BKE-Jugendberatung: Altersgrenze von 21 auf 25!

BKE-Jugendberatung: Altersgrenze von 21 auf 25!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Franz Pongratz und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Die bke-Jugendberatung ist für viele junge Menschen ein sicherer Ort – anonym, kostenlos und voller Verständnis. Für manche ist sie der einzige Platz, an dem sie ehrlich über Sorgen, Ängste oder Krisen sprechen können. Viele erleben dort zum ersten Mal, wie es sich anfühlt, ernst genommen und wirklich gehört zu werden. Dieser Ort gibt Halt, Orientierung und das Gefühl, nicht allein zu sein.

Doch für die Nutzer*innen endet dieses Angebot derzeit abrupt mit dem 21. Geburtstag. Nicht, weil junge Erwachsene ab diesem Alter keine Unterstützung mehr brauchen, sondern weil sich die bke-Onlineberatung organisatorisch an der in der Kinder- und Jugendhilfe häufig genutzten Regelgrenze von 21 Jahren orientiert.

Gleichzeitig sieht das SGB VIII ausdrücklich vor, dass Hilfen für junge Volljährige in bestimmten Fällen auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden können, insbesondere wenn dies für die Verselbstständigung notwendig ist (§ 41 SGB VIII).

Die bke selbst weist in ihrer Stellungnahme „Angebot der Erziehungsberatung“ darauf hin, dass junge Erwachsene bis 27 Jahre im Rahmen des SGB VIII berücksichtigt werden können. Dort heißt es unter anderem:

„Wenn es um die Verselbstständigung geht, kann die Hilfe darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden.“

Außerdem beschreibt die bke junge Erwachsene ausdrücklich als relevante Zielgruppe der Erziehungsberatung und verweist darauf, dass Erziehungsberatungsstellen auf ihre Zuständigkeit für die Gruppe der 12- bis 27-Jährigen aufmerksam machen.

Das zeigt: Das SGB VIII ermöglicht grundsätzlich auch Unterstützung über das 21. Lebensjahr hinaus. Gleichzeitig orientieren sich viele Angebote in der Praxis weiterhin an der Regelgrenze von 21 Jahren.

Für viele junge Erwachsene kommt dieser Übergang mitten in einer der schwierigsten Phasen ihres Lebens. Zwischen 21 und 25 stehen oft große Veränderungen an: Ausbildung oder Studium, erste Jobs, finanzielle Unsicherheit, psychische Belastungen, Identitätsfragen, der Aufbau eigener Beziehungen und der Schritt in ein selbstständiges Leben. Gerade in dieser Zeit brauchen viele weiterhin Unterstützung – oft sogar mehr als vorher.

Was viele nicht sehen: Diese Altersgrenze belastet Betroffene häufig schon lange vor ihrem 21. Geburtstag. Viele junge Menschen berichten, dass sie monatelang Angst vor diesem Tag haben, weil sie wissen, dass die Beziehung zu ihrer Mailberaterin oder ihrem Mailberater endet. Diese Angst begleitet sie oft täglich. Sie wissen, dass der einzige Ort, an dem sie sich sicher fühlen, plötzlich wegfallen wird – unabhängig davon, wie stabil oder instabil ihre Situation gerade ist.

Für Menschen, die über Monate oder Jahre Vertrauen aufgebaut haben, bedeutet dieser Tag nicht nur eine organisatorische Veränderung. Er kann den Verlust einer wichtigen Bezugsperson bedeuten – besonders dann, wenn jemand gerade erst begonnen hat, sich zu öffnen oder erste Fortschritte macht.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um Abhängigkeit, sondern um die Bedeutung einer vertrauensvollen, stabilen Beziehung, die in der Mailberatung oft über Monate oder Jahre entsteht. Für viele junge Menschen ist es ein großer Schritt, sich überhaupt zu öffnen. Wenn sie mit 21 gezwungen sind, zu einer völlig neuen Beratungsstelle zu wechseln, bedeutet das, dass dieses mühsam aufgebaute Vertrauen vollständig neu entstehen müsste. Viele schrecken genau davor zurück – nicht, weil sie „nicht loslassen wollen“, sondern weil der Aufbau einer neuen, sicheren Beziehung für sie eine enorme Hürde darstellt. Eine flexiblere Altersgrenze würde verhindern, dass junge Erwachsene genau in dieser sensiblen Phase erneut bei Null anfangen müssen.

Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Arbeit der bke. Sie soll vielmehr auf eine Versorgungslücke aufmerksam machen, die viele junge Erwachsene belastet.

Aus fachlicher Sicht sprechen viele Argumente für flexiblere Übergangsregelungen und individuellere Lösungen für junge Erwachsene, die weiterhin Unterstützung benötigen.

Eine Anhebung der Altersgrenze oder zumindest flexiblere Übergänge könnten verhindern, dass junge Erwachsene genau dann allein gelassen werden, wenn sie Stabilität am dringendsten brauchen.

Junge Erwachsene verdienen Zeit, Verständnis und Unterstützung – nicht ausschließlich starre organisatorische Grenzen.

Ich bitte die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung daher eindringlich:

Nutzen Sie die bestehenden Möglichkeiten des SGB VIII, orientieren Sie sich an den eigenen fachlichen Empfehlungen der bke und schaffen Sie Übergänge, die den Bedürfnissen junger Erwachsener gerecht werden.

