

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,
Am 14. Februar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Nachteil von Wölfen und anderen Arten) im Bundesrat statt. Wir können wirklich nicht nachvollziehen weshalb der Ausschuss wohl empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen, obwohl Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht bestehen.
Hier Hintergrundinfos: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7 Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE
Das bedeutet die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes )Lex Wolf):
Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19. Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.
Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben einen offenen Brief an die Ausschussmitglieder gesendet. Auch Sie können Ihre Meinung noch kundtun und dem Bundestag mitteilen, dass der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zugestimmt werden darf. Unser Text aus dem offenen Brief darf gerne verwendet werden.
Hier der Link zum Brief mit allen Hintergrundinformationen:
Ich bedanke mich ganz herzlich
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.
www.wolfsschutz-deutschland.de