Обновление к петицииGerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende SelbständigeGKV Spitzenverband: "Jetzt ist die neue Regierung am Zug."

Andreas MüllerSaarbrücken, Германия
31 окт. 2017 г.
Liebe Unterstützer/innen!
Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze ist in den letzten Jahren stetig angehoben worden, so dass auch die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ständig gestiegen sind.
Der GKV Spitzenverband verzeichnet, wie im Beitrag von Frontal 21 gesehen, Beitragsschulden in Milliardenhöhe, auf der anderen Seite haben die Krankenkassen teilweise jährlich Milliardenüberschüsse - es bestehen gewaltige Reserven.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/1-41-milliarden-euro-krankenkassen-erzielen-hohen-ueberschuss/20301952.html
http://www.bz-berlin.de/deutschland/gesetzliche-krankenkassen-haben-2016-einen-ueberschuss-erzielt
Ich wollte wissen, was der Vorstand des GKV Spitzenverbandes zum Thema Mindestbemessungsgrenze zu sagen hat. Hier zur Information die Antwort:
Sehr geehrter Herr Müller,
wir kommen zurück auf Ihre an den Vorstand unseres Hauses gerichtete Anfrage vom 15. Oktober 2017. Der Vorstand hat unseren Fachbereich beauftragt, auf Ihre Anfrage direkt zu antworten.
Die von Ihnen kritisierte Mindestbemessungsgrundlage und sonstige Regelungen der Beitragsbemessung für hauptberuflich selbstständig Tätige sind in ihrem Kern gesetzlich verankert. Die Entscheidungskompetenz des GKV-Spitzenverbandes reicht nicht aus, um diese zu verändern. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen bzw. neu zu gestalten.
Aus den Medien wissen Sie bestimmt, dass die Problematik der Beitragsgerechtigkeit für gesetzlich versicherte selbstständig Tätige, insbesondere für sogenannte Solo-Selbstständige, in den politischen Diskussionen fest platziert ist. Auch der GKV-Spitzenverband hat sich bereits für die Notwendigkeit der Reformierung in diesem Rechtsbereich ausgesprochen. Jetzt ist die neue Regierung am Zug, eine Reform der Beitragsbemessung von Selbstständigen in die Wege zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Irina Riesen
Referat Mitgliedschafts- und Beitragsrecht
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Tel.: 030 206288 - 1134
Fax: 030 206288 - 81134
irina.riesen@gkv-spitzenverband.de
www.gkv-spitzenverband.de
Ich hatte bereits vor Ausstrahlung der Sendung Frau Aschenberg-Dugnus (FDP) sowie Frau Peter, die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen angeschrieben. Frau Peter hat bisher nicht geantwortet. Ich werde nach den Feiertagen versuchen, einen Termin zur Übergabe der bisher erzielten Unterschriften zu bekommen.
Hier mein Schreiben an Frau Aschenberg-Dugnus:
Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,
mein Name ist Andreas Müller, ich bin 48 Jahre und seit siebeneinhalb Jahren selbständig tätig. Ich spreche Sie als zukünftige gesundheitspolitische Sprecherin der FDP an, weil ich ein Anliegen habe, das mir sehr am Herzen liegt, da ich selbst betroffen bin. Mein Einkommen als Vollzeit-Selbständiger ist leider sehr gering, ich zahle aber als freiwillig gesetzlich Versicherter unverhältnismäßig hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ich hatte im Mai dieses Jahres auf der Internetplattform change.org eine Petition gestartet. Diese trägt den Titel „Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige“ (der entsprechende Link lautet: change.org/selbstaendig). Für mein Anliegen habe ich bereits über 73.000 Unterstützer.
„Die Beitragslast ist zu hoch. Immer mehr kleine Selbständige schaffen es nicht mehr, ihre Krankenkassenbeiträge zu bezahlen. Das liegt daran, dass ihnen ein Mindesteinkommen unterstellt wird, das sie oft gar nicht haben.“ So heißt es unter www.tagesspiegel.de. Hier besteht großer Handlungsbedarf!
Daher möchte ich Sie bitten, für die anstehenden Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen, meine Forderungen für eine schnelle finanzielle Entlastung Selbständiger mit niedrigen Einkommen in die Verhandlungen mit einzubringen.
Meine Forderungen:
Wegfall der Mindestbemessungsgrenze - Für die Berechnung der Beiträge muss das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt werden, wobei die Frage nach dem Vermögen und der Bedarfsgemeinschaft entfällt.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Dies muss in ähnlicher Form auch für andere Selbständige gelten (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes muss der gleiche Betrag zugrunde gelegt werden, der auch für die Berechnung der Beiträge maßgeblich ist
Zu viel gezahlte Beiträge durch verspätete Einreichung des Steuerbescheids müssen von der Krankenkasse zurückgezahlt werden
Ich habe über Jahre hinweg Monat für Monat Beitragszahlungen an die Krankenkasse auf der Grundlage eines Einkommens geleistet, dass ich nie hatte. Mein Einkommen als Selbständiger liegt zurzeit unterhalb des Mindestlohns. Im Falle eines Arbeitnehmers, der Mindestlohn bekommt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen einen niedrigeren Beitrag an die Krankenkasse als ich. Das ist absurd!
Frau Aschenberg-Dugnus, ich bitte Sie, sich meine Worte und meine Forderung zu Herzen zu nehmen und sich für mein Anliegen und das vieler anderer stark zu machen.
Mit freundlichen Grüßen aus Saarbrücken
Andreas Müller
Und hier noch eine sehr gute SWR Dokumentation „betrifft: Harte Arbeit – schlechter Lohn. Wie Menschen abgehängt werden“ Ich habe sie in die Quellen in meiner Petition beigefügt.
http://www.ardmediathek.de/tv/betrifft-/Harte-Arbeit-schlechter-Lohn-Wie-Mens/SWR-Fernsehen/Video?bcastId=1100786&documentId=42206366
Herzliche Grüße
Andreas Müller
Скопировать ссылку
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Эл. почта
X