Eine Nutzerin der BKE-Jugendberatung 

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N BPetitionsstarter*in

199

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Franz Pongratz und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Die bke-Jugendberatung ist für viele junge Menschen ein sicherer Ort – anonym, kostenlos und voller Verständnis. Für manche ist sie der einzige Platz, an dem sie ehrlich über Sorgen, Ängste oder Krisen sprechen können. Viele erleben dort zum ersten Mal, wie es sich anfühlt, ernst genommen und wirklich gehört zu werden. Dieser Ort gibt Halt, Orientierung und das Gefühl, nicht allein zu sein.

Doch für die Nutzer*innen endet dieses Angebot derzeit abrupt mit dem 21. Geburtstag. Nicht, weil junge Erwachsene ab diesem Alter keine Unterstützung mehr brauchen, sondern weil sich die bke-Onlineberatung organisatorisch an der in der Kinder- und Jugendhilfe häufig genutzten Regelgrenze von 21 Jahren orientiert.

Gleichzeitig sieht das SGB VIII ausdrücklich vor, dass Hilfen für junge Volljährige in bestimmten Fällen auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden können, insbesondere wenn dies für die Verselbstständigung notwendig ist (§ 41 SGB VIII).

Die bke selbst weist in ihrer Stellungnahme „Angebot der Erziehungsberatung“ darauf hin, dass junge Erwachsene bis 27 Jahre im Rahmen des SGB VIII berücksichtigt werden können. Dort heißt es unter anderem:

„Wenn es um die Verselbstständigung geht, kann die Hilfe darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden.“

Außerdem beschreibt die bke junge Erwachsene ausdrücklich als relevante Zielgruppe der Erziehungsberatung und verweist darauf, dass Erziehungsberatungsstellen auf ihre Zuständigkeit für die Gruppe der 12- bis 27-Jährigen aufmerksam machen.

Das zeigt: Das SGB VIII ermöglicht grundsätzlich auch Unterstützung über das 21. Lebensjahr hinaus. Gleichzeitig orientieren sich viele Angebote in der Praxis weiterhin an der Regelgrenze von 21 Jahren.

Für viele junge Erwachsene kommt dieser Übergang mitten in einer der schwierigsten Phasen ihres Lebens. Zwischen 21 und 25 stehen oft große Veränderungen an: Ausbildung oder Studium, erste Jobs, finanzielle Unsicherheit, psychische Belastungen, Identitätsfragen, der Aufbau eigener Beziehungen und der Schritt in ein selbstständiges Leben. Gerade in dieser Zeit brauchen viele weiterhin Unterstützung – oft sogar mehr als vorher.

Was viele nicht sehen: Diese Altersgrenze belastet Betroffene häufig schon lange vor ihrem 21. Geburtstag. Viele junge Menschen berichten, dass sie monatelang Angst vor diesem Tag haben, weil sie wissen, dass die Beziehung zu ihrer Mailberaterin oder ihrem Mailberater endet. Diese Angst begleitet sie oft täglich. Sie wissen, dass der einzige Ort, an dem sie sich sicher fühlen, plötzlich wegfallen wird – unabhängig davon, wie stabil oder instabil ihre Situation gerade ist.

Für Menschen, die über Monate oder Jahre Vertrauen aufgebaut haben, bedeutet dieser Tag nicht nur eine organisatorische Veränderung. Er kann den Verlust einer wichtigen Bezugsperson bedeuten – besonders dann, wenn jemand gerade erst begonnen hat, sich zu öffnen oder erste Fortschritte macht.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um Abhängigkeit, sondern um die Bedeutung einer vertrauensvollen, stabilen Beziehung, die in der Mailberatung oft über Monate oder Jahre entsteht. Für viele junge Menschen ist es ein großer Schritt, sich überhaupt zu öffnen. Wenn sie mit 21 gezwungen sind, zu einer völlig neuen Beratungsstelle zu wechseln, bedeutet das, dass dieses mühsam aufgebaute Vertrauen vollständig neu entstehen müsste. Viele schrecken genau davor zurück – nicht, weil sie „nicht loslassen wollen“, sondern weil der Aufbau einer neuen, sicheren Beziehung für sie eine enorme Hürde darstellt. Eine flexiblere Altersgrenze würde verhindern, dass junge Erwachsene genau in dieser sensiblen Phase erneut bei Null anfangen müssen.

Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Arbeit der bke. Sie soll vielmehr auf eine Versorgungslücke aufmerksam machen, die viele junge Erwachsene belastet.

Aus fachlicher Sicht sprechen viele Argumente für flexiblere Übergangsregelungen und individuellere Lösungen für junge Erwachsene, die weiterhin Unterstützung benötigen.

Eine Anhebung der Altersgrenze oder zumindest flexiblere Übergänge könnten verhindern, dass junge Erwachsene genau dann allein gelassen werden, wenn sie Stabilität am dringendsten brauchen.

Junge Erwachsene verdienen Zeit, Verständnis und Unterstützung – nicht ausschließlich starre organisatorische Grenzen.

Ich bitte die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung daher eindringlich:

Nutzen Sie die bestehenden Möglichkeiten des SGB VIII, orientieren Sie sich an den eigenen fachlichen Empfehlungen der bke und schaffen Sie Übergänge, die den Bedürfnissen junger Erwachsener gerecht werden.

Eine Nutzerin der BKE-Jugendberatung 

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Die Entscheidungsträger*innen

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke) – Geschäftsführung
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke) – Geschäftsführung

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Petition am 16. Mai 2026 erstellt