nicht geschützt sind. 

Am 03. Mai 2008 trat sie schließlich international in Kraft, nachdem sie von 20 Staaten ratifiziert wurde. Auch Deutschland unterschrieb die Konvention am 24. Februar 2009, woraufhin sie schließlich am 26. März 2009 deutschlandweit in Kraft trat und damit geltendes Recht wurde. 

Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich mit ihrer Unterschrift für den Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung sowie den Aufbau inklusiver Strukturen, so auch Deutschland. Alle vier Jahre sind  die Staaten verpflichtet, der UNO über den Stand der Umsetzung der UN-BRK zu berichten. Hierbei wird Deutschland regelmäßig für die mangelhafte Umsetzung gerügt, denn es passiert fast nichts!

 

 

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Aktionsbündnis für UN- BehindertenrechtkonventionPetitionsstarter*inAls Mutter eines schwerstbehinderten kleinen Sohnes erlebe ich die Realität behinderter Menschen in unserem Land. Ich kann aufgrund mangelnder Unterstützungsangebote meinen Beruf als Ärztin nicht ausführen und engagiere mich nun politisch wo ich kann.

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Das Problem

Uneingeschränkte Gleichstellung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung:

Wir fordern die ernsthafte und umgehende Umsetzung der

UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) 


Die UN- BRK konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe besitzen. Das Leitbild der UN- BRK ist “Inklusion”.   Trotz Deutschlands Bekenntnis zur Konvention 2009 erleben wir als Menschen mit Behinderung in Deutschland täglich Ausgrenzung und Diskriminierung:


Hier sind nur einige Beispiele für unsere tägliche Benachteiligung: 

  • eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist für die meisten dieser Menschen nicht möglich
  • viele Kinder können nicht die gewünschte Schulform besuchen
  • die adäquate Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln und Medikamenten ist oftmals erschwert
  • freie Wahl der Wohnform vielerorts unmöglich
  • fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum schließt Menschen aus
    die Möglichkeit der freien Berufswahl ist nicht gegeben 
  • fehlende Unterstützungsangebote schliessen ganze Familien gesellschaftlich aus
  • ausreichender Schutz vor Gewalt ist in vielen Einrichtungen nicht gewährleistet
  • Familienmitglieder und Freunde werden über die Benachteiligung unverhältnismässig stark belastet und dadurch ebenfalls benachteiligt
  • Zunahme statt Abbau bürokratischer Hürden bei Antragstellungen aller Art bewirken mangelnde Selbstbestimmung auf allen Ebenen

Mangelnde Teilhabe und fehlende Selbstbestimmung bei der Wahl der Schule, des Berufs, des Wohnortes, der Assistenz, bei der Versorgung mit medizinischen Leistungen oder beim geeigneten Wohnraum. So sieht die Lebenswirklichkeit von uns behinderten Menschen und unserer Familien 12 Jahre nach der Ratifizierung der UN- BRK vielfach in Deutschland immer noch aus. Es betrifft große Bereiche der individuellen Lebensgestaltung und die Realität widerspricht in weiten Teilen den Zielen und Grundsätzen der UN- BRK, die ein uneingeschränktes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben klarstellt.  

Denn die mangelnde Umsetzung der UN-BRK in geltendes Recht verhindert, dass Menschen mit Behinderung die positiven Absichten der von Deutschland ratifizierten Konvention tatsächlich erleben. Nicht Teilhabe an der Gesellschaft, Bildung und Freizeit - sondern Kämpfe gegen bürokratische, lokale und digitale Hürden sind das, was uns alltäglich begegnet. 

Die fehlende politische wie gesellschaftliche Bereitschaft, Barrieren abzubauen und Inklusion anzugehen, treten immer deutlicher zu Tage! 


Es ist untragbar, dass in unserem Land Menschen übersehen, ausgegrenzt und benachteiligt werden: 


Wir fordern endlich die ernsthafte und umgehende Umsetzung der UN-BRK und der darin enthaltenen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung.  


Wir Menschen mit Behinderungen und schweren Erkrankungen sowie pflegende und sorgende Angehörigen nehmen es nicht mehr hin, dass bestehende Rechte nicht abrufbar sind ! 


Beendet das behindert werden! 

Die UN-BRK muss vom Papier in die Praxis kommen. 

Ihr Aktionsbündnis zur Umsetzung der UN- BRK 

stellvertretend: 

Dr. Carmen Lechleuthner

Julia Dumsky

Verena Niethammer, pflegende Angehörige, Hölder- Initiative e.V.

Luk, Schüler und selbst Betroffener

Natalia Anna Züfle, pflegende Mutter

 

Bitte unterstützen Sie diese Initiative mit Ihrer Unterschrift. 

 

Info: Was ist die UN- Behindertenrechtskonvention? 

Die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag und konkretisiert die universellen Menschenrechte für behinderte Menschen. Sie stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe haben. 

Es geht um Grundsätze wie Autonomie, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, die Rolle der Frauen und Kinder, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit, Recht auf Leben, Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen, um gleiche Anerkennung vor dem Recht, Zugang zur Justiz, Freiheit und Sicherheit der Person sowie Freiheit von Folter, Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Unversehrtheit der Person, Freizügigkeit, unabhängige Lebensführung, Wohnen, Achtung der Wohnung und der Familie, Bildungen Gesundheit. 


Am 13. Dezember 2006 wurde die UN-BRK von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, nachdem klar war, dass behinderte Menschen weltweit noch nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt waren und weiterhin auch nicht geschützt sind. 

Am 03. Mai 2008 trat sie schließlich international in Kraft, nachdem sie von 20 Staaten ratifiziert wurde. Auch Deutschland unterschrieb die Konvention am 24. Februar 2009, woraufhin sie schließlich am 26. März 2009 deutschlandweit in Kraft trat und damit geltendes Recht wurde. 

Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich mit ihrer Unterschrift für den Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung sowie den Aufbau inklusiver Strukturen, so auch Deutschland. Alle vier Jahre sind  die Staaten verpflichtet, der UNO über den Stand der Umsetzung der UN-BRK zu berichten. Hierbei wird Deutschland regelmäßig für die mangelhafte Umsetzung gerügt, denn es passiert fast nichts!

 

 

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Aktionsbündnis für UN- BehindertenrechtkonventionPetitionsstarter*inAls Mutter eines schwerstbehinderten kleinen Sohnes erlebe ich die Realität behinderter Menschen in unserem Land. Ich kann aufgrund mangelnder Unterstützungsangebote meinen Beruf als Ärztin nicht ausführen und engagiere mich nun politisch wo ich kann.
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Die Entscheidungsträger*innen

Jens Beeck
MdB, FDP, teilhabepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion
Beantwortet
Für uns Freie Demokraten war die Änderung unseres Grundgesetzes im Jahr 1994 wegweisend, als es um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.", ergänzt wurde. Und auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns zur Teilhabe und Inklusion. Dennoch ist es noch ein weiter Weg. Eine umfassende Barrierefreiheit ist daher dringend notwendig. Davon profitieren alle Menschen. Die deutsche Gesetzgebung steht bei der Umsetzung der allgemein formulierten behindertenpolitischen Fragestellungen der UN-Behindertenrechtskonvention vor Herausforderungen. Die Freien Demokraten haben die Initiative übernommen und beim Bundestagspräsidenten die Einberufung einer Enquete-Kommission zum Stand der Inklusion in Deutschland in der 20. Wahlperiode angeregt. Foto: Jens Beeck
Bettina Stark-Watzinger
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Nancy Faeser
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Hubertus Heil
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Annalena Baerbock
Bundesministerin des Auswärtigen
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