
Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,
das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Januar 2026 dem Eilantrag der Naturschutzinitiative stattgegeben – der Hornisgrinde-Wolf GW2672m darf vorerst nicht getötet werden. Kein Killerkommando in der Nacht zum 3. Februar, keine irreversiblen Tatsachen, kein toter Wolf im Nationalpark Schwarzwald. Das Gericht sieht keine akute Gefahr mehr und stellt klar: Der Schutz dieses einzigartigen Tieres überwiegt – vorerst.
Aber wir wissen: Das ist nur eine Galgenfrist. Das grün geführte Umweltministerium kann jederzeit Beschwerde einlegen, das Hauptverfahren läuft weiter und die Genehmigung läuft bis 10. März 2026. Die Heuchelei geht weiter – während der Wolf vielleicht sogar eine Partnerin findet, lauert die nächste Entscheidung. Lest die volle, schonungslose Analyse und unsere Kritik an der grünen Doppelmoral hier:
Unterstützt parallel diese weitere starke Petition gegen den Abschuss – jede Stimme zählt doppelt: https://www.openpetition.de/petition/online/petition-gegen-den-abschuss-des-wolfs-gw2672-in-baden-wuerttemberg
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www.wolfsschutz-deutschland.de
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.