Petition updateAnerkennung Dyskalkulijedes Bundesland entschiedt anderes es muss gleich sein
Ramona GeislerKreuztal, Germany
Sep 25, 2021

In der Schule kann ein Nachteilsausgleich sowie Notenschutz – ähnlich wie bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche – den Druck für die Kinder verringern. Die Regelungen dafür unterscheiden sich allerdings in den Bundesländern erheblich. So erhalten etwa in Berlin rechenschwache Kinder in Klasse 3 und 4 einen Förderplan, der ihnen zum Beispiel einräumt, dass sie für Berechnungen bis zu 25 Prozent mehr Zeit bekommen, oder sie erhalten zusätzliche Hilfsmittel und unterschiedliche Aufgabenstellungen. In Brandenburg kann zum Beispiel bei einer schweren Rechenstörung die Benotung bis zur Jahrgangsstufe 4 ausgesetzt werden.

In Bayern bieten seit dem Schuljahr 2018/2019 99 Förder- und Beratungsstellen an Staatlichen Schulämtern Grundschülerinnen und Grundschülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen Unterstützung. Sie ergänzen die unterrichtliche Förderung durch Lehrkräfte sowie Förderlehrkräfte und beraten Eltern und Lehrkräfte, wenn bei Kindern gravierende Probleme beim Rechnenlernen festgestellt worden sind. Einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz gibt es in Bayern bei einer Dyskalkulie bisher nicht.

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