Petition updateKeine Abschiebungen nach Afghanistan!Petition in Berlin übergeben - Unterschriftensammlung geht weiter - Deportationen leider auch
Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Germany
Feb 16, 2017
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, Nach meiner Reise nach Berlin war ich ein paar Tage mit Arbeit so eingedeckt, dass ich erst heute darüber berichten kann... Letzte Woche hat ja die Kanzlerin gesagt, Abschiebungen gehörten "auf der Agenda ganz nach oben", und da würde ich ihr recht geben - allerdings, um sie endlich zu stoppen. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben dagegen stundenlang beraten, um die Deportationen zu beschleunigen. Daran werden wir sie hindern! Am Samstag, 11.2., demonstrierten über 2000 Menschen allein in Berlin gegen die Abschiebungen nach Afghanistan (bundesweit waren es viele Tausende an über 20 Orten). Ich war dabei, und bei einem Zwischenstop habe ich eine kleine Rede gehalten, die außer dem Petitionsbrief noch eine aktuelle Bemerkung enthielt: "Der Bundesinnenminister hat gerade behauptet, Abscheibungen nach Afghanistan seien unverzichtbar. Wir sagen: Thomas de Maizière ist absolut verzichtbar und wird mit einer dermaßen verlogenen, herzlosen und brutalen Politik keine Wahl gewinnen!" Wir machen hier keinen Wahlkampf, aber wir sollten diese wichtige Erkenntnis den PolitikerInnen aller demokratischen Parteien vermitteln... Am Montag, 13.2., habe ich die Petition mit einigen MitstreiterInnen am Bundeskanzleramt überreicht, sozusagen bei "Kanzlerinnenwetter". Die Zahl von 59.326 Unterschriften (auf USB-Stick übergeben) war zu diesem Zeitpunkt schon wieder veraltet: Montag früh waren es schon über 61 500, und die Zahl wächst weiter - bitte helft/helfen Sie auch künftig, noch mehr UnterstützerInnen zu gewinnen! Fast zwei Wochen vor dem Übergabetermin habe ich mich um eine/n GesprächspartnerIn im Bundeskanzleramt bemüht. Es kam dann eine freundliche Mitarbeiterin der Poststelle vor die Tür. Mein Eindruck: Das kurze Gespräch mit ihr war ehrlicher und konstruktiver, als es mit irgendeiner/m ReferentIn der Integrationsbeauftragten hätte sein können... Der nächste Abschiebeflieger ist schon gebucht: Für Dienstag 22.2.2017 - dabei haben wir ein klares Ziel: Passagiere München - Kabul: 0 Passagiere Kabul - München: 59 (alle bisher nach Afghanistan Deportierte müssen zurück in Sicherheit gebracht werden!) Um das erste Ziel zu erreichen, sollten alle afghanische Männer in Deutschland, die nur eine Duldung haben (also ausreisepflichtig sind), in den letzten Nächen vor dem 22.2. nicht zu Hause übernachten (und auch nicht bei afghanischen Freunden in derselben Situation, versteht sich). Wenn nötig, sollte ein Kirchenasyl oder ein anderer sicherer Ort aufgesucht werden. Auch Afghanen, die seit Jahren bei uns mit einer Duldung leben, sind bedroht und sollten entsprechend informiert werden. Keine Gefahr besteht momentan für alle, die noch im Asylverfahren sind (die also entweder auf einen Bescheid vom BAMF warten oder gegen eine Ablehnung Klage eingereicht haben). Auch Frauen und Familien mit minderjährigen Kindern sind bisher sicher. Leider gibt es Berichte, dass aus Norwegen Familien mit Kleinkindern nach Afghanistan deportiert wurden - einige von ihnen wurden im letzten Herbst bei einem Attentat verletzt. Wie berichtet, wurde auch ein junger Mann, der im Januar aus Deutschland abgeschoben wurde, beim Selbstmordanschlag auf den Obersten Gerichtshof in Kabul verletzt. Wir wollen nicht warten, bis jemand von den Deportierten stirbt - wir wollen die Abschiebungen jetzt stoppen! Als ersten Schritt dafür bitte ich alle, die zuständigen Bundestags- und Landtagsabgeordneten der jeweiligen Regierungsparteien anzuschreiben oder anzurufen. Einen Beispieltext dafür füge ich unten an. Sie sollten spätestens am Montag wissen, was wir davon halten, Schutzbefohlene aus der Mitte unserer Gesellschaft zu reißen und in Todesgefahr zu schicken! Übrigens: Auf meine Petition habe ich am die Hundert zustimmende e-mails und zahllose zustimmende Kommentare enthalten. Die Hassmails kann ich glücklicherweise an einer Hand abzählen (und einfach abtropfen lassen...) Hier meine Mail an Daniela Ludwig MdB (CSU/Wahlkreis Rosenheim) Sehr geehrte Frau Ludwig, Als Kinder- und Jugendarzt habe ich Ihr Engagement für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge schätzen gelernt - wir hatten deshalb auch vor längerer Zeit einen persönlichen Kontakt. Jetzt schreibe ich Ihnen in großer Sorge um die volljährig gewordenen afghanischen Flüchtlinge, die von Abschiebung bedroht sind. Oft sind sie in der Mitte unserer Gesellschaft aufgenommen und gefördert worden, nur um plötzlich wieder herausgerissen und in eine lebensgefährliche Lage gebracht zu werden, aus der sie gerade erst unter Lebensgefahr geflohen waren. Viele dieser Jugendlichen habe ich persönlich untersucht und weiß, dass sie fast alle Schreckliches erlebt haben, dass mehr als ein Drittel von ihnen dadurch lang anhaltende seelische Schäden davonträgt. Die Bedrohung durch die mögliche Abschiebung aktualisiert bei allen das erlittene Trauma und löst stärkste Ängste und Impulse zum Selbstmord aus. Dies ist umso tragischer, wenn die Jugendlichen gerade Halt gefunden haben in Schule und Beruf - wozu viele hauptamtliche Lehrer/innen und ehrenamtliche Helfer/innen eine Menge Herzblut verwendet haben, von Steuergeldern ganz zu schweigen. Aus den neuesten Berichten der Vereinten Nationen geht eindeutig hervor, dass die Sicherheitslage in Afghanistan nicht nur miserabel ist, sondern sich im letzten Jahr stark verschlechtert hat und weiterhin schlimmer wird. Um so bedenklicher stimmt die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF (Beispiele s. Brief des Helferkreises Stephanskirchen im Anhang). Für solche Entscheidungen ist, wie Sie wissen, im Gegensatz zu allen anderen behördlichen Bescheiden der Widerspruch nicht zulässig, lediglich die Klage beim Verwaltungsgericht. Auch hier wird oft leichtfertig auf innerstaatliche Schutzalternativen verwiesen und ein Standard zu Grunde gelegt, der niemanden schützt - die "Erheblichkeitsschwelle der Gefahrendichte" wird erst dann erreicht, wenn die Zahl der Verletzungsakte nahe bei 50 % der Gesamtzahl der Bevölkerung liege. ( Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.04.2010 – 10 C 4/09.) Doch die Grenze von 50 % wird ohnehin fast nie überschritten. Demnach hätte die Gefahrendichte während der schlimmsten Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg in Dresden bei 10,6 % gelegen - nach heutigem Recht kein Grund, die Betroffenen nicht zurück zu schicken. Liebe Frau Ludwig, bitte setzen Sie sich dafür ein, Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen, bis die Verhältnisse dort wieder sicher sind. Grundsätzlich ist dort heute keine Region dauerhaft sicher, die Lage verändert sich mitunter monatlich. Den von dort kommenden Flüchtlingen einen Strick daraus zu drehen, eine Gefahrenlage überschätzt zu haben, entbehrt jedenfalls jeder Empathie, aber auch der von historischer Erfahrung geleiteten Vernunft. Und wenn wegen ganz geringer »Gefahrendichte« afghanischen Asylantragstellern/innen kein Schutz zuzuerkennen ist, wieso gibt dann das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Afghanistan heraus? Mit freundlichen Grüßen Thomas Nowotny Und hier noch der Brief des Helferkreises Stephanskirchen: Stephanskirchen, 7. Februar 2017 Es reicht! Wir fordern menschliche Maßstäbe in der Anerkennungs- und Abschiebepraxis sowie der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge! Offener Brief des Helferkreises Stephanskirchen an die Landtagsabgeordneten in Stadt und Landkreis Rosenheim Infolge des innenministeriellen Schreibens (IMS) vom 19.12.2016 nehmen wir für die Situation von Flüchtlingen und Helfern eine erhebliche Zuspitzung war. 1. Immer mehr Abschiebebescheide werden erteilt. Das Herkunftsland erscheint uns dabei oft als alleiniges Urteilskriterium. Die Umstände der Interviews bzw. Anhörungen wirken dabei dubios, die Dolmetscherleistung ist oft ungenügend. Wie soll sich daraus ein nachvollziehbares Urteil ergeben? 2. Die Menge der Abschiebebescheide hat unser Rechtswesen an eine Grenze gebracht. Es lassen sich im Raum Rosenheim kaum noch Rechtsanwälte finden, die Flüchtlinge mit Abschiebebescheid als Klienten aufnehmen. Außerdem hängen die Betroffenen in der nächsten Unsicherheits-Warteschleife – die Bearbeitung und Entscheidung über die Klage dauert nun wieder Monate/Jahre. Ohne anwaltschaftliche Unterstützung haben Rechtsmittel keine Erfolgsaussichten. Kann man hierbei noch von einem Rechtsstaat sprechen? 3. Das IMS vom 19.12.2016 beendet viele Integrationsbemühungen bei Flüchtlingen aus sog. „Herkunftsländern mit unsicherer Bleibeperspektive“. Menschen die bereits Deutsch gelernt und Arbeit gefunden haben, verlieren ihre Bleibeperspektive. Geht es der bayerischen Staatsregierung tatsächlich um Integration oder nicht viel mehr um Abschreckung? Seit der Gründung des Helferkreises im Frühjahr 2014 begleiten wir etwa 180 Flüchtlinge aus Nigeria, Eritrea, Pakistan, Afghanistan, Irak, Iran, Tschetschenien, Syrien, Äthiopien, Somalia und Kongo. Wir haben viele, auch positive, Entwicklungen in Verwaltung und Bürokratie erlebt, Wertschätzung und Ehrungen für unser Engagement erfahren. Unser Ziel war es von Anfang an, Integration zu ermöglichen, d.h. Sprachkurse anzubieten, bei der Jobsuche behilflich zu sein, die Flüchtlinge/Asylsuchenden in die Regeln des Zusammenlebens hier in Deutschland einzuführen. Nun jedoch fühlen wir uns nicht ernst genommen. Die rigorose Abschiebepraxis erscheint uns in vielfacher Hinsicht kontraproduktiv:  Asylbewerber mit unsicherer Bleibeperspektive verlieren ihre Motivation zu Integration; wir erleben Fälle von Depression, von Aggression gegen sich und andere.  Flüchtlinge können unseren Arbeitsmarkt dauerhaft beleben; viele Stellen und Ausbildungsplätze sind derzeit unbesetzt. Viele Arbeitgeber haben sich auf die Flüchtlingssituation eingestellt und müssen nun ebenfalls erleben, wie ein hoffnungsvoller Anfang zunichte gemacht wird.  Auch wenn am Ende eines Asylverfahrens die Abschiebung/Ausreise stehen mag, so ist eine berufliche Ausbildung hier nicht vergebens. Viel Erlerntes ließe sich im Herkunftsland anwenden und wäre damit praktische Entwicklungshilfe. Und für jeden, der bleibt gilt: gut ausgebildete junge Menschen sind ein Gewinn für unsere Gesellschaft.  Das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet, wenn die Anhörungen/Interviews mit ungeeigneten Dolmetschern oder schlecht ausgebildeten, überlasteten, vielleicht auch unmotivierten Anhörern geführt werden. Von diesen Entscheidungen hängt das Leben und Wohl der Betroffenen Flüchtlinge ab.  Viele Asylbewerber fliehen, weil sie aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit verfolgt sind. Nun wird ihnen in Deutschland vermittelt, dass ihnen eine Arbeitsgenehmigung oder Sprachkurse aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit verweigert oder gewährt werden. Diese generalisierte Entscheidungspraxis widerspricht dem Gebot der Einzelfallentscheidung. Drei konkrete Beispiele sollen unser Anliegen belegen:  M., Somali, 19 Jahre, Anhörung Januar 2017 (die Betreuerin war dabei) Ausgangslage war, dass der Anhörer selbst der deutschen Sprache nicht genügend mächtig war und die Deutschkenntnisse des Dolmetschers für eine ausführliche Anhörung ebenfalls ungenügend waren. Es lagen so viele sprachliche Missverständnisse zwischen Dolmetscher und Anhörer vor, dass wichtige Aussagen von M. dabei untergingen und im Protokoll nicht vorhanden waren, beziehungsweise die Details und die Reihenfolge der Fluchtgründe nicht korrekt dargestellt wurden. Zusätzlich hat der Dolmetscher bei der Protokollkontrolle anfänglich nur stark zusammenfassend übersetzt, sodass die Chance für M., seine Antworten im Protokoll zu berichtigen, nicht gegeben war. Nur durch massives Einwirken der Anhörungsbegleitung nahmen sie sich die Zeit, das Protokoll Satz für Satz durchzugehen und mit den bereits genannten, aber untergegangen Details zu „füttern“, sodass die Inhalte auch Sinn ergaben.  