
Liebe UnterstützerInnen,
Diese Pressemitteilung über das Berliner Tribunal ist am Montag veröffentlicht worden und kann gern weiter verbreitet werden:
Menschenrechtstribunal in Berlin
Migrations- und Asylpolitik der Bundesregierung und der EU verstößt gegen Recht auf Gesundheit
Die gegenwärtige Migrations- und Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland und der EU verletzt das Recht auf Gesundheit und physische und psychische Integrität von Migrant*innen und Geflüchteten schwerwiegend. Das ist das Ergebnis des Menschenrechtstribunals, das ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen am Wochenende in Berlin veranstaltet hat.
„Die Berichte von Geflüchteten und ihren Unterstützer*innen zeichnen ein erschreckendes Bild der deutschen und europäischen Migrationspolitik,“ resümiert die Jurorin Sarah Lincoln. „Viele Geflüchtete sind krank und brauchen besonderen Schutz. Stattdessen werden sie wie Menschen zweiter Klasse behandelt, ohne Privatsphäre, ohne Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, ohne Verfahrensrechte“
Anhand von sechs Anklagepunkten beleuchtete das Tribunal die menschenrechtliche Lage Asylsuchenden, Illegalisierten, sowie Arbeitnehmer*innen aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Neben der Diskriminierung durch Angehörige der Gesundheitsberufe und Sprachbarrieren, existierten auch gesetzliche Bestimmungen, die den Zugang behindern. Zeug*innen aus den Geflüchtetenlagern auf Lesbos schilderten eindrücklich die katastrophale Situation vor Ort. Laut der Ärztin Dr. Jessica Horst stellen die ungesunden Lebensbedingungen, der eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung und die nicht standardisierte medizinische Versorgung eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit seiner Bewohner dar.
Kritisiert wurde zudem, dass Abschiebungen schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben können. Eine Abschiebung in ein Herkunfts- oder Transitland sei grundsätzlich ein staatlich verordneter, vollzogener und legitimierter Gewaltakt. Im Rahmen der weiteren Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts würden die Bedürfnisse und Rechte besonders schutzbedürftiger Personen im Asylverfahren eklatant missachtet. Sie zielten darauf, die Abschiebung schwerkranker und traumatisierter Menschen zu erleichtern.
Die Covid-19-Pandemie habe die Rechtsverletzungen der Europäischen Union gegen Migranten und Asylsuchende noch verstärkt – so die Veranstalter. Die deutsche Polizei und Bundeswehr seien an Praktiken beteiligt, die gegen internationales Recht, die Genfer Konvention und geltendes EU-Recht verstoßen. Fast täglich fänden sogenannte „Push-backs“ vor der Küste von Lesbos statt wie zum Beispiel am 15. August 2020. Ein Beiboot mit schätzungsweise 32 Migranten an Bord wurde von verschiedenen Schiffen acht Stunden lang auf See hin und her geschoben – darunter auch das deutsche Marineschiff A1411. Am Nachmittag wurde das Boot von der türkischen Küstenwache in die Türkei zurückgebracht. „Statt Mauern und Grenzen zu errichten, sollten wir ernst gemeinte Solidarität und Respekt an den Menschenrechten zeigen“, fordert Muhammad al-Kashef, Menschenrechtsanwalt und Mitglied bei Watch The Med - Alarm Phone.
Das Tribunal steht in der Tradition einer Reihe von Anklagen vor dem Permanent People Tribunal (PPT) gegen Menschenrechtsverletzungen durch die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und Institutionen der EU. Sie basieren auf einem Rahmendokument, das bei der Eröffnungsanhörung des PPT zum Thema "Menschenrechte von Migranten- und Flüchtlingsvölkern" im Juli 2017 in Barcelona erarbeitet wurde.
