Petition updateKeine Abschiebungen nach Afghanistan!Friede in Doha - Krieg in Afghanistan
Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Germany
Sep 2, 2019

Gute Nachrichten aus Afghanistan sind leider nicht bekannt. Angeblich stehen die Verhandlungen in Doha (Qatar) zwischen der US-Administration und der Taleban kurz vor dem Erfolg – der aber für Afghanistan noch lange keinen Frieden bringt (Details siehe hier: https://thruttig.wordpress.com/2019/08/31/us-taleban-abkommen-am-wochenende-2-dlf-30-8-19/ ).

Beide Verhandlungspartner sind für zahllose Kriegsverbrechen an afghanischen Zivilisten verantwortlich. Und die Taleban starten genau in diesen Tagen eine militärische Offensive im Norden Afghanistans:

„Sie haben nach schweren Attacken auf Kundus am Samstag in der Nacht zum Sonntag eine weitere Stadt angegriffen. Im Lauf des Tages hielten die Gefechte in der Provinzhauptstadt Pul-i-Khumri an, sagte der Polizeichef der Provinz Baghlan der Agentur AP. (...)

Am Vortag hatten mehrere Hundert Taliban Kundus im Norden angegriffen, eine der größten Städte Afghanistans. Dabei wurden mindestens 25 Menschen getötet und mindestens 85 verletzt, 58 Taliban-Kämpfer kamen laut Innenministerium um.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-krieg-und-friedensworte-1.4583323

 


Ein Angriff auf Kundus bringt auch in Deutschland die Tatsache wieder ins Bewusstsein zurück, dass in Afghanistan Krieg herrscht. Denn hier sind nach wie vor Bundeswehrsoldaten stationiert.

Auch die Bundeswehr ist für mindestens ein Kriegsverbrechen an afghanischen Zivilisten verantwortlich, das jetzt vielleicht doch noch juristisch aufgearbeitet wird:

„Zehn Jahre nach dem vom deutschen Oberst Georg Klein veranlassten Nato-Luftangriff im afghanischen Kundus mit rund hundert Toten befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit der Klage eines Afghanen gegen Deutschland. Die Große Kammer prüfe die Klage eines Afghanen gegen Deutschland, sagte ein EGMR-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Die öffentliche Verhandlung soll demnach im ersten Quartal des kommenden Jahres stattfinden.

Dem Sprecher zufolge landen jedes Jahr höchstens 30 der insgesamt 60.000 beim EGMR anhängigen Verfahren vor der Großen Kammer. Dies unterstreiche die 'Bedeutung, die diesem Fall beigemessen wird', betonte er. Entscheidungen der Großen Kammer können nicht angefochten werden.

Kläger ist der Afghane Abdul Hanan, dessen Söhne im Alter von acht und zwölf Jahren bei dem Luftangriff am 4. September 2009 getötet worden waren. Hanan sowie weitere Hinterbliebene waren zuvor mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert.“

https://www.stern.de/news/menschenrechtsgerichtshof-befasst-sich-mit-verheerendem-luftangriff-von-kundus-8876134.html

 

Damals hatte der deutsche Bundestag den Angriff als einen der schwersten Vorfälle unter Beteiligung der deutschen Armee seit dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet, der gestern vor 80 Jahren begann – ebenfalls mit einem extremen Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung im polnischen Städtchen Wieluń, einschließlich der Bombardierung des mit einem roten Kreuz markierten Krankenhaus.

(Übrigens: Auch die Polen warten bis heute vergebens auf eine Entschädigung aus Deutschland.)

https://www.sueddeutsche.de/politik/zweiter-weltkrieg-polen-steinmeier-1.4582991

 

Noch weiter müssen wir zurückgehen in der deutschen Geschichte, um den Beginn der Abschiebehaft zu markieren: Hundert Jahre genau. Aus diesem Anlass demonstrierten am letzten Samstag etwa tausend Menschen vor dem größten deutschen Abschiebeknast in Büren und anschließend im nahegelegenen Paderborn. Dazu die taz:

„Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter widmet dem Abschiebegefängnis in Büren, Nordrhein-Westfalen, gleich mehrere Seiten in ihrem aktuellen Jahresbericht. Die Räume, in denen die Geflüchteten festgehalten werden, haben etwa keine Vorhänge. Einige Zellen werden komplett videoüberwacht, nicht mal der Toilettenbereich ist abgeschirmt. Der Knast in Büren wird in diesem Jahr 25 Jahre alt. Es ist nicht das einzige Jubiläum: Auch die Institution der Abschiebehaft selbst wird in Deutschland 100 Jahre alt.

Frank Gockel engagiert sich seit 25 Jahren ehrenamtlich für Geflüchtete in Abschiebeeinrichtungen. Auf die Frage, ob er den Bürener Abschiebeknast für besonders grausam hält, sagt er: „Die haben alle so ihre Spezialitäten.“ Aber Büren sei weit vorn bei den unangenehmsten Einrichtungen.

Vor 20 Jahren, am 30. August 1999, nahm sich der in Büren Inhaftierte Rashid Spaii das Leben. An seinem Todestag halten Abschiebegegner*innen jedes Jahr eine Mahnwache ab. In diesem Jahr hatte das Bündnis „100 Jahre Abschiebehaft“ anschließend zur Demonstration nach Paderborn gerufen. Über 1.000 Menschen waren dem Aufruf laut Veranstalter*innen gefolgt. Die Polizei spricht von 500.

Die Abschiebehaft geht auf die Weimarer Republik zurück. 1919 wurden Jüd*innen inhaftiert, die vor Armut oder Pogromen aus osteuropäischen Ländern geflohen waren. Die abschätzig „Ostjuden“ genannten Menschen sollten möglichst schnell wieder außer Landes gebracht werden.

Natürlich brauche man den historischen Rückgriff nicht, um heutige Abschiebepraktiken zu kritisieren, sagt Gockel. Aber man könne das Jubiläum zum Anlass nehmen, sich zu vergegenwärtigen, was Abschiebehaft bedeute: Menschen zu inhaftieren, die keine Straftaten begangen haben. Und das unter Bedingungen, die in der Strafhaft nie denkbar seien.

Dass zwei leitende Mitarbeiter*innen die Haftanstalt Büren im Laufe des vergangenen Jahres verlassen mussten, spreche auch nicht gerade für die Zustände vor Ort. Eine Anstaltsleiterin hatte einen Mitarbeiter angewiesen, einem Geflüchteten Psychopharmaka ins Essen zu mischen. Ein Anstaltsarzt musste gehen, weil er Medikamente gestohlen hatte.

Bundesweit sind laut Gockel rund 500 Menschen in Abschiebehaft – viel mehr Plätze gibt es auch nicht. Nach den letzten Asylrechtsverschärfungen, dem „Geordneten-Rückkehr-Gesetz“, dürfte sich die Zahl der Inhaftierten aber zukünftig deutlich erhöhen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat mit dem Gesetz einen Grundsatz des Asylrechts außer Kraft gesetzt: dass Asylsuchende nicht mit Strafhäftlingen in normale Gefängnisse gesteckt werden dürfen.

Diesen Grundsatz hatte der hannoversche Anwalt Peter Fahlbusch 2014 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Am Samstag erhielt der Anwalt, der seit 2001 mehr als 1.800 Menschen in Abschiebehaft vertreten hat, für sein Engagement den Menschenrechtspreis von Pro Asyl. Bei der Preisverleihung in Frankfurt forderte er die „sofortige, unabhängige Evaluierung der Abschiebungshaftpraxis.“ Jeder zweite seiner Man­dant*innen sei zu Unrecht inhaftiert gewesen.

Mehrere Bundesländer haben erklärt, Asylsuchende auch zukünftig nicht zusammen mit Strafhäftlingen einzusperren. Stattdessen werden vielerorts neue Abschiebeknäste geplant, und zwar „mit allen möglichen Perversitäten“, wie Frank Gockel sagt – beispielsweise, dass die Gebäude auch auf Kinder und Familien ausgerichtet werden.“

https://taz.de/100-Jahre-Abschiebehaft/!5619499/

 

 


Zurück zum Abschiebeflug vom 27. August. Am selben Tag schreibt der Bayerische Flüchtlingsrat:

„Abschiebung in den Krieg – Abschiebung in ein unbekanntes Land

Heute, am 27. August 2019 soll voraussichtlich der mittlerweile 27. Abschiebeflieger nach Afghanistan gehen. Unabhängig von der katastrophalen Situation vor Ort, unabhängig von der den jeweiligen Lebenssituationen der betroffenen Personen.
In Afghanistan gibt es weiterhin täglich Anschläge, so jüngst auf eine Hochzeitsfeier in Kabul mit mehr als 60 Toten oder einen Tag danach, als am afghanischen Unabhängigkeitstag landesweit unzählige Sprengsätze und Granaten gezündet wurden.

Doch auch dieses Mal scheint Bayern wieder rücksichtlos junge Männer abzuschieben, ohne deren persönlichen Umstände zu beachten. So wurde beispielsweise K, inhaftiert. Der 20-jährige Mann ist 2015 als unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter eingereist, hat einen Hauptschulabschluss, diverse Praktika absolviert und mehrere Ausbildungsplatzangebote erhalten. Alle Anträge auf eine Beschäftigungserlaubnis wurden jedoch von der zuständigen Ausländerbehörde abgelehnt. Aktuell hätte er die Möglichkeit eine Ausbildung als Koch zu beginnen.

Auch H., 21 Jahre alt, ist aktuell im Abschiebegefängnis Eichstätt inhaftiert. H. ist ebenfalls 2015 nach Deutschland gekommen. Geflohen ist er mit seinem Bruder, der mittlerweile einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten hat. Die Geschwister wurden im Iran geboren, Afghanistan ist für sie ein unbekanntes Land, soziale Kontakte besitzen sie nach eigenen Angaben dort nicht. H.s jüngerer Bruder versucht verzweifelt die Abschiebungen der für ihn so wichtigen Bezugsperson zu verhindern. H. hätte bereits eine Ausbildung beginnen können. Doch auch hier hat die Ausländerbehörde den Antrag abgelehnt. Laut einer medizinischer Stellungnahme leidet H. an einer Traumafolgestörung mit depressiver Symptomatik.

'Jeden Monat lässt der brutale und menschenverachtende Abschiebemodus Bayerns grüßen,' kritisiert Tobias Vorburg vom Bayerischen Flüchtlingsrat. 'Hier werden junge unbescholtene Menschen in den Bürgerkrieg, in unsichere Verhältnisse zurückgeschickt. Auf dem Rücken junger Personen sollen Abschiebezahlen in die Höhe getrieben werden, um rechte Forderungen zu bedienen und sog. Pull-Faktoren zu verhindern. Integrationsleistungen, Krankheiten oder Familientrennungen werden dabei traditionell ignoriert.'

Gestern wurde bereits in Leipzig am Flughafen gegen die Sammelabschiebung demonstriert. Heute Abend findet am Münchner Flughafen, Terminal 1, 20 Uhr eine Protestkundgebung gegen den geplanten Abschiebeflug nach Afghanistan statt. Auch in Frankfurt haben Organisationen Proteste am Flughafen angemeldet.“

https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/abschiebung-in-den-krieg-abschiebung-in-ein-unbekanntes-land.html

 

In München kamen 330 Menschen zum Flughafen und demonstrierten gemeinsam unter dem Motto „Für das Recht zu kommen, für das Recht zu bleiben!“

https://www.facebook.com/KlasseGegenKlasse/videos/10154292045991771/

 

Insgesamt waren 31 Menschen auf diesem 27. Abschiebeflug, der – wie der erste Flug im Dezember 2016 – vom Flughafen Frankfurt/Main startete, wo etwa 50 Menschen am Terminal 1 demonstrierten. Einige Afghanen wurden aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein abgeschoben, drei aus Baden-Württemberg und 15 aus Bayern.

https://thruttig.wordpress.com/2019/08/28/abschiebung-nr-27-nach-afghanistan-gestartet-wird-aktualisiert/

 

Unter ihnen war auch der 20jährige K. aus Bad Kissingen, über den Stephan Reichel von der kirchlichen Organisation matteo schreibt:

„K. ist vor einiger Zeit konvertiert und besucht regelmäßig die Gottesdienste und Bibelkreise in einer Schweinfurter Kirche.

Die Pfarrerin und alle, die ihn kennen, beschreiben ihn als sehr sympathisch, ruhig, aber auch verschüchtert. Den Umgang der rigiden Behörden mit ihm war er nicht gewachsen.. Er spricht gut Deutsch, hätte längst eine Ausbildung beginnen können, was bisher von der ZAB verweigert wurde. Nun könnte er zum Herbst bei einem Hotel in Bad Kissingen mit Praktikum und Ausbildung aufnehmen.

Die geplante Abschiebung ist mir und allen, die den Fall kennen, vor diesem Hintergrund unverständlich. Er gehört zu den gut integrierten Menschen, die nach mehrfachen Aussagen von Ministerpräsident Söder und Innenminister Herrmann nicht mehr abgeschoben werden sollten.

Seine glaubwürdige Konversion würde ihn in seinem Heimatland in große Gefahr bringen, und er sollte unter die neue Absprache zum Abschiebeschutz von Konvertiten fallen.“ 

Alles vergebens, obwohl den Verantwortlichen diese Informationen rechtzeitig bekannt waren.

Mustafa M., für den sich sehr viele per e-Mail eingesetzt hatten, wurde zum Glück nicht abgeschoben -immerhin eine gute Nachricht!

 

Das Wahlergebnis in Sachsen und Brandenburg will auch noch kurz kommentiert sein: Immerhin haben drei Viertel der Wählenden ihr Kreuz nicht bei der AFD gemacht. Jetzt kommt es mehr denn je darauf an, den rechten Polemikern nicht das Feld überlassen.

Im „Gesundheitsblock“ auf der #unteilbar-Demo am 24.8.2019 in Dresden hielt ich diese Rede:

Liebe Freundinnen und Freunde,

Ich spreche hier für die IPPNW, die Internationalen ÄrztInnen für die Verhütung des Atomkriegs – ÄrztInnen in sozialer Verantwortung. Mein Name ist Thomas Nowotny, ich bin Kinder- und Jugendarzt aus Rosenheim in Bayern.

Dort wurde letzten Herbst der AfD-Mann Andreas Winhart in den Landtag gewählt. Eine Schande für Bayern! Er gebrauchte in einer Wahlkampfveranstaltung das N-Wort für schwarzafrikanische Geflüchtete und erweckte den Eindruck, das Gesundheitsamt hätte bei ihnen „unglaublich viele HIV-, TBC- und Krätzefälle“ festgestellt. Das Gesundheitsamt dementierte das umgehend. Wie das Robert-Koch-Institut schon vor Jahren feststellte, sind Flüchtlinge in Bezug auf Infektionsrisiken keine gefährliche, sondern eine gefährdete Gruppe.

Leider auch sehr gefährdet für rassistische Hetze. Winhart hatte wörtlich gesagt:

"Wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger anbusselt (das ist bayerisch für 'küssen') oder anhustet, dann muss ich wissen, ist er krank oder ist er nicht krank".

Trotz mehrerer Anzeigen wegen Volksverhetzung lehnte die Staatsanwaltschaft Traunstein eine Anklage ab. Begründung: "Demnach genießen Äußerungen im politischen Meinungskampf besonderen Schutz. Insoweit besteht das Recht auf polemische Zuspitzung und zur bewussten Provokation."

Dieses Recht nehme ich jetzt auch mal in Anspruch und sage: Wählt keine rassistischen Arschlöcher!

Rassissmus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Das müssen wir bekämpfen – überall!

Ein anderes Beispiel für puren Rassismus ist die Debatte um die Altereinschätzung von jungen Geflüchteten ohne Papiere, die deshalb ihr Alter nicht nachweisen können. Hier zeigt sich auch, dass irrationales rassistisches Handeln nicht auf die AfD beschränkt ist, sondern schnell zur Regierungspolitik werden kann.

Anfang 2018 forderte die AfD im Deutschen Bundestag die „obligatorische Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“.

Doch schon zwei Jahre vorher führte das Saarland verbindliche Handröntgenuntersuchungen für einen Großteil der neu angekommenen jugendlichen Flüchtlinge ein. Etwa die Hälfte von ihnen wurde für volljährig erklärt. Hatten sie gelogen? Na ja nee: Uns ÄrztInnen ist bekannt, dass bei etwa 60% der männlichen Jugendlichen am 18. Geburtstag bereits ein ausgereiftes Handskelett vorliegt. Die Methode ist ungeeignet, um Volljährigkeit zu beweisen. Das sagen auch Rechtsmediziner, die sich mit Altersgutachten dumm und dämlich verdient haben.

Die Konsequenz für die Betroffenen: Raus aus der Jugendhilfe, ab ins Ankerzentrum, Zukunft beendet. Ministerpräsidentin des Saarlands war damals übrigens AKK, Annegret Kramp-Karrenbauer, die sich auch zu diesem Thema mehrfach sehr unqualifiziert äußerte.

Dabei gäbe es eine einfache Lösung für den Streit um das richtige Alter: Wenn Geflüchtete jeden Alters menschenwürdig untergebracht und behandelt würden. Lager machen krank, Arbeits- und Ausbildungsverbote machen krank. Die Ankerzentren müssen abgeschafft werden!

Im kommenden Jahr werden wir von der IPPNW ein Menschenrechtstribunal für Geflüchtete organisieren, bei dem es vor allem um das Recht auf Gesundheit geht. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen.“

 

Ein weiterer Beitrag auf der #unteilbar-Demo stammt von meinem Freund und Kollegen Ernst-Ludwig Iskenius, ebenfalls bei der IPPNW aktiv:

„Das Recht auf Gesundheit ist unteilbar. Es gehört zu unseren Grundrechten.

Trotzdem wird es immer wieder Teilen unserer Bevölkerung bewusst vorenthalten. Und das in einem der reichsten Länder der Erde. Zu dieser Gruppe der Ausgeschlossenen gehören auch die Geflüchteten. Das Sondergesetz Asylbewerberleistungsgesetz setzt der adäquaten medizinischen und gesundheitlichen Versorgung permanent Grenzen.

Das Recht auf physische uns psychische Unversehrtheit ist ebenfalls als Grundrecht unteilbar. Trotzdem werden Menschen bewusst Gewalt zugefügt, z. B. durch Abschiebungen. Jede Abschiebung ist eine Gewalttätigkeit an Betroffene, die zusätzliche Traumata setzen kann. Wir wissen, dass nicht nur die erzwungene Rückkehr selbst, z. B. ins Kriegsland Afghanistan, sondern allein die permanente Drohung und damit bewusst geschürte Unsicherheit und Angst gesundheitliche Schäden setzt und Menschen total zermürben kann. Besonders traumatisierte Menschen leiden unter den gravierenden gesundheitlichen Folgen von erzwungener Rückkehr.

Das Recht auf Leben ist unteilbar und gilt für alle Menschen in gleichen Maßen. Trotzdem wird nicht nur die Seenotrettung von den EU-Staaten eingestellt, sondern die zivilgesellschaftlichen Helfer behindert, in manchen Fällen kriminalisiert. Es sind, wie genau dokumentiert, seit 1993 mehr Menschen durch die staatliche Flüchtlingspolitik umgekommen als durch rechte Gewalt von einzelnen Personen.

Das Recht auf die Würde eines Menschen ist unteilbar. Das steht in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Sperrt man unschuldige Menschen oft jahrelang in Lagern oder Gefängnisse ein, Menschen, deren einziges Verbrechen es ist, Schutz vor Krieg, Gewalt, Vergewaltigung, Unterdrückung oder sonstige Existenznöten für sich selbst und ihre Familien zu finden,dann verletzen die Bedingungen in diesen staatlich eingerichteten Institutionen und die gewollte Ausgrenzung deren Würde. Erzwungene Isolation und Abschottung von der Aufnahmegesellschaft sollen nämlich diesen betroffenen Menschen das Gefühl geben, nicht willkommen zu sein und möglichst schnell wieder zu verschwinden. Die Wenigsten von ihnen sehen aber eine Möglichkeit einer Rückkehr in ihr Herkunftsland in Sicherheit und Würde.

Die Liste der Verletzungen der unteilbaren Rechte ließe sich noch lange fortsetzen. Das neue Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, auch besser „Hau ab-Gesetz“ genannt, ist nur trauriger Ausdruck einer sich verstärkenden Spirale repressiver Maßnahmen, um die zivilgesellschaftlichen Fortschritte im humanitären Umgang mit Geflüchteten von 2014, 15 und 16 wieder zurückzuschrauben.

Dieses Maßnahmepaket ist deshalb auch ein Angriff auf die Würde und Werte von uns allen, die wir die Rechte der Geflüchteten als unteilbar verteidigen. Nicht allein die Geflüchteten, sondern auch ihr Unterstützerfeld soll kriminalisiert werden und dessen Widerstand gebrochen werden. Ohnmacht zu verbreiten, Ausgrenzung zu praktizieren, permanente Angriffe auf unsere humanitären Wertvorstellungen zu führen, sollen Herrschaft festigen, aufkeimenden Widerstand brechen und Friedhofsruhe wieder herstellen.

Wir setzen dagegen unseren zivilen Ungehorsam, unseren Aufstand für Humanität und Menschenwürde, unsere Widerständigkeit im Alltag, um ungerechte und verfassungswidrige Gesetze und Vorschriften zu delegitimieren. Denn in unserer Verfassung ist im Artikel 25 GG das Recht der Bürger auf Widerstand festgeschrieben, immer dann, wenn sich unsere Regierung an Grundwerte und Rechte nicht mehr halten und diese Verletzen. Für die unteilbaren Grundrechte müssen wir den Aufstand proben, um auch unsere bedrohte Würde als Zivilgesellschaft zu verteidigen und zu erhalten.

Ich danke Ihnen!!!

 

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