Is., Somali, 18 Jahre, Anhörung Dezember 2016 (aus Erzählungen von Is.) Wenn Is. die Fragen des Anhörers offensichtlich nicht genau verstanden und dementsprechend unlogische Antworten gegeben hat, wurde dies nicht hinterfragt, sondern ohne Kommentar so festgehalten. Man machte sich nicht die Mühe, nochmals oder anders nachzufragen; der Anhörer gab sich mit der Erklärung des Dolmetschers „Er versteht es einfach nicht“ zufrieden. Beispiel: F: Was gibt es um deine Stadt herum? A: Mango, Banane, Guave (Is. hat verstanden, dass gefragt wurde, was es in seiner Stadt angeboten wird. Diese Antwort wurde ohne Hinterfragen ins Protokoll aufgenommen. Beim Bescheid stand dann als Begründung für die Ablehnung, Is. kenne sich ja gar nicht in seiner angeblichen Heimat aus; es ist zu bezweifeln, dass er überhaupt aus dieser Stadt kommt, weil er nur Früchte genannt hat. Deswegen wäre seine gesamte Geschichte unglaubwürdig.  T. ist aus Pakistan geflohen (Bedrohung durch die Taliban und den staatlichen Geheimdienst), hat in Deutschland einen Asylantrag gestellt, intensiv Deutsch gelernt; danach hat er selbst eine Arbeitsstelle gesucht, wurde vor 1 ½ Jahren als Praktikant angenommen und hat seit über ½ Jahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da er vom Arbeitgeber sehr geschätzt wird. Er ist gut integriert, sorgt selbst für seinen Lebensunterhalt und hat jetzt den Abschiebebescheid erhalten, „da er ja irgendwo in Pakistan in einer großen Stadt unerkannt und anonym leben könnte“ (so heißt es u.a. im Bescheid). T. sagt, das ginge nur 5 Tage gut, dann wüssten die Leute, woher er kommt! Das Ausländeramt verlangt einen Pass oder eine ID-Card zur Verlängerung der Arbeitserlaubnis, die er aber nicht bringen kann, da sonst die staatlichen Stellen in Pakistan wissen wo er sich aufhält. T. befürchtet auch eine Gefährdung, wenn die staatlichen Stellen in Pakistan seinen Aufenthaltsort kennen. Wie kann hier eine Lösung aussehen? Die gegenwärtigen Anerkennungs- und Abschiebepraxis sowie die Regelungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Arbeitserlaubnissen halten wir für unmenschlich. Sie führen bei uns zu erheblichen Unmut und Protest. Deshalb melden wir uns zu Wort und fordern: 1. Ein neues IMS, das den Schwerpunkt auf Integration legt – nicht auf Abschiebung und Abschreckung! 2. Dass alle arbeitswilligen Asylbewerber auch arbeiten dürfen, dass die Arbeitserlaubnis nicht an Anerkennungsquoten festgemacht wird. Auch abgelehnten Asylbewerbern soll die bestehende Arbeitserlaubnis nicht entzogen werden. 3. Dass es bei Bildungsangeboten und Ausbildungsverträgen keine Restriktionen aufgrund der ethnischen Herkunft gibt. 4. Dass es keine Abschiebungen in der gegenwärtigen Situation nach Afghanistan gibt. 5. Dass jeder Einzelfall sorgfältig geprüft wird – auch bei Flüchtlingen aus Pakistan, Tschetschenien und Schwarzafrika. Entscheidungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe darf es nicht geben! Wir plädieren dafür, dass zwischen Verantwortlichen in der Politik sowie den vielen Ehrenamtlichenvereinigungen und den Wohlfahrtsverbänden eine dauerhafte und deutlich bessere Verständigung erfolgt. Wir wären dazu bereit und hoffen auch auf Ihre Bereitschaft, als Landtagsabgeordnete unser Anliegen zu transportieren und zu unterstützen! Es braucht Runde Tische und Dialog. Für den Helferkreis Stephanskirchen Helmut Heiss Integrationsbeauftragter der Gemeinde Stephanskirchen Hinzwischen gibt es einen Zusammenschluss der Helferkreise, der mich sehr optimistisch stimmt! Vorbild auch für andere Bundesländer? Schauen Sie selbst: https://www.asylimoberland.de/einzeltermin/caldatum/2017/03/04/caltype/termin/sternfahrt-nach-muenchen/ Ein Update zum geplanten Abschiebeflug am 22.2. gibt es spätestens nächsten Montag. Bitte die erwähnten Vorsichtsmaßnahmen jetzt schon beachten! Mit besten Wünschen T. Nowotny
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