Wahren Sie das Recht auf Asyl für eritreische Flüchtlinge in der Schweiz!
Wahren Sie das Recht auf Asyl für eritreische Flüchtlinge in der Schweiz!
Seit 2016 weist die Schweiz eine beträchtliche Zahl von Asylgesuchen eritreischer Flüchtlinge ab, dies, obgleich sich die Situation in Eritrea, einem Land mit einer der brutalsten Diktaturen weltweit, nicht verändert hat. Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition und verlangen Sie, dass die Schweiz weiterhin ihre humanitäre Tradition respektiert.
ASYLRECHT FÜR ERITREER !
Sehr geehrte Frau Bundesrätin,
Wir sind schockiert über die veränderte Verhaltenspraxis der Schweiz gegenüber asylsuchenden Eritreern: seit dem Sommer 2016 setzt die Schweiz alles daran eine grosse Anzahl Asylgesuche eritreischer Bewerber abzulehnen, obwohl sich die Lage in Eritrea eindeutig nicht verbessert hat. Wir stellen fest, dass sich das Parlament in der Bekämpfung der Staatsangehörigen dieses Landes verbeisst, was zum Beispiel im Jahr 2013 eine sehr unfaire «Lex Eritrea» zur Folge hatte. («Keine Flüchtlinge sind Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.», Art. 3.3 AsylG).
Der UNO-Sonderberichterstatter für Migration, François Crépeau, kritisiert diese Verschärfung der Schweizer Gesetzgebung und meint, dass «es keinerlei Gründe für diese Änderung gibt.» (Le Temps, 17.02.2017).
Laut Berichten der UNO sind Eritreer und Eritreerinnen weiterhin von folgenden Menschenrechtsverletzungen betroffen: Militärdienst auf unabsehbare Zeit, verbunden mit Zwangsarbeit; Massenverhaftungen von Männern, Frauen und Kindern, die als diensttauglich eingestuft werden; sofortige Hinrichtung der Ungehorsamen; Vergewaltigungen von Frauen durch hochrangige und andere Soldaten; willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, einschliesslich Isolationshaft; Folter; unmenschliche Haftbedingungen; Beschneidung der Bewegungs-, Ausdrucks-, Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Religions- Freiheit. Die Regierung kontrolliert alle inländischen Medien. Ihr werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) nennt meist die folgenden Gründe, um eritreischen Bewerbern Asyl zu verweigern. In den Berichten der Antragsstellenden befinden sich Unstimmigkeiten insbesondere in Bezug auf die ungenaue Datierung ihrer Einberufung oder die Anzahl Monate, beziehungsweise Jahre, die sie in der Armee verbracht haben. Jedoch spielen in Eritrea der Kalender und Zeit nicht die gleich wichtige Bedeutung wie bei uns, viele Menschen kennen zum Beispiel nicht einmal ihr Geburtsdatum. In ihren Erzählungen über Einberufung oder Inhaftierung wird ihnen auch Mangel an Einzelheiten vorgeworfen. Hier zeigt sich jedoch ein entscheidender Punkt der Willkür während den Anhörungen: die meisten dieser Migranten sind sehr gestresst und traumatisiert, sie werden verunsichert, vor allem wenn sie sich an genaue Daten erinnern müssen. Ausserdem haben mehrere Bewerber gegenüber Vertrauenspersonen geäussert, dass sie grosse Schwierigkeiten bekunden einige Ereignisse, die sehr schmerzhaft für sie waren, gegenüber Unbekannten während den Anhörungen wiederzugeben. Sie sagen auch, dass sie beim ersten Gespräch grosse Angst vor der Schweizer Polizei hatten, weshalb sie sich nicht trauten über ihre Verhaftungen und Inhaftierungen in ihrem Land zu sprechen.
