Grenzwerte für Waffen, die mit Infraschall / Mikrowellen munitioniert werden

Das Problem

Ich bitte das BMI, zum Schutz der Bevölkerung Grenzwerte für Waffen zu setzen, die mit Mikrowellen oder Infraschall/tieffrequentem Schall munitioniert werden.

Diese Umweltfaktoren dringen durch Wände, können schon unterhalb der Wahrnehmungsschwelle wirken und tödlich sein. Grenzwerte sind die zwingende Voraussetzung dafür, einen Missbrauch festzustellen und zu ahnden, wurden aber bislang nicht gesetzt, obwohl Waffen, die mit Infraschall / Mikrowellen munitioniert werden, seit 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert sind.

Ich beziehe mich auf Auskünfte aus Ihrem Hause, die mir aufgrund von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugegangen sind.

1. Diese neuen Waffen sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz erfasst und damit (theoretisch) strafbewehrt: AZ: ZII4-13002/4#2287. https://fragdenstaat.de/a/180220

2. Aber es wurden keine Grenzwerte zur Kontrolle dieser Waffen festgelegt. AZ: Z II 4-13002/4#2610. https://fragdenstaat.de/a/196117

3. Es existieren auch keine alternativen Schutzvorkehrungen: AZ ZII4-13002/4#2728. https://fragdenstaat.de/a/203988

Ich bitte um möglichst rasche Umsetzung, denn ich werde seit mindestens 2014 von einem kriminellen Netzwerk verfolgt, das diese Regelungslücke ohne Risiko ausnutzt. Mehr Informationen finden Sie hier: https://kolonialwaren-ffm.de/vibrierende-wohnungen/

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Das Problem

Ich bitte das BMI, zum Schutz der Bevölkerung Grenzwerte für Waffen zu setzen, die mit Mikrowellen oder Infraschall/tieffrequentem Schall munitioniert werden.

Diese Umweltfaktoren dringen durch Wände, können schon unterhalb der Wahrnehmungsschwelle wirken und tödlich sein. Grenzwerte sind die zwingende Voraussetzung dafür, einen Missbrauch festzustellen und zu ahnden, wurden aber bislang nicht gesetzt, obwohl Waffen, die mit Infraschall / Mikrowellen munitioniert werden, seit 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert sind.

Ich beziehe mich auf Auskünfte aus Ihrem Hause, die mir aufgrund von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugegangen sind.

1. Diese neuen Waffen sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz erfasst und damit (theoretisch) strafbewehrt: AZ: ZII4-13002/4#2287. https://fragdenstaat.de/a/180220

2. Aber es wurden keine Grenzwerte zur Kontrolle dieser Waffen festgelegt. AZ: Z II 4-13002/4#2610. https://fragdenstaat.de/a/196117

3. Es existieren auch keine alternativen Schutzvorkehrungen: AZ ZII4-13002/4#2728. https://fragdenstaat.de/a/203988

Ich bitte um möglichst rasche Umsetzung, denn ich werde seit mindestens 2014 von einem kriminellen Netzwerk verfolgt, das diese Regelungslücke ohne Risiko ausnutzt. Mehr Informationen finden Sie hier: https://kolonialwaren-ffm.de/vibrierende-wohnungen/

Die Entscheidungsträger*innen

Bundesministerium des Inneren
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Waffenrecht
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