Petition updateBEM: Krankheiten im Beruf vorbeugen und die Wiedereingliederung verbessern.Totale FDP-Blockade mit Unterstützung eines Staatssekretärs im Arbeitsministerium
Walter BrinkmannGermany
Apr 19, 2023

Am Freitag wird im Bundestag über das von uns stark kritisierte Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt  im Bundestag abschließend behandelt und darüber abgestimmt. So wie es aussieht wird es ein schwarzer Freitag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen.

Hinweis: Wenn alles gut geht wird es dazu am Freitagabend in den Tagesthemen ein Interview mit Prof. Düwell geben - einen aktiven jahrelangen Streiter für unsere Forderungen.

Kann ein Staatssekretär eine höchstrichterliche Rechtsprechung ignorieren?

Staatssekretär Dr. Schmachtenberg im Bundesarbeitsministerium stellt sich gegen die Aussagen der BAG – Rechtsprechung vom 7. September 2021 zum BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Am 22.3.23 überreichten Vertreter der Bundesweiten BEM-Initiative in Berlin dem zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Herrn Dr. Schmachtenberg, (BMAS) über 5800 (inzwischen sind es mehr als 6100) Protestkarten gegen den Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt. Für die BEM-Initiative gibt es für ihre Themenbereiche drei ganz erhebliche Knackpunkte im Gesetzentwurf. Es wird scharf kritisiert das die Inhalte der Koalititonsvereinbarung sich in keinster Weise im Gesetzentwurf wiederfinden.

Es fehlen die Aussagen für einen 

·     verbindlichen individuellen Rechtsanspruch für die Beschäftigten auf eine Widereingliederung nach dem Hamburger Modell

·     es fehlt die Aussage für eine verbindliche rechtliche Regelung für die Verpflichtung des Arbeitgebers für die Durchführungsflicht eines BEM

·     die Streichung der bisherigen Regelung für die Verhängung eines Bußgeldes gegen Arbeitgeber, die wissentlich und grob fahrlässig keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen

 

Bei der Übergabe der Protestpostkarten an den Staatssekretär Dr. Schmachtenberg entspann sich ein Gespräch über die Frage, warum der Gesetzentwurf nicht entsprechend den BAG- Ausführungen in seinem Urteil zum BEM vom 7.9.21 die entsprechenden gesetzlichen Klarstellungen schaffe, verblüffte uns der Staatssekretär mit folgender Aussage: „Die gesetzlichen Grundlagen seien klar und ausreichend und müssten in der Praxis nur entsprechend umgesetzt werden“. Nachdem die Vertreter der BEM - Initiative ihn noch einmal auf die BAG-Begründung des BAG-Urteil hingewiesen haben, wiederholte er gebetsmühlenartig seine Sichtweise.

Diese Aussage und Sichtweise des Staatssekretärs ist ein offensichtlicher nicht akzeptabler Fehltritt. Denn die Aussagen in der Begründung des BAG – Urteils sind eindeutige und lassen überhaupt keinen Spielraum für solche offensichtlich politisch motivierten einsamen Interpretationen. Ist es vertretbar das ein Staatssekretär sich über die die Begründungen eines obersten Gerichts stellt? Diese sollte dringend  geprüft werden. Das ist eine Aufgabe für den zuständigen Bundesarbeitsminister Herrn Heil. Fest steht, das es mit diesem Staatssekretär auf all diesen so wichtigen Themengebieten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Fortschritt geben wird. Neben der absoluten FDP-Blockade sitzt schon im Ministerium die nicht unwichtige politischen Blockade und die hat einen Namen und ein Gesicht- Staatssekretär Dr. Schmachtenberg ist sein Name.

 

Zum BAG-Urteil vom 7.9.21 zum Thema, ob es einen individuellen Rechtsanspruch auf ein BEM-Verfahren gibt

Ausgangslage: Der Kläger war bei einer Gemeinde auf dem Bauhof beschäftigt und hatte einen Grad der Behinderung von 30% und war einem Behinderten gleichgestellt. Nach der Versetzung in den Beriech „C“ hatte der Beschäftigte erhebliche Fehlzeiten. Im Jahr 2018 waren es 122 krankheitsbedingte Fehltage. Mit anwaltlichen Schreiben vom August 2019 verlangte der Kläger die Durchführung eines BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) nach dem § 167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch)….Sozialgesetzbuch § zitieren!!

Der Kläger hatte zuletzt beantragt,

die Gemeinde zu verurteilen, mit ihm ein BEM gemäß § 167 SGB IX unter Beteiligung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung der Gemeinde sowie unter Beteiligung des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger einzuleiten und durchzuführen und mit diesem zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und sein Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Bundesweites BEM-Bündnis

Presseerklärung anlässlich der öffentlichen Postkartenübergabe an den Bundesarbeitsminister am 22.3.2023 in Berlin

Prävention (BEM) und Wiedereingliederung in allen Betrieben und Behörden muss verpflichtend werden.

Der Fachkräftemangel schreitet unaufhaltsam voran. Betriebe in allen Branchen suchen vergeblich neue Mitarbeitende. Umso wichtiger ist es, vorhandenes Personal zu halten und vor allem gesund zu erhalten. Hier spielen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell als betriebliche Instrumente eine entscheidende Rolle. „Tausende von Beschäftigten könnten sich noch im aktiven Arbeitsleben befinden, wenn die dafür erforderlichen Gesetze entsprechend der Umsetzung dieses Zieles eindeutig formuliert wären“, so der Sprecher der bundesweiten BEM – Initiative, Walter Brinkmann. Diese gesetzlichen Lücken soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Inklusiven Arbeitsmarkt im Sinne des Koalitionsvertrags schließen. „In dieser Hinsicht verfehlt der Gesetzentwurf die notwendigen gesetzlichen Klarstellungen aber vollkommen“ so Silke Buchborn, Schwerbehindertenvertretung bei der Diakonie Himmelsthür. „Vollkommen unverständlich und kontraproduktiv ist sogar noch die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung des § 238 Abs.1 Nr. 1,  IX Sozialgesetzbuch (SGB), wonach die Verhängung eines Bußgeldes gegen Betriebe, die grob fahrlässig und absichtlich keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, gestrichen werden soll. So kommen wir keinen Schritt voran“, meint Jörg Dorka, Schwerbehindertenvertreter bei Evonik Industries , Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in NRW e.V.

„Wir stellen fest, das die bisherigen Gesetze und Instrumente in der betrieblichen Realität nicht ausreichend sind, denn sonst gäbe es keine überdurchschnittliche Erwerbslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen“, sagt Michaela Götze von der Gesamtschwerbehindertenvertretung der T-Systems in Berlin.

Damit Fortschritte für mehr und längere Beschäftigungen mit gesundem Arbeitnehmer*innen möglich sind, ist es zwingend erforderlich, folgende Forderungen ins Gesetz aufzunehmen.

Die Forderungen an die Mitglieder des Deutschen Bundestages lauten: 

1.Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung für alle Beschäftigten nach dem Hamburger Modell  

2. Eindeutige rechtliche Regelungen zur Verpflichtung der Implementierung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)in den Betrieben mit einem verbindlichen einforderbaren Rechtsanspruch der Beschäftigten 

3. Erhalt des § 238 Abs.1 Nr.1 im IX-Sozialgesetzbuch mit einer veränderten Zuständigkeit zur Verbesserung der Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsnorm

Ende der Pressemitteilung

Mit freundlichen Grüßen

Walter Brinkmann

(Sprecher der Bundesweiten BEM - Initiative)

 

 

 

 

 

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