Es ist bedrückend festzustellen, dass in die Auswertungen der Anhörungen etliche aktuelle neurowissenschaftliche Forschungsarbeiten über die natürliche Transformation von Erinnerungen und über die Auswirkungen von Traumata auf das menschliche Verhalten und das Gedächtnis überhaupt nicht mit einfliessen.
Abgewiesene Asylsuchende haben die «Wahl» zwischen der Rückkehr nach Eritrea, welche sie auf keinen Fall riskieren, und der Annahme von Nothilfe in der Schweiz. Mit der Nothilfe erhalten sie ungefähr 10 Franken pro Tag (nach Kanton unterschiedlich), was ihnen erlaubt, knapp zu überleben. Ihnen ist jedoch verboten zu arbeiten. Von den hohen Kosten abgesehen, verursacht die Nothilfe auch grosse Nachteile für die Asylsuchenden, welche meist jung sind und motiviert, sich für Berufe ausbilden zu lassen, für welche in der Schweiz oft Arbeitskräfte fehlen.
Für Eritreer, die in ihr Land zurückkehren, bestehen die folgenden von Frau Sheila B. Keetharuth, Sonderberichterstatterin der Vereinigten Nationen über die Menschenrechte in Eritrea, beschriebenen Risiken: «Abgewiesene Asylsuchende und andere Personen, die nach Eritrea zurückgeführt werden – zu ihnen gehören auch Wehrpflichtige und Deserteure - riskieren gefoltert, inhaftiert oder verschleppt zu werden. Es ist deswegen entscheidend, die bilateralen Verträge und sonstige Abkommen zwischen Eritrea und anderen Ländern, die das Leben von Asylsuchenden gefährden, aufzulösen.»
Die Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens gegen Folter sind unmissverständlich: «Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.»
In Anbetracht des Vorstehenden, verlangen wir dass, die Anhörungen von Migranten gemäss Kriterien durchgeführt werden, welche der humanitären Tradition der Schweiz entsprechen, und dass jedem Antragssteller aus Eritrea, welchem Misshandlungen in seinem Heimatland drohen, Asyl gewährt wird. Und dies sofort und rückwirkend.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, freuen uns auf Ihre Antwort, und verbleiben mit freundlichen Grüssen.
Bürgerinitiative für eine würdige Asylpolitik der Schweiz:
Groupe d’Appui aux Réfugiés (GAR), Bex ; Groupe d’accueil des Migrants d’Epalinges (GAMEP) ; Groupe Accueil Migrants de la Vallée de Joux (GAMVJ ) ; Coordination Asile et Migration Nord Vaudois (CAMINV) ; Association Ste-Agnès, Leysin ; Versoix accueille ; Stopexclusion, Genève ; elisa-asile, Genève ; Solidaritätsnetz Bern ; Give a Hand, Bern.
Unterstützungskomitee:
Veronica Almedom, membre de la Commission fédérale des migrations, co-directrice d’IFE (Information Forum for Eritrea)
Associazione DaRe-Diritto a Restare, Ticino
Centre social protestant (CSP) Vaud
Collectif R, Vaud
Communauté S. Egidio, Lausanne
Coordination asile.ge
Robert Cramer, conseiller aux États, GE, Les Verts
Jean-Michel Dolivo, député au Grand Conseil, VD, Solidarités
Droit de rester, Vaud
Eglise évangélique réformée du canton de Vaud (EERV)
Balthasar Glättli, conseiller national, ZH, Les Verts
Ada Marra, conseillère nationale, VD, PS
Lisa Mazzone, conseillère nationale, GE, Les Verts
Maurice Mischler, syndic, Epalinges, député au Grand Conseil, VD, Les Verts
Luc Recordon, ancien conseiller aux États, municipal, Jouxtens-Mézery (VD), Les Verts
Claude Ruey, ancien conseiller d’État et ancien conseiller national, VD, PLR
Secrétariat romand de l’Entraide Protestante Suisse (EPER)
SOS Asile Vaud
Adèle Thorens, conseillère nationale, VD, Les Verts