Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Nessler: „Eine Impfpflicht ist aktuell grundgesetzwidrig. Auch die indirekte Impfpflicht ist zum heutigen Stand verfassungsrechtlich nicht erlaubt.
„Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Impfpflicht mit Sicherheit grundgesetzwidrig. Die Impfpflicht ist ein Eingriff in Grundrechte, in zum Beispiel in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und auf Gesundheit. Eine Impfung ist einfach nicht nur ein kleiner Pieks, der nach fünf Minuten wieder vergessen ist. Eine Impfung ist ein starker Eingriff in das Immunsystem, z.B., in die gesamte Gesundheit eines Menschen. Diese Gesundheit wird vom Grundgesetz geschützt, und in dieses Grundrecht greift die Impflicht ein. Und das geht nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, unter ganz strengen Voraussetzungen und diesen Ausnahmefall haben wir noch nicht“.
„Was genau so problematisch ist wie die Impfpflicht, ist die indirekte Impfpflicht. Wenn man also die Hürden, oder die Lebensbedingungen für die nicht Geimpften immer schwieriger macht, und immer stärker von Bereichen des öffentlichen Lebens ausschließt, dann haben wir eine indirekte Impfpflicht. Dann bauen wir ja auch Druck auf, faktisch sich impfen zu lassen. Die indirekte Impfpflicht muss genau denselben Voraussetzungen genügen wie die direkte Impfpflicht. Das heißt das Ausschließen der nicht Geimpften vom öffentlichen Leben, geht nur dann, wenn alles andere versucht worden ist. Das geht letztlich nur dann, wenn auch eine direkte Impfpflicht denkbar wäre. Ganz klare Antwort: Auch die indirekte Impfpflicht, auch das man es den nicht Geimpften, im Alltag schwer macht, auch das ist zum heutigen Stand verfassungsrechtlich nicht erlaubt.“, so der Verfassungsrechtler Professor Volker Böhme-Nessler
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