Eine fehlende End-zu-End-Verschlüsselung und eine zentrale Speicherung von biometrischen Patientendaten sind mit hohen Sicherheitsrisiken verbunden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, warnte auf dem 12. Bonner Dialog für Cybersicherheit (BDCS) vom 4.7.2019, vor einem leichtsinnigen Umgang mit persönlichen Daten im Netz. Hier gäbe es noch eine Menge Aufklärungsarbeit zu leisten. Er sprach unter anderem von der Freiwilligkeit, bestimmte Daten preis zu geben und vom Einsatz des "gesunden Menschenverstandes" im Umgang mit nicht-vertrauenswürdigen Quellen.
Bei der TI handelt es sich keinesfalls um die freiwillige Abgabe von persönlichen Gesundheitsdaten: Der Staat zwingt Ärzte unter Androhung von Sanktionen, dieses System in den Praxen zu installieren, obwohl laut zahlreicher Hinweise von hochrangigen IT-Sicherheitsexperten immer wieder auf die großen Sicherheitslücken der veralteten Systeme hingewiesen wird. Von Freiwilligkeit kann hier keine Rede sein!
Folgt man also dem vom Bundesdatenschutzbeauftragten propagierten "gesunden Menschenverstand", bedeutet dies, sich keinesfalls der Telematik anzuschließen! Ein solcher Schritt wäre im Hinblick auf die Wahrung des Patientengeheimnisses und der neuen Datenschutzverordnung (DGSVO) höchst unethisch.
Die Aussage von Gesundheitsminister Spahn: "Hacker hin oder her, der Gesundheitsminister habe jetzt das Recht einmal durchzugreifen", kommentierte Kelber nachvollziehbar als absolut falsch und kurzsichtig.