Hallo ihr Lieben,
ich wollte mich hiermit nochmal ganz herzlich bei euch allen für die zahlreiche Unterstützung und die ganzen Unterschriften bedanken - damit haben wir etwas unfassbar großes erreicht!!
Soeben habe ich folgendes Forderungsschreiben an die bke gesendet. Nun warte ich ab, bis ich eine Antwort erhalte. Dann werde ich wieder ein Update schreiben und euch informieren, wie es weitergeht.
Ich kann mich nur noch einmal bedanken. DANKE DANKE DANKE!!!!
Forderungsschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung,
sehr geehrte Geschäftsführende,
sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes,
ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, weil mir ein Anliegen am Herzen liegt, das nicht nur mich betrifft, sondern viele junge Menschen, die sich in einer entscheidenden und oft unterschätzten Phase ihres Lebens befinden. Die bke‑Jugendberatung ist für unzählige Jugendliche und junge Erwachsene ein Ort, der weit über eine klassische Beratungsstelle hinausgeht. Sie ist ein Raum, in dem Vertrauen wachsen kann, in dem junge Menschen sich sicher fühlen dürfen und in dem sie die Möglichkeit haben, ihre Sorgen, Ängste und Gedanken offen auszusprechen. Für viele ist sie der einzige Ort, an dem sie sich verstanden fühlen und an dem sie Menschen begegnen, die ihnen mit Geduld, Empathie und fachlicher Kompetenz zur Seite stehen. In einer Lebensphase, die von Unsicherheit, Druck, Identitätssuche und emotionaler Überforderung geprägt ist, bedeutet diese Form der Unterstützung für viele mehr, als Worte ausdrücken können.
Derzeit endet der Zugang zur bke‑Jugendberatung jedoch mit dem 21. Lebensjahr. Diese Grenze orientiert sich zwar an den gesetzlichen Altersdefinitionen der Kinder- und Jugendhilfe, lässt jedoch Ermessensspielräume zu, die in der Praxis vielerorts genutzt werden. Auch die bke nutzt diese Spielräume bereits in begründeten Einzelfällen, indem Mail- oder Einzelchatberatungen über den 21. Geburtstag hinaus für einen begrenzten Zeitraum fortgeführt werden können. Diese Möglichkeit ist wertvoll und zeigt, dass die bke die individuellen Bedarfe ernst nimmt. Gleichzeitig bleibt sie jedoch eine Ausnahme, die nur kurzfristig wirkt und keine verlässliche, strukturelle Lösung für die Altersgruppe der 21 bis 25 Jahre darstellt. Ein System, das auf Ausnahmen angewiesen ist, um Versorgungslücken zu überbrücken, schafft Unsicherheit und lässt junge Menschen in einer ohnehin fragilen Lebensphase im Unklaren darüber, ob sie weiterhin Unterstützung erhalten können. Viele Betroffene berichten, dass sie sich nicht trauen, um eine Verlängerung zu bitten, weil sie Angst haben, abgewiesen zu werden oder als weniger berechtigt zu gelten als andere. Dadurch entsteht eine stille Gruppe junger Erwachsener, die aus Scham oder Unsicherheit heraus auf Unterstützung verzichtet, obwohl sie sie dringend benötigen würden.
Die Lebensphase zwischen 21 und 25 Jahren ist eine Zeit tiefgreifender Veränderungen. Junge Erwachsene müssen in dieser Phase grundlegende Entscheidungen treffen, die ihre gesamte Zukunft prägen. Sie beginnen eine Ausbildung oder ein Studium, treten in das Berufsleben ein, ziehen aus dem Elternhaus aus, übernehmen erstmals finanzielle Verantwortung und müssen gleichzeitig lernen, mit den emotionalen Herausforderungen des Erwachsenwerdens umzugehen. Viele stehen vor der Aufgabe, sich selbst zu finden, ihre Identität zu entwickeln und ihren Platz in der Welt zu bestimmen. Die Forschung zeigt, dass gerade in dieser Phase psychische Belastungen besonders häufig auftreten oder sich verstärken. Depressionen, Angststörungen, Identitätskrisen, Anpassungsprobleme und die Folgen früherer Belastungen zeigen sich oft erst dann, wenn junge Menschen beginnen, auf eigenen Beinen zu stehen. Gleichzeitig sind die Hürden im Erwachsenensystem hoch. Wartezeiten auf Therapieplätze sind lang, bürokratische Anforderungen überfordern viele, und viele junge Erwachsene fühlen sich in klassischen Erwachseneneinrichtungen nicht verstanden oder nicht willkommen. Die Schwelle, sich dort Hilfe zu suchen, ist für viele zu hoch, insbesondere für diejenigen, die bereits negative Erfahrungen mit Hilfesystemen gemacht haben oder die aufgrund ihrer Lebenssituation besonders verletzlich sind.
Die bke‑Jugendberatung schließt hier eine wichtige Lücke. Sie ist niedrigschwellig, anonym, digital erreichbar und frei von bürokratischen Hürden. Sie bietet einen Zugang, den viele junge Erwachsene sonst nicht hätten. Sie ermöglicht es ihnen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, ohne sich überwinden zu müssen, physisch eine Beratungsstelle aufzusuchen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich in ihrem eigenen Tempo zu öffnen, Vertrauen aufzubauen und Unterstützung zu erhalten, ohne sich beobachtet oder bewertet zu fühlen. Für viele ist die Mailberatung der einzige Ort, an dem sie sich trauen, ehrlich über ihre Gefühle zu sprechen. Diese Beziehung entsteht nicht zufällig, sondern durch wiederholte, verlässliche und feinfühlige Kommunikation. Sie ist ein therapeutischer Faktor an sich. Wenn dieses Angebot mit dem 21. Geburtstag endet oder nur in Ausnahmefällen kurzfristig verlängert werden kann, bedeutet das für viele nicht nur den Verlust einer Beratungsstelle, sondern den Verlust einer vertrauten Bezugsperson, eines sicheren Hafens und eines Menschen, der ihnen durch schwere Zeiten geholfen hat.