An der Veranstaltung, welche an dem Wochenende von mehreren hundert Menschen europaweit verfolgt wurde, waren folgende Organisationen beteiligt:
Abschiebebeobachtung NRW • ALSO Oldenburg • Armut und Gesundheit e.V. • Ban Ying e.V. • Ärzte der Welt • BAfF – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer • Black Visions and Voices • BNS – Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige • borderline-europe – Menschenrechte ohne Grenzen e.V. • CAAT Project • Comitato Verita e Giustizia per i Nuovi Desaparacidos • CoraSol • Deutsche Aidshilfe • Flüchtlingsrat Bayern • Flüchtlingsrat Berlin • Flüchtlingsrat Brandenburg • Handicap International • InEUmanity • Institute of Race Relations • Initiative Oury Jalloh • IPPNW e.V. – Ärzte in sozialer Verantwortung • KOK – Bundesweiter Ko-ordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. • LAB Trade Union • La Via Cam-pesina • Legal Centre Lesvos • LesMigraS • Love146 • Medibüro Berlin • Medico International • MediNetz Bielefeld • MediNetz Mainz • MELISSA – Network of Migrant and Refugee Women in Greece • PIKPA / Lesvos Solidarity • Pro Asyl • Sans Papiers • SEDOAC – Servicio Doméstico Activo • Stand by me Lesvos • Transnational Institute • Transnational Migrant Platform – Europe • United Action e.V. • vdää • Waling Waling • WatchTheMed-Alarm Phone • Yaar e.V.
So weit die Pressemitteilung.
Wer den Livestream verpasst hat, kann sich die Anhörung auch im Nachhinein auf Youtube noch einmal ansehen.
https://www.youtube.com/channel/UCqiGmyGQ9vuBVJfSDTVah0w
Fotos auf dem Flickr-Kanal der IPPNW unter
https://www.flickr.com/photos/ippnw/albums/72157716591796986
Das Urteil der Jury wird für Dezember erwartet.
Eine weitere Pressemitteilung (gemeinsam von Pro Asyl und dem Bayerischen Flüchtlingsrat) befasst sich mit den Abschiebungen unter Corona-Bedingungen:
Tatsächlich fand gestern der Flug nach Äthiopien statt, der nach Somalia fiel aus. Auch war zu hören, dass die Bundespolizei in Frankfurt sich außerstande sah, den Flug durchzuführen, weshalb er in München startete.
Ob das anschlags- und pandemiegeschüttelte Afghanistan wieder angeflogen wird, ist noch unklar. Trotzdem finden sich in der genannten Mitteilung interessante Infos dazu:
"Im März startete der letzte Abschiebungsflieger aus Deutschland nach Afghanistan, aufgrund der Corona-Pandemie verweigerte die afghanische Regierung eine Zeit lang Rückführungen in das weiterhin von Anschlägen und Kampfhandlungen gebeutelte Land, wurde aber von europäischen Regierungen unter Druck gesetzt, wieder Abschiebungen zu akzeptieren. Dieser Druck zeigt nun Wirkung, laut Meldung von Thomas Ruttig hat die afghanische Regierung nun Abschiebungen wieder zugestimmt. Die humanitäre Lage hat sich in Afghanistan durch COVID-19 derart verschlechtert, dass immer mehr Verwaltungsgerichte in Deutschland auch für junge und gesunde Männer ein Abschiebungsverbot feststellen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 10.06.2020 - 7 K 3425/17.KS.A; VG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2020 - A 19 K 14017/17; VG Arnsberg, Urteil vom 02.07.2020, 6 K 2576/17.A; VG Hannover, Urteil vom 09.07.2020, 19 A 11909/17; VG Sigmaringen, Urteil vom 24.06.2020, A 6 K 4893/17; VG Wiesbaden, Urteil vom 19.08.2020 - 7 K 5030/17.WI.A)."
Wir drücken gemeinsam die Daumen, dass die Corona-Pandemie diese Flüge weiter verhindert. Andernfalls dürfte es für Betroffene lohnend sein, sich nochmals mit Hilfe ihrer AnwältInnen auf die Verschlechterungen in Afghanistan zu berufen.
Das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen!