
Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Germany

Aug 26, 2017
Für einen kurzen Moment geisterte am Freitag die Meldung durch die bayerische Community, dass nächste Woche aus Deutschland wieder eine Sammelabschiebung nach Kabul starten könnte.
Das hat sich zum Glück nicht bestätigt.
Pro Asyl schrieb am Freitag: „Aus verlässlichen Quellen verlautet: Es wird in der kommenden Woche keine Sammelabschiebung nach Kabul geben. Das ist von deutscher und afghanischer Seite bestätigt.
Allerdings läuft eine Abfrage des Bundesinnenministeriums (BMI) bei den Bundesländern. Man kann unterstellen, dass das BMI gern noch aus symbolischen Gründen eine größere Gruppe von Afghanen vor der Bundestagswahl abschieben möchte.
Es gibt Hinweise, dass das BMI zunächst einmal die Passagiere des für den 31.5. geplanten und dann abgesagten Abschiebungsfluges im Auge hat und diese bei der afghanischen Regierung avisieren wird.“
Diese Menschen (und ihre AnwältInnen) sollten jetzt Vorkehrungen dagegen treffen.
Und auch diese Meldung ist leider echt:
„Nach der Vorlage eines neuen Lageberichts zu Afghanistan entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun wieder über Asylanträge von Afghanen.“
http://www.dw.com/de/de-maizi%C3%A8re-bamf-entscheidet-wieder-%C3%BCber-asylantr%C3%A4ge-von-afghanen/a-40231689?maca=de-rss-de-top-1016-rdf
Dazu schreibt Pro Asyl:
„PRO ASYL bewertet den vom Auswärtigen Amt (AA) vorgelegten Bericht zur Lagebeurteilung für Afghanistan als unbrauchbar. Das Thema wird verfehlt: Der Bericht liefert z.B. kaum Informationen, ob und unter welchen Umständen Verfolgte in anderen Landesteilen Schutz finden könnten ('inländische Fluchtalternativen'), wovon das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgeht.“
https://www.proasyl.de/pressemitteilung/afghanistan-einschaetzung-des-auswaertigen-amtes-zur-lage-fuer-asylverfahren-und-abschiebungen-unbrauchbar/
Diese Einschätzung wird von der bayerischen Landtagsabgeordneten Claudia Stamm geteilt und ergänzt:
„Allein die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, das militärische Engagement der USA in Afghanistan zu verstärken, dabei aber auf sogenanntes „Nation- building“ verzichten zu wollen, wird die Situation im Land weiter verschlimmern. „Mit einer neuen Militarisierung des Konfliktes wächst auch die Bedrohung für die Zivilbevölkerung.“
http://claudia-stamm.de/2017/08/pressemitteilung-afghanistan-ist-nicht-sicherer-geworden/
Eine sehr gute Zusammenfassung der Problematik findet sich hier:
https://thruttig.wordpress.com/2017/08/25/die-lotterie-geht-weiter-abschiebeflug-noch-fur-august-dementiert-aber/
Und wie das BAMF bisher entschieden hat, ist bekanntlich eine Sache für sich...
https://thruttig.wordpress.com/2017/06/27/larifari-beim-bamf-fast-die-halfte-aller-asylbescheide-fur-afghanen-nicht-plausibel/
Das alles bedeutet, dass die schon liebgewonnene Sicherheit „Es wird nicht nach Afghanistan abgeschoben im Moment“ noch trügerischer ist als bisher.
Auch bisher gab es ja keine Sicherheit für „Straftäter, Gefährder und Ausreisepflichtige, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern“. Wie erschreckend schnell Geflüchtete in eine dieser Gruppen einsortiert werden können, hat Herr Herrmann in der 29. KW im Bayerischen Landtag mitgeteilt: Darunter fällt, wer „trotz des ausländerbehördlichen Hinweises bereits zuvor mindestens einmal vorsätzlich gegen seine Mitwirkungsverpflichtung an seiner Identitätsklärung verstoßen hat.“
Wir müssen Herrn Herrmann weiterhin als Gefährder aller Geflüchteten einstufen (siehe auch die neueste Entwicklung bei Familie Bardhoku, https://www.change.org/p/horst-seehofer-bitte-holen-sie-familie-bardhoku-sofort-zur%C3%BCck-d7b3de51-8803-4a55-8b4a-bc950fa17317/u/21172090 )*. Hier der gesamte Wortlaut der Anfrage, auch wenn's wehtut:
„Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Christine K a m m (GRÜ):
Wie werden durch die Staatsregierung entsprechend des Interviews von Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer am 01.07.2017 in der Mittelbayerischen Zeitung jeweils die Begriffe Straftäter, Gefährder und Identitätstäuscher diesbezüglich definiert, welche Planungen der Staatsregierung gibt es, sich an den Abschiebungen dieser Personengruppen zu beteiligen und sind eigene im Verantwortungsbereich der Staatsregierung liegende Abschiebungen geplant?
Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:
Nach Mitteilung des Bundesministerium des Innern (BMI) und des Auswärtigen Amtes (AA) vom 1. Juni 2017 soll bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung des AA und bis zur vollen Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul die Rückführung von afghanischen Staatsangehörigen auf der Basis einer zuvor erfolgten Einzelfallprüfung auf folgende Personengruppen beschränkt bleiben: Straftäter, Gefährder und Ausreisepflichtige, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern.
Nach dem Wortlaut dieser Übereinkunft zwischen BMI und AA ist eine bestimmte Höhe des Strafmaßes für die Einordnung von ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen in die Gruppe der „Straftäter“ nicht vorgegeben. Es obliegt den zuständigen Ausländerbehörden nach genauer Prüfung der Umstände des Einzelfalles, straffällig gewordene ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige, nach deren rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung für die Abschiebung nach Afghanistan vorzusehen. Hierbei kann ein Orientierungsmaßstab beispielsweise die mit IMK-Beschluss vom 16./17.11.2006 festgelegte Grenze des Strafmaßes von mindestens 50 Tagessätzen für Abschiebungen von Straftätern in den Nordirak sein.
Für die Zuordnung zur Gruppe der „Gefährder“ ist die Einstufung der Person als Gefährder im Sinne des Ausländerrechts maßgeblich. Gefährder sind demnach Personen, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Diese Definition ist weiter als der polizeiliche Gefährderbegriff.
Sowohl §§ 15, 16 Asylgesetz (AsylG) als auch §§ 47a, 48, 49, 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) schreiben für Asylbewerber und ausländische Staatsangehörige Pflichten zur Mitwirkung an der Feststellung und Sicherung ihrer Identität durch die Behörden vor. Die Ausländerbehörden weisen insbesondere die vollziehbar ausreisepflichtigen Personen regelmäßig nach § 82 Abs. 3 AufenthG auf diese Mitwirkungsverpflichtung hin. Die Einordnung in die Gruppe der „hartnäckigen Identitätsverweigerer“ erfordert in jedem Einzelfall eine besondere Beharrlichkeit der Verweigerung an der Mitwirkung bei der individuellen Identitätsklärung. Diese zeigt sich für die Ausländerbehörden insbesondere an der aktenkundig festgehaltenen besonderen Gleichgültigkeit des nicht identifizierten ausländischen Staatsangehörigen gegenüber seiner gesetzlichen Verpflichtung, an der Klärung seiner Identität mitzuwirken. Dies lässt sich für die Ausländerbehörden dadurch feststellen, dass der ausländische Staatsangehörige trotz des ausländerbehördlichen Hinweises bereits zuvor mindestens einmal vorsätzlich gegen seine Mitwirkungsverpflichtung an seiner Identitätsklärung verstoßen hat.
Der Freistaat Bayern wird sich auch zukünftig an den durch den Bund organisierten Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligen. Eigene Abschiebungsmaßnahmen, welche im Übrigen ebenfalls mit dem Bund abgestimmt werden müssten, sind derzeit nicht vorgesehen.“
Und es gab/gibt keine Sicherheit für diejenigen, die z.B. über Norwegen nach Deutschland kamen. Einige wurden schon Opfer von Dublin-Abschiebungen nach Oslo und mussten nach einigen Tagen im Internierungslager nach Kabul weiterfliegen. Norwegen schiebt gnadenlos jede/n ab – Kinder, Kranke, Frauen, Männer.
Dagegen wendet sich eine ganz neue Petition auf change.org!
Natascha vom Helferkreis Langelsheim schrieb vor einigen Tagen:
Hallo Thomas, auf diesem Weg möchte ich erstmal Danke sagen für deinen Einsatz für die Menschen. Ich unterschreibe jede deiner Petitionen. Was gerade um uns und vor unserer Haustür passiert, ist ein großer Missstand.
Im Raum Goslar leben zurzeit viele Afghanen in großer Angst. Über indirekte Abschiebungen über Skandinavien werden sie nach Afghanistan gebracht und direkt in ihren Niedergang geflogen. Erst kürzlich ist ein Vater mit seinem 12jährigen Sohn abgeholt und nach Norwegen gebracht worden. Die Menschen bekommen Briefe mit der Aufforderung, entweder auf eigene Kosten nach Skandinavien oder gesponsert direkt nach Kabul auszureisen.
Wir Flüchtlingshelfer haben große Angst um diese Menschen.
Daher haben wir (Helferkreis Langelsheim) eine Petition bei change.org gestartet. Wir sind mit rund 100 Stimmen noch ganz am Anfang und würden uns über Unterstützung freuen!
https://www.change.org/p/bamf-keine-abschiebung-nach-afghanistan-durch-die-hintert%C3%BCr-be077f11-65d2-4595-b84a-ecb96a77d8d2
Es sind schon über 700 Unterschriften – und bald bestimmt noch viel mehr!
Die SchülerInnen aus Offenbach sind schon etwas weiter, sie steuern auf 25.000 zu und das
völlig zu Recht! :-)
https://www.change.org/p/das-ziel-gemeinsam-die-abschiebungen-von-sch%C3%BCler-innen-stoppen
Am Dienstag dem 29. August findet in Offenbach eine Solidaritätsdemonstration statt. Sie beginnt um 17Uhr in der Parkstraße und wird unterstützt vom Offenbacher Stadtschülerrat gemeinsam mit den Naturfreunden Offenbach, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Netzwerk „Bunt statt braun“.
Vorankündigung:
MENSCHENRECHTSTRIBUNAL, 1. Akt
am 15.9.2017 um 18 Uhr am Odeonsplatz in München – bald mehr...
Die neue Initiative von Pro Asyl verdient unsere Unterstützung:
https://www.proasyl.de/thema/tuersteher-der-eu/#topic-content
Wozu ein Wahlkampf alles gut sein kann, hat uns Petra Nordling aus Vilsbiburg eindrucksvoll gezeigt:
https://www.tvnow.de/rtl/an-einem-tisch-mit/an-einem-tisch-mit-angela-merkel-deutschland-fragt-nach/player
http://www.sueddeutsche.de/medien/an-einem-tisch-mit-angela-merkel-auf-rtl-puff-problem-geloest-1.3634592
http://www.n-tv.de/politik/Frau-Merkel-das-reicht-mir-nicht-article19992274.html
Die letzten Wochen des Wahlkampfes sollten wir gut nutzen, um den Anliegen der Geflüchteten weiter Gehör zu verschaffen – und Abschiebungen nach Afghanistan auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern!
So viel für heute. Herzliche Grüße,
Tom Nowotny
* Weiterhin können Sie den aktualisierten Text unten an folgende Mailadressen schicken:
internetpost@bundesregierung.de
(mit der Bitte um Weiterleitung an die Bundeskanzlerin) und
direkt@bayern.de
(mit der Bitte um Weiterleitung an den Ministerpräsidenten).
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
Seit fast vier Wochen - seit sie am 1.8.2017 nach Albanien abgeschoben wurden - sind die Kinder und die Mutter der Familie Bardhoku in einer gefährlichen und ausweglosen Situation.
Die 14, 11 und 2 Jahre alten Kinder sind praktisch auf sich selbst gestellt, da ihre Mutter schwer depressiv ist und die in der Nähe lebenden Großeltern schwer herzkrank sind.
Der Gesundheitszustand ihrer Mutter hat sich weiter verschlechtert.
Diese Abschiebung hätte so niemals stattfinden dürfen.
Setzen Sie ein Zeichen für die Menschenrechte und holen Sie die Familie unverzüglich zurück!
Mit freundlichen Grüßen
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