Ein erzwungener Abbruch kann Rückschritte auslösen, Verunsicherung verstärken und dazu führen, dass Betroffene die Suche nach Hilfe vollständig abbrechen. Viele berichten, dass sie sich in Erwachseneneinrichtungen nicht wohlfühlen, sich dort nicht verstanden fühlen oder sich nicht trauen, erneut Vertrauen aufzubauen. Der Übergang in klassische Erwachsenenberatungsangebote ist für viele eine hohe Hürde, da diese oft formeller, distanzierter und weniger jugendnah wirken. Manche schaffen diesen Übergang nicht, andere brechen ihn frühzeitig ab. Die Folge ist eine Versorgungslücke, in die junge Menschen zwischen 21 und 25 hineinfallen, obwohl sie weiterhin dringend Unterstützung benötigen. Diese Versorgungslücke ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern ein strukturelles. Sie betrifft bundesweit junge Erwachsene, unabhängig von Herkunft, Bildung oder sozialem Hintergrund. Sie entsteht nicht, weil junge Menschen keine Hilfe wollen, sondern weil das System sie in einer entscheidenden Phase nicht ausreichend auffängt.
Hinzu kommt, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert haben. Junge Menschen werden heute später selbstständig als frühere Generationen. Ausbildungswege dauern länger, Studiengänge sind komplexer, Wohnraum ist teurer, und die Anforderungen an Flexibilität und Leistungsfähigkeit steigen. Gleichzeitig sind familiäre Strukturen instabiler geworden, und viele junge Erwachsene können nicht auf ein stabiles soziales Netz zurückgreifen. Die Lebensphase zwischen 21 und 25 ist heute deutlich vulnerabler als noch vor zwanzig oder dreißig Jahren. Die Altersgrenze der bke‑Jugendberatung spiegelt diese gesellschaftlichen Veränderungen jedoch nicht wider. Sie orientiert sich an einem Bild von Jugend, das längst nicht mehr der Realität entspricht.
Auch aus präventiver Sicht wäre eine Anhebung der Altersgrenze sinnvoll. Viele psychische Erkrankungen lassen sich durch frühzeitige Unterstützung abmildern oder verhindern. Eine stabile, vertrauensvolle Beratung in der Phase des jungen Erwachsenseins kann verhindern, dass Krisen eskalieren, dass junge Menschen in Notlagen abrutschen oder dass sie langfristig schwerwiegendere psychische Probleme entwickeln. Prävention ist nicht nur menschlich sinnvoll, sondern auch volkswirtschaftlich. Jeder junge Mensch, der durch rechtzeitige Unterstützung stabilisiert wird, ist ein Gewinn für die Gesellschaft. Eine Anhebung der Altersgrenze wäre daher nicht nur eine pädagogische oder psychologische Entscheidung, sondern auch eine sozialpolitische.
Das SGB VIII definiert zwar Altersgrenzen, sieht jedoch gleichzeitig ausdrücklich vor, dass Hilfen für junge Volljährige über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt werden können, wenn dies notwendig ist. Viele kommunale Jugendberatungsstellen nutzen diesen Spielraum und beraten bis 23, 25 oder sogar 27 Jahre. Die bke‑Jugendberatung könnte diesen gesetzlich vorgesehenen Ermessensrahmen ebenfalls strukturell nutzen, nicht nur in Einzelfällen. Eine Anpassung wäre somit nicht nur rechtlich möglich, sondern auch fachlich sinnvoll und gesellschaftlich notwendig. Die derzeitige Praxis, Einzelfallverlängerungen zu gewähren, zeigt, dass der Bedarf anerkannt wird. Gleichzeitig zeigt sie, dass die bestehende Altersgrenze zu starr ist und junge Erwachsene in einer sensiblen Phase ihres Lebens in Unsicherheit zurücklässt. Ein System, das auf individuelle Ausnahmen angewiesen ist, um strukturelle Lücken zu überbrücken, wird den Bedürfnissen dieser Altersgruppe nicht gerecht.
Viele junge Erwachsene berichten, dass sie erst mit 19 oder 20 den Mut finden, Hilfe zu suchen. Andere beginnen ihre Beratung spät, weil sie lange gebraucht haben, Vertrauen aufzubauen. Diese Menschen kurz darauf wieder auszuschließen oder nur in Ausnahmefällen kurzfristig weiterzubetreuen, trifft sie mitten im Prozess. Die Petition, die insgesamt 670 Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht hat, zeigt deutlich, wie groß der Bedarf ist und wie viele Menschen sich eine Anpassung wünschen. Es handelt sich nicht um ein individuelles Problem, sondern um eine strukturelle Versorgungslücke, die bundesweit junge Erwachsene betrifft. Die Stimmen der Betroffenen sind eindeutig. Sie wünschen sich Kontinuität, Verlässlichkeit und die Möglichkeit, ihre Beratung in einem vertrauten Rahmen fortzusetzen. Viele schildern, dass sie sich mit 21 noch nicht stabil genug fühlen, um ohne Unterstützung auszukommen, und dass sie sich durch die Altersgrenze ausgeschlossen, verunsichert oder im Stich gelassen fühlen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie eindringlich, die Altersgrenze der bke‑Jugendberatung zu überprüfen und an die tatsächlichen Bedürfnisse junger Erwachsener anzupassen. Eine Anhebung auf 25 Jahre oder die Einführung eines ergänzenden Angebots für junge Erwachsