Jeder Tag zählt! Dauerhafte Ausnahmen genehmigen – Multicopter-Berufsverbot verhindern!

Jeder Tag zählt! Dauerhafte Ausnahmen genehmigen – Multicopter-Berufsverbot verhindern!

Problem professioneller Einsatz gewerblicher Multicopter unter der neuen LuftVO.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dobrindt,
die neue Verordnung für unbemannte Fluggeräte ist nun knapp zwei Wochen alt. Uns erreichen bereits viele Hilferufe von Copter-Unternehmen, denen es in der derzeitigen Lage unmöglich ist, ihre Aufträge weiter zu erfüllen.
Denn leider haben es viele Landesluftfahrtbehörden zur gängigen Praxis erklärt, nur in absoluten Ausnahmefällen Ausnahmeerlaubnisse vom § 21b zu erstellen. Dabei gehen gerade gewerbliche Copter-Unternehmen mit Bedacht und sicher vor, um ihre Investitionen zu schützen, und halten sich auch an die Regeln. Die existenzielle Bedrohung eines Unternehmens, welches durch die Einschränkungen an der Ausführung seiner Tätigkeit gehindert wird, zählt für viele Landesluftfahrtbehörden offensichtlich nicht als ein wichtiger Grund.
Nicht selten wurde von Landesluftfahrtbehörden das Argument ins Feld geführt, dass aufgrund der geringen personellen und finanziellen Ressourcen Anträge erst gar nicht angenommen oder kategorisch abgelehnt werden. Die Definition, welche Anträge als "begründet" anzuerkennen sind, wird damit zur Frage der personellen und finanziellen Möglichkeiten einer Landesluftfahrtbehörde. Vielleicht auch ein Grund dafür, dass es bereits vereinzelt vorkommt, dass für die Gebühren einer Ausnahmegenehmigung das doppelte der im Gesetz angegebenen Beträge aufgerufen werden (7.000 €).
Auf die Wichtigkeit von Ausnahmeerlaubnissen haben wir am 8. April in unserem Schreiben alle Landesluftfahrtbehörden hingewiesen und werden in einem neuen Schreiben auch nach den zu erwartenden Gebühren fragen.
Die von Ihrem Ministerium propagierte Intention der neuen LuftVO war es, vor dem Hintergrund der Zunahme unbemannter Fluggeräten, für mehr Sicherheit im Luftraum zu sorgen und dabei gleichzeitig den gewerblichen Copter-Piloten mehr Möglichkeiten und bessere Perspektiven als bisher einzuräumen. Von großzügigen Regelungen und erweiterten Einsatzmöglichkeiten war die Rede. Alles sollte machbar sein, wenn nur die nötige Sicherheit gegeben wäre, basierend auf einer neu eingeführten Risikoeinschätzung des geplanten Einsatzzweckes in Relation zur sicherheitstechnischen Ausstattung des Multicopters und der Qualifizierung des Steuerers.
Durch die Neuregulierung sind jetzt für den gewerblichen Einsatz jedoch gewaltige Hürden entstanden. Besonders das Überflugverbot von Wohngrundstücken ohne entsprechende Erlaubnis des Grundstückeigentümers und aller Verfügungsberechtigten bereitet gewerblichen Piloten in der Praxis große Probleme, weil es oft weder möglich noch wirtschaftlich realisierbar ist, von allen Betroffenen die erforderliche Erlaubnis einzuholen. Hiervon sind vor allem Filmproduktionen, Immobilien-Unternehmen, filmische Baudokumentationen oder Vermessungen für Geo-Mapping betroffen.
Zusätzlich sind nun pauschal seitliche Mindestentfernungen von 100 Meter zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen festgelegt, so dass in diesen Bereichen keine Inspektions- oder Vermessungsflüge mehr durchgeführt werden können. Gleiches gilt für Menschenansammlungen, selbst wenn in nur sehr geringer Höhe mit genügend Abstand geflogen wird. Hochzeitsvideografen haben daher keine Möglichkeiten mehr in den kommenden Monaten ihre Aufträge zu erfüllen.
Auch wenn diese Einschränkungen mit der besten Absicht festgelegt wurden, stellen sie für viele professionelle Einsätze effektiv ein Berufsverbot dar, weil viele Aufträge unmöglich gemacht werden oder wirtschaftlich nicht realisierbar sind.
Eine Übergangszeit bis zur Prüfung des Befähigungsnachweises oder bis zum Erlangen einer Ausnahmeerlaubnis vom § 21b hätte den gewerblichen Copter Piloten die Umstellung erleichtert und geholfen, bestehende Aufträge zu erfüllen. Diese wurde leider lediglich für die Kennzeichnung und den Kenntnisnachweis eingerichtet. Alle sonstigen Regelungen, insbesondere die Verbote nach § 21b treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das alleine wäre noch nicht das Problem, wenn der Absatz 3 des § 21b entsprechend ausgelegt angewendet würde.
Die Existenz vieler Unternehmen steht auf dem Spiel. Besonders in Anbetracht der erheblichen finanziellen Investitionen in technische Ausrüstung, Personal und Ausbildung, die von vielen bereits getätigt wurden. Nicht wenige wollen ihr Gewerbe bereits aufgeben. Und dieses trifft nicht nur auf die gewerblichen Copter-Dienstleister zu. Auch Händler melden extreme Umsatzrückgänge, da Kunden aufgrund der neuen Gesetzeslage in der letzten Woche bereits Aufträge storniert haben. Die allgemeine Verunsicherung führt zu einem Investitionsstopp, der nicht im Sinne einer weltweit dynamisch wachsenden Branche sein kann.
Deshalb bitte ich Sie wohlwollend zu prüfen, ob Ausnahmen für die angesprochenen Punkte vorübergehend als Teil der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis erteilt werden können, wie in § 21b Absatz 3 festgelegt:
"§ 21b (3) In begründeten Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von den Betriebsverboten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9 zulassen, wenn die Voraussetzungen von § 21a Absatz 3 Satz 1 erfüllt sind. § 20 Absatz 5 und § 21a Absatz 5 und 6 gelten entsprechend.“
Möglicherweise kann eine solche Ausnahmeregelung Teil des zukünftigen Kenntisnachweises (§ 21e) sein, bzw. übergangsweise erteilt werden, bis der Kenntnisnachweis in die Praxis umgesetzt wurde. Eine kurzfristige Realisierung dieser Umsetzung bedeutet Schadensbegrenzung und wieder eine Perspektive für eine erfolgversprechende Branche.
Mit diesem Schreiben wollen wir Sie als Initiator für die Einführung der Neuregulierung dazu bewegen, die Handlungsfähigkeit von Unternehmen wieder herzustellen, indem Sie Ihre Landesluftfahrtbehörden auffordern, vermehrt einzelne und längerfristige Ausnahmen vom § 21b zu bewilligen, wie sie für bestimmte Einsatzbereiche von gewerblich genutzten Multicoptern zwingend nötig sind.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Anregungen telefonisch zur Verfügung und freuen uns auf Ihr hoffentlich positives Feedback.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Bach
Vorstandsvorsitzender BVCP