Nov 26, 2020

„Pleiten, Pech und Pannen seit Beginn der Zwangsvernetzung unserer Praxen"
Sie helfen höchstens der IT-Industrie – gefährden aber die Sicherheit der Patientendaten. Auf diesen Nenner lassen sich nach Meinung des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) große Teile der Gesetzgebung von Minister Jans Spahn (CDU) zur Digitalisierung im Gesundheitswesen bringen. Immerhin sei diese Erkenntnis nun auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angekommen.

Damit bezieht sich der Verband auf den Vortrag der 2. stellvertretenden Vorsitzenden der KV Bayerns, Dr. Claudia Ritter-Rupp, während der Vertreterversammlung am vergangenen Wochenende. Ritter-Rupp hatte darin vor Übergriffen auf die Patientendaten gewarnt, die mittels der Gesetzesflut des Bundesgesundheitsministers ermöglicht werden könnten. Sie berichtete auch über die Erpressung von psychiatrischen Patienten nach einem großen Datenhack in Finnland und warnte davor, dass sich Versandapotheken und Teleklinik-Konzerne zu gefährlichen Kombination entwickeln könnten.

“Das haben wir kommen sehen“, kommentierte Dr. Gernot Petzold vom BFAV die Ausführungen auf der VV im Nachgang. „Bisher haben die Körperschaften von Kammern und KVen diesem digitalen Angriff auf die bisher sicheren Patientendaten, auf das Patientengeheimnis als unabdingbare Voraussetzung einer vertrauensvollen ärztlichen Behandlung und auf den freien Arztberuf mit ihren Entscheidungen tatenlos zugesehen oder eher sogar befördert. Insofern kommt die Einsicht spät, aber hoffentlich noch rechtzeitig, um das Schlimmste abzuwenden.“

Gernot Petzold ist der Hauptkläger gegen die Sanktionen, die gegen Ärzte verhängt wurden, die sich aus Gewissensgründen gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur entschlossen haben (der änd berichtete). Auch der Honorarabzug von inzwischen 2,5% könne diese Ärzte nicht davon überzeugen, das Patientengeheimnis zu gefährden und die Patientendatensicherheit durch einen Anschluss an die als unsicher geltende TI aufs Spiel zu setzen.

„Pleiten, Pech und Pannen gab es seit Beginn der Zwangsvernetzung unserer Praxen, aber sie werden in der letzten Zeit schwerwiegender und bedrohlicher“, erklärt Ilka Enger, Vorsitzende des bayerischen Facharztverbandes. „So war bei 80.000 Praxen um Pfingsten herum für fast 6 Wochen die TI außer Betrieb. Wenn das passieren wird, wenn die von den Gematikverantwortlichen gerne als Killerapplikationen benannte elektronische AU oder das eRezept über das System laufen, dann killt das in der Tat die ambulante Versorgung und es geht nichts mehr.“

Das sei aber nicht das Einzige, was den Ärzten des BFAV derzeit Sorgen bereite. Mit unheiliger Eile treibe der Gesundheitsminister im Schatten der Pandemie die zentrale Speicherung der Patientendaten aller gesetzlich Versicherten voran. Ohne die Patienten zu fragen oder ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen, würden die Daten an eine zentrale Stelle der Krankenkassen weitergeleitet. Was zunächst angeblich für die Wissenschaft gedacht gewesen sei, dürften nun auch die Krankenkassen für „individuelle Beratung“ nutzen und dafür auch Beratungsfirmen beauftragen.

„Auch hier werden die ‚beratenen’ Patienten nicht gefragt, ob sie das überhaupt wünschen,“ erklärt Petzold. „Aber damit wird auch interessierten Firmen der Zugang zu den wertvollen Patientendaten eröffnet - eine entsprechende Einschränkung im DVG wurde klammheimlich im sogenannten Patientendatenschutzgesetz gestrichen.“

Man gewinne den Eindruck, dass der große Ausverkauf der Patientendaten an die interessierten Konzerne gerade beginne - auch wenn der Gesundheitsminister gerne beteuere, dass man die Patienten nicht ungeschützt Konzernen wie Amazon und Google überlassen wolle. „Wenn nun noch Ärzten und Patienten eine digitale Identität übergestülpt wird, wie im  neuen Spahn‘schen ‚Patienten-Datenschutz-Gesetz’ angedacht,  dann sind wir nicht mehr  weit von der unbeschränkten Kontrolle der 72 Mio. gesetzlich Versicherten entfernt. Das werden wir im Sinne unserer Patienten mit aller Kraft zu verhindern suchen,“ erklärt Enger entschlossen. „wir hoffen, dass unsere Klage gegen die TI sehr schnell beim Verfassungsgericht entschieden werden wird.“ 
26.11.2020, 10:59, Autor: js

Quelle: https://www.aend.de/article/209133

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