Petition updateKeine Abschiebungen nach Afghanistan!Viel zu gefährlich!
Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Germany
Sep 30, 2019

Der Bayerische Flüchtlingsrat informiert:

„Mehrere Quellen deuten nun darauf hin, dass die nächste Abschiebung nach Kabul voraussichtlich am 8.10.2019 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.“

Mehr Informationen auf der Seite des Bayerischen Flüchtlingsrats

www.fluechtlingsrat-bayern.de

Damit hat uns die Abschiebe-Industrie nur eine kurze Pause gegönnt. Im September gab es keinen Abschiebeflug nach Kabul – obwohl auf Facebook kurzzeitig davor gewarnt wurde, dass am 24.9. eine Abschiebung nach Afghanistan stattfinden solle. Tatsächlich flog an diesem Tag ein Sammelcharter nach Pakistan.

Vielleicht waren die Wahlen in Afghanistan am letzten Samstag ein Grund, dass der Flug nach Kabul um zwei Wochen verschoben wurde. Mit Sicherheit hat dieses von vielen Anschlägen begleitete Ereignis alle Sicherheitskräfte im Land gebunden. Auch wenn die über 400 Anschläge der Taleban weniger Tote zur Folge hatten als bei der letzten Wahl, haben sie ihr Ziel erreicht: Abschreckung vieler WählerInnen und damit eine sehr geringe Wahlbeteiligung, die zweifellos auch durch die Perspektivlosigkeit einer festgefahrenen und korrupten Politik mitbedingt ist.

https://thruttig.wordpress.com/2019/09/29/afghanistan-wahl-kommentar-misstrauensvotum-fur-das-politische-system-mit-taz-bericht-29-9-19/

Das Sterben geht unvermindert weiter. In meinem letzten Update musste ich über 63 Tote und 182 Verletzte beim IS-Anschlag auf eine Hochzeitsgesellschaft berichten. Gleichgewicht des Schreckens: Jetzt habe ich eine ähnliche hohe Zahl von Toten durch Angriffe von Regierungstruppen und US-Armee zu vermelden. Es traf wieder eine Hochzeitsgesellschaft, diesmal in Helmand mit 35 toten und 13 verletzten Zivilisten. Wenige Tage zuvor hatte ein US-Drohnenangriff im Osten Afghanistans mindestens 32 Zivilisten das Leben gekostet, darunter auch Kinder.

https://de.reuters.com/article/afghanistan-armee-angriff-tote-idDEKBN1W80TB

Angesichts solcher Meldungen erscheint es nur zu verständlich, dass die Bundespolizei die Rückkehr ihrer Beamten nach Kabul gestoppt hat. „Sie halte die Lage in der Stadt für zu gefährlich, außerdem verfüge die Mission derzeit weder über ein sicheres Büro noch über entsprechende Unterkünfte. Die Beamten waren nach einem Anschlag in der afghanischen Hauptstadt Anfang September ausgeflogen worden und hätten eigentlich vergangene Woche zurückkehren sollen“, schreibt die „Zeit“.

Wenn dieselbe Behörde keine zwei Wochen später junge Männer in die Stadt fliegen lässt, die nicht nur kein sicheres Büro und entsprechende Unterkünfte haben, sondern überhaupt keine Unterstützung, so gibt es dafür nur eine Erklärung: Das sind eben keine Deutschen. Das sind Afghanen. Haben sie keine Menschenrechte?

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-09/afghanistan-bundespolizei-rueckkehr-kabul-sicherheit

Das Titelfoto dieses Updates zeigt afghanische Polizisten bei der Ausbildung durch deutsche Polizeibeamte (© Maurizio Gambarini, dpa)

 

Dass nicht alle Afghanen in Deutschland rechtlos sind, zeigt diese sehr positive Entwicklung: Der kranke und behinderte junge Mann Gulbaddi S. aus Kempten, gegen dessen Abschiebung wir gemeinsam mit e-mails und Telefonaten gekämpft haben, bekam vom Verwaltungsgericht gegen den erbitterten Widerstand des BAMF ein Abschiebeverbot zugesprochen. Glückwunsch an ihn und seine engagierte Anwältin!

 

Das BAMF heißt immer noch Bundesamt FÜR Migration und Flüchtlinge, agiert aber so oft GEGEN Migration und Flüchtlinge. Besonders gegen diejenigen, die vor dem Gesetz als besonders schutzbedürftig gelten – Kranke, Behinderte, Kinder. Dieser Beitrag aus „meinem“ Landkreis Rosenheim hat mich besonders berührt, und auch wenn es hier nicht um afghanische, sondern um afrikanische Geflüchtete geht, möchte ich ihn hier teilen:

 

Der ganz normale Wahnsinn

(Autorin: Regina Prokopetz)

„Die Antragstellerin wird aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. […] Abschiebungsverbote liegen nicht vor“. So steht es zu lesen in dem Bescheid vom BAMF.

Kurze Hintergrundinfo: Die „Antragstellerin“ ist 14 Monate alt, heißt Tselote und ist geboren in Deutschland als Tochter einer äthiopischen Mutter und eines eritreischen Vaters.

Aber so ein Baby kann man doch nicht einfach abschieben, werden Sie sagen.

Ja, als naiver Laie könnte man das meinen, aber die Profis vom BAMF sehen das anders. Und sie haben sich ihre Sache natürlich wohl überlegt. In der Begründung für die Ablehnung des Asylantrags der kleinen Tselote steht klipp und klar zu lesen, es liege keine „Vorverfolgung im Herkunftsland“ vor. Korrekt. Mit Herkunftsland ist übrigens Äthiopien gemeint. Okay, zugegeben, Tselote hat ihr Herkunftsland noch nie gesehen, aber gerade das wollen die Profis vom BAMF ja ändern.

Ja, aber man kann doch so ein Baby nicht einfach von seiner Mutter trennen, werden Sie sagen.

Nein, natürlich nicht, aber das will ja auch niemand. Die Mutter, Makeda, befindet sich nach 5 Jahren auf der Flucht durch den Sudan und Libyen und 4 Jahren in Deutschland praktischerweise selbst immer noch im Asylverfahren, und die Chancen stehen gut, dass sie abgelehnt wird. 2018 wurden immerhin knapp 84% aller Asylanträge aus Äthiopien negativ beschieden. Und wenn der negative Bescheid für Makeda dann endlich rechtskräftig ist, spricht nichts mehr gegen eine sozialverträgliche gemeinsame Abschiebung von Mutter und Tochter.

Ja, aber was ist denn mit dem Vater des Kindes, werden Sie fragen.

Richtig, den Vater gibt es ja auch noch. Youssef, ein Geflüchteter aus Eritrea, der in Deutschland subsidiären Schutz genießt. Den wird Deutschland nicht mehr los. Dummerweise hat er mit Tselotes Mutter zusammen das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Das erschwert die Arbeit der Profis vom BAMF unnötig. Damit wäre Tselote eigentlich vor einer Abschiebung geschützt, und in zweiter Folge auch ihre Mutter. Aber auch dafür hat das BAMF eine Lösung gefunden: Als Tselotes Eltern bei der Geburt ihres Kindes ordnungsgemäß den Asylantrag für ihre Tochter gestellt haben, wurden sie einer ausführlichen investigativen Befragung unterzogen. Dabei haben die Profis vom BAMF herausgefunden, dass der Vater zum Zeitpunkt der Befragung gar nicht bei Mutter und Kind wohnte. Ha! Da haben wir‘s. Der Vater übt also sein Sorgerecht offensichtlich gar nicht aus. Das trifft sich gut. Somit steht einer Abschiebung von Mutter und Tochter also nun wirklich nichts mehr im Wege.

Ja, aber warum hat denn der Vater nicht bei Mutter und Kind gewohnt, und warum haben die beiden nicht einfach geheiratet, werden Sie fragen.

Ich merke schon, Sie sind ähnlich naiv wie ich. Die Frage nach der Heirat lässt sich relativ leicht beantworten: Youssef und Makeda haben christlich geheiratet, in ihrer äthiopischen Kirche in München. Standesamtlich heiraten kann in Deutschland allerdings nur, wer mindestens eine anständige Geburtsurkunde und einen Pass besitzt. Okay, es gibt Länder auf dieser Erde, die stellen keine Geburtsurkunden aus, oder zumindest nicht in dem erforderlichen DIN-Format, das den Ansprüchen deutscher Behörden genügen würde. Aber das ist halt dann Pech. Außerdem sollte ich an dieser Stelle der Ehrlichkeit halber hinzufügen, dass Makeda ein dummer Fehler passiert ist. Sie hat nämlich vergessen, vor ihrer Flucht als 13-jähriges Mädchen, nachdem ihr Vater von der äthiopischen Regierung ins Gefängnis gesperrt und alle ihre älteren Geschwister entführt worden waren, und nachdem ihre Mutter geflohen war, einen Kinderreisepass bei den äthiopischen Behörden zu beantragen. Tja, so was darf einfach nicht passieren. Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn man später nicht heiraten darf. Das grenzt ja eigentlich schon an versuchte Identitätstäuschung!

Und jetzt zur Frage, warum der Vater zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht bei seiner Tochter und ihrer Mutter wohnte. Das ist eine längere Geschichte: Als Asylbewerberinnen im laufenden Verfahren waren Makeda und ihre kleine Tochter prinzipiell verpflichtet, in einer Asylunterkunft zu leben. Youssef hingegen, der damals bereits als schutzberechtigt anerkannt worden war und schon ein privates Zimmer gefunden hatte, durfte nicht mehr zurück in eine Asylunterkunft. Gemeinsames Wohnen war also erst mal nicht möglich.

An dieser Stelle kommt die Asylmafia ins Spiel. (So bezeichnet die AfD gerne Asylhelfer*innen.) Ein Mitglied eines Helferkreises bot der Kleinfamilie eine gemeinsame Wohnung zur Untermiete an. Makeda stellte entgegen aller oben beschriebenen Regelungen einen „Antrag auf private Wohnungsnahme“. Die Antwort kam postwendend. Private Wohnungsnahme sei Asylbewerber*innen nur in zwei Ausnahmefällen zu gestatten: entweder wenn sie mit einer in Deutschland bleibeberechtigten Person verheiratet sind (also standesamtlich natürlich, was ja in Makedas Fall aus besagten Gründen nicht möglich ist), oder wenn sie selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um die Miete selber bezahlen zu können. Da Makeda aber über keine Dokumente aus ihrem Herkunftsland verfüge (siehe dummer Fehler oben), könne sie während ihres Asylverfahrens keine Arbeitserlaubnis bekommen, ergo kein eigenes Geld verdienen und somit auch nicht in einer privaten Wohnung leben. So einfach ist das. Ja, sicherlich, der Staat hätte sich und den Steuerzahler*innen die Asylunterkunft für Makeda und ihr Baby sparen können, aber Regeln sind nun mal Regeln.

Sie finden das unglaublich? Sie dachten, es gibt so etwas wie ein Menschenrecht auf Familie?

Mir ging’s genauso. Beim nächsten Treffen zwischen Ausländerbehörde und Asylmafia habe ich den Fall vorgetragen. Der anwesende stellvertretende Landrat reagierte aus dem Bauch heraus: „Das gibt’s doch nicht. Da muss man doch was machen können, damit die Familie zusammenleben kann!“ Sofort wurde er von einer Dame vom Amt eines Besseren belehrt: So einfach sei das alles nicht. Wenn die Familie zusammenziehen würde, dann würde sie nämlich eine BG gründen. „Eine BG?“, frage ich verständnislos. Ja, genau, eine Bedarfsgemeinschaft. Und das geht überhaupt alles gar nicht, weil dann wären Tselotes Eltern ja bevorzugt gegenüber anderen BGs. Rückblickend ist das natürlich logisch, keine Frage. Dennoch: Ich war spontan verwirrt. Ich dachte, Makeda dürfe nicht zum Vater ihres Kindes ziehen wegen der fehlenden Papiere und der infolgedessen fehlenden Heirat und so weiter und so fort. Und jetzt geht es plötzlich um eine BG und eine vermeintliche Bevorzugung?!? Davon war bisher mit keiner Silbe die Rede… Trotz meiner Verwirrung gelingt es mir, eine Zusage zu erwirken, dass der Fall noch einmal neu aufgerollt wird.

Nachdem Makeda und Youssef mit Hilfe der Asylmafia eine weitere Flut von Dokumenten einreichen, bekommen sie schließlich den Bescheid, dass sie zusammenziehen dürfen. Die Asylsozialleistungen für Mutter und Tochter werden natürlich ab sofort um mehr als die Hälfte gekürzt, wegen der BG und der immanent drohenden Bevorzugung, Sie verstehen schon. Und Mietzuschuss vom Amt gibt’s auch keinen. Wenn, dann will der Staat schon die ganze Asylunterkunft bezahlen, nicht einfach nur einen Teil der Miete. Aber was soll’s. Makeda und Tselote sind gleich am ersten Tag nach Erhalt des Schreibens umgezogen. Viel zu übersiedeln haben Asylsuchende ja Gott sei Dank nicht.

Seitdem wohnt die Familie also zusammen. Youssef arbeitet Vollzeit zu einem Stundenlohn knapp über Mindestlohn. Um für die Miete und seine kleine Familie aufkommen zu können, hat er zusätzlich noch einen 450-Eurojob angenommen. Den hätte eigentlich auch seine Frau übernehmen können, aber die bekommt ja keine Arbeitserlaubnis. Als Lohn für seine Mühen darf Youssef jetzt in der Ablehnung des Asylantrags seiner Tochter wie bereits erwähnt lesen, dass er ja gar nicht bei seiner Tochter wohne und somit nicht davon auszugehen sei, dass er von seinem Umgangs- und Sorgerecht Gebrauch mache.

Sie möchten wissen, wie’s jetzt weitergeht?

Na ja, es hätte ja alles so einfach sein können, wenn man den Bescheid einfach akzeptiert hätte und die kleine Tselote innerhalb von 30 Tagen auf ihren kleinen Beinchen die Bundesrepublik verlassen hätte. Sie kann übrigens schon ganz gut laufen, wäre also durchaus möglich gewesen. Aber undankbarerweise hat Tselotes Familie Klage eingelegt. Jetzt heißt es also warten auf einen Gerichtstermin, erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr. Die Justiz ist überlastet. Wegen der Asylmafia. Mit der Qualität der Bescheide hat das nichts zu tun. Ja gut, die Profis vom BAMF hätten Tselote natürlich genau wie ihren eritreischen Vater und ca. 90% aller anderen eritreischen Geflüchteten anerkennen können. Dann hätte man sich das Gerichtsverfahren erspart, die Familie könnte in Ruhe und ohne Existenzängste zusammenleben und mit dem Aufbau einer sinnstiftenden Zukunft hier in Deutschland beginnen. Aber dafür gäb‘s halt keine Belobigung vom Heimatminister. Sie erinnern sich: die Freude von Herrn Seehofer über das geschmackvolle Geschenk, das ihm seine Behörden zum 69. Geburtstag gemacht haben – 69 Abschiebungen nach Afghanistan. Aber bleiben wir beim Schicksal unserer Kleinfamilie. Die Sache mit dem angstfreien Zusammenleben und dem Aufbau einer Zukunft wird wohl noch eine ganze Weile warten müssen. Dennoch: Der Anwalt der Familie ist zuversichtlich, dass es trotz aller künstlich aufgestellten Hindernisse gelingen wird.

Die Satire beruht auf wahren Begebenheiten. Die Namen der Betroffenen wurden geändert.

 

Soweit Regina Prokopetz (vielen Dank für die Überlassung des Textes).

Leider hat das Verwaltungsgericht München inzwischen die Ablehnung des Asylantrags der Mutter bestätigt. Hoffen wir, dass es im Fall der kleinen Tselote anders entscheidet.

 

Zum Schluss ein Bericht über die gelungene parlamentarische Anhörung gegen die bayerischen ANKER-Zentren und ein Aufruf „Aktiv gegen Abschiebungen“:

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats
und hier der Link zum ZDF Beitrag
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-in-deutschland/ankerzentren-auf-dem-pruefstand-100.html

Landtagsanhörung zu ANKER-Zentren
Bayerischer Flüchtlingsrat fordert sofortige Schließung aller ANKER-Zentren
Am heutigen Donnerstag, den 26.09.2019 fand die Sachverständigenanhörung des Bayerischen Landtags zu ANKER-Zentren in Bayern statt. Verschiedene Expert*innen nahmen zur Situation in den ANKER-Zentren Stellung. Alle Sachverständigen, die in direktem Kontakt zu Flüchtlingen aus den ANKER-Zentren stehen, kamen zu dem Schluss, dass die großen Sammellager systematisch krank machen. So erklärte Dr. med. Daniel Drexler, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, dass die Lebensbedingungen in ANKER-Zentren keinesfalls kindgerecht seien: „Hier liegt eine strukturelle Kindeswohlgefährdung vor!“ Diese Art der Unterbringung sei menschenunwürdig und müsse schnellstmöglich beendet werden.

Obwohl damit das Gesamtkonzept der ANKER-Zentren in Frage steht, verloren sich die Vertreter*innen der Behörden, besonders BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer, im verwaltungsrechtlichen Kleinklein und administrativen Details. 

Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat kritisiert: „Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, ob abgelehnte Flüchtlinge ‚ausreisepflichtige Ausländer‘ genannt werden sollen. In ANKER-Zentren werden elementare Menschenrechte verletzt und mit Füßen getreten. Alle benannten Problematiken sind systemimmanent, ANKER-Zentren sind menschenfeindliche Lager, die sofort geschlossen werden müssen!“

Bereits am Vorabend der Anhörung hatte der Bayerische Flüchtlingsrat gemeinsam mit Karawane München, Refugee Struggle for freedom und anker-watch.de zu einem alternativen Expert*innenhearing im Bellevue di Monaco eingeladen. Dort kamen diejenigen Menschen zu Wort, die in diesen Lagern leben müssen und sich mit den alltäglichen Problemen der ANKER-Zentren konfrontiert sehen. Die Redner*innen berichteten übereinstimmend, dass es keine Schlüssel für die Zimmer und damit keinerlei Privatsphäre gibt. So beklagt sich eine Bewohnerin: „In Ingolstadt kommen die Securities einfach in die Zimmer. Egal, ob du nackt bist – es interessiert sie nicht wirklich.“

Zeitgleich zur heutigen Anhörung protestierten Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen vor dem Bayerischen Landtag gegen die ANKER-Zentren. Unter dem Motto „Break isolation – Lager abschaffen“ rannten sie eine symbolisch für die Lager stehende Wand aus Kartons ein.

Dazu dieses sehr sehenswerte Video: https://www.youtube.com/watch?v=O_W6jbsIyjA

 

RACHEL AGAINST ABSCHIEBUNG
das solifestival 2019

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Mittwoch, 2. Oktober 2019

Feierwerk (Hansa 39, Kranhalle),
Hansastr. 39-41, München
(U4/5 Heimeranplatz / Bus 31 Hansapark)

Einlass: 18.00 Uhr/ Beginn: 18.30 Uhr
Eintritt: 15,00 €

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PROGRAMM:

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MEKONGG | Wien
Petrol Girls | UK
Tested on Animals | Erding
Ta Mourmourakia - Τα Μουρμουράκια | München
The Royal Flares | München
MaLuPa | München
TRIEBE | München
SEDA | München

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UNSER THEMA:
MACH´S WIE RACHEL, WERDE AKTIV GEGEN ABSCHIEBUNGEN!

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Beim Thema Abschiebung schauen die Meisten weg und leisten sich keine eigene Meinung. Oder wir machen es uns einfach und übernehmen Positionen wie: Das sind doch nur Straftäter*innen und Gefährder*innen die da abgeschoben werden und ausserdem: Wer kein Asyl bekommt, der muss halt gehen...

Doch so geht das nicht! Wer Menschen gegen ihren Willen und mit Gewalt und Druck nötigt, in jene Regionen zurückzukehren, von wo sie unter hohen und verlustreichen Anstrengungen geflohen sind und wo ihnen meist Verfolgung, Armut, Schutzlosigkeit sowie Obdachlosigkeit drohen, der handelt einfach menschenfeindlich.

Es gibt keine humane Abschiebungen. Wer das behauptet, der lügt! Wir mussten in den letzten Jahren immer wieder erleben, wie Familien getrennt, Schüler*innen aus dem Unterricht geholt, Kranke aus der Klinik genommen wurden um deren Abschiebungen mit aller Macht und ohne Rücksicht durchzusetzen.

Menschen werden in Krisengebiete wie zum Beispiel Afghanistan ausgeflogen, wo sie sich selbst überlassen sind und keinerlei Zukunftsperspektive haben. Hauptsache: Weg ist weg. Doch Menschenwürde lässt sich nicht abschieben!

Es ist höchste Zeit SELBST Stellung gegen Abschiebungen zu beziehen! Es kommt auf jede und Jeden an! Zeigen wir der Gesellschaft, dass wir NICHT mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Geraten wir in Rage und machen wir es wie Rachel, Roland, Agnes, Jochen, Eva, Katja, Jens und und und fangen an, uns aktiv gegen diese menschenverachtende Abschiebepolitik einzusetzen.

Gemeinsam können wir dieser Politik etwas entgegensetzen - Fangen wir an!

ZUDEM KÖNNT IHR EUCH UNTER www.rageagainstabschiebung.de/mach.mit/ MIT EUEREM GESICHT UND EUREM NAMEN RACHEL ANSCHLIESSEN.

AUF DEM FESTIVAL BEKOMMT IHR KONTAKT ZU ZAHLREICHEN AKTIVEN GRUPPEN, INITIATIVEN UND ORGANISATIONEN, DIE SICH BEREITS GEGEN ABSCHIEBUNGEN STARK MACHEN.

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