Deutsche Schlachthäuser müssen videoüberwacht werden

Deutsche Schlachthäuser müssen videoüberwacht werden

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Daniela Boehm hat diese Petition an Angela Merkel (CDU) (Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland) und gestartet.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Landwirtschaftsministerin, sehr geehrte Abgeordnete des Bundestags,

es gibt zahlreiche besorgniserregende Berichte über die Zustände in deutschen Schlachthäusern - Missbrauch und Fehlbetäubungen gehören mittlerweile zur Tagesordnung. Eine Fehlbetäubung bedeutet für das Tier im schlimmsten Fall, seine Zerlegung/Verbrühung bei vollem Bewusstsein mitzuerleben.

Die Fehlbetäubungsrate bei Rindern liegt in Deutschland zwischen vier und neun Prozent. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2016 12,5 Millionen Rinder geschlachtet - bei einem Mittelwert wären dies 875.000 mangelhaft- oder fehlbetäubte Rinder. Bei den Schweinen liegt die Rate zwischen 3,3 und 12,5 Prozent, bei Geflügel und anderen Tieren gibt es keinerlei Einschätzung oder Statistik. Diese Zahlen und Fakten sind erschütternd.  http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710021.pdf

Eine gesetzliche Videoüberwachung sowie die zusätzliche kontinuierliche Präsenz von Amtstierärzten in den sensiblen Bereichen Betäubung und Tötung kann diesen Missständen entgegenwirken.

Denn die Gründe für eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz haben vor allem mit menschlichem Versagen zu tun: Mangelnde Anwesenheit von amtlichem Aufsichtspersonal, Akkordarbeit,  z.T. nicht ausreichend geschultes Personal (viele sind sogenannte Wandermitarbeiter mit Werksverträgen aus Osteuropa) sowie Gleichgültigkeit gegenüber dem Lebewesen Tier und in Folge Misshandlungen vor oder während des Tötungsaktes. All dies widerspricht dem deutschen Tierschutzgesetz aufs Schärfste. Die teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen tragen hierbei einen Anteil: http://www.zeit.de/2014/51/schlachthof-niedersachsen-fleischwirtschaft-ausbeutung-arbeiter

Es ist daher die zwingende Aufgabe des Gesetzgebers, entsprechende Verordnungen zu schaffen, die sicherstellen, dass die sogenannten Nutztiere zumindest ohne zusätzliche Qualen willkürlicher oder unwillkürlicher Natur, getötet werden.

Mit einer gesetzlich eingeführten Videoüberwachung sollte der Gesetzgeber gleichzeitig einer unabhängigen Tierschutzkommission, die auch aus Vertretern verschiedener Tierrechtsorganisationen besteht, das Recht einräumen, auf Videomaterial in Schlachthöfen zuzugreifen und dieses auszuwerten, denn allzu häufig werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Schlachthöfen von zuständigen Aufsichtspersonen nicht gemeldet. 

Auch in Frankreich soll ab dem 1. Januar 2018 nach einer Testphase die Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt werden. Grund für dieses Gesetzgebungsverfahren waren die von Tierschützern enthüllten skandalösen Zustände in vielen Betrieben.

https://www.topagrar.com/news/Schwein-News-Schwein-Frankreich-Kameras-sollen-in-allen-Schlachthoefen-Pflicht-werden-7021286.html

In München stellte PETA e.V. Ende 2015 Strafanzeige gegen den Betreiber der Rinderschlachtung wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Es handelte sich dabei um ein mangelhaftes Bolzenschussgerät, der daraus resultierenden hohen Fehlbetäubungsrate und andere Missstände, zu denen auch die Nichteinhaltung der Wartefristen zwischen Betäubung, Stich und Zerlegung zählte.

Für die dritte Bürgermeisterin der Stadt München, Frau Christine Strobl, war die damit einhergehende Petition mit über 87.000 Unterzeichner*innen, im Sommer 2016 Anlass, der Sache auf den Grund zu gehen. Gemeinsam mit anderen Politiker*innen besuchte sie den Münchner Schlachthof und beantragte daraufhin Verbesserungen, um zusätzliches Leiden der Tiere zu verhindern. Hierzu zählen vor allem die Videoüberwachung in den Bereichen von Betäubung und Schlachtung, zu der sich die Betreiber bereit erklärt haben, als auch die Schaffung einer zusätzlichen Veterinärstelle vor Ort und im Kreisverwaltungsreferat. Den zusammenfassenden Bericht des fraktionsübergreifenden Stadtratsantrages, der ohne Gegenstimme angenommen wurde, können Sie hier einsehen: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4510181.pdf

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, sehr geehrte Abgeordnete,

die Umsetzung Tierschutz verstärkender Maßnahmen am Münchner Schlachthof sollte auch für die über viertausend anderen Schlachtbetriebe in Deutschland gesetzlich eingeführt werden. Im Paragraf 4 des deutschen Tierschutzgesetzes zur Tötung von Wirbeltieren heißt es u. a.: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“

Doch die Realität in deutschen Schlachthäusern wird der Gesetzgebung in diesem und anderen Punkten oft nicht gerecht. Das beweist z. B. der Schlachthofskandal in Fürstenfeldbruck, den SOKO Tierschutz im Frühjahr diesen Jahres aufdeckte.

Jedes Tier, das unter vermeidbaren zusätzlichen Qualen sterben muss, ist ein Tier zuviel.

Als Unterstützer*in dieser Petition bitte ich Sie unbedingt um eine entsprechende neue Gesetzgebung an Schlachthöfen in Form von Videoüberwachung und kontinuierlicher Anwesenheit eines(r) Amtstierarztes/ärztin in dem sensiblen Bereich Betäubung und Tötung sowie beim Entladen/Eintreiben der Tiere, um Misshandlungen willkürlicher oder unwillkürlicher Art zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Böhm

Unterstützer*innen

„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt.“ (Mahatma Gandhi)

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