Gotteslästerungsparagraph §166 StGB abschaffen

Gotteslästerungsparagraph §166 StGB abschaffen

Jan Böhmermann hat einen Stein ins Rollen gebracht und zwingt die Justiz dazu, über den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik zu entscheiden. Frau Merkel hat die Klage auf Grund des überkommenen Paragraphen 103 zugelassen. Merkel teilte jedoch auch mit, dass dieser Paragraph bis 2018 abgeschafft werde. Er sei „für die Zukunft entbehrlich”.
Die logische Konsequenz ist es nun auch den § 166 zur „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” zu streichen. Genau wie bei Majestätsbeleidigung bedarf es keiner gesonderten Regelung und keine Sonderstellung von Gott und Religion, wenn es um die freie Meinungsäußerung geht.
Frau Bundeskanzlerin Merkel, ich fordere ein konsequentes Handeln und die Streichung des §166 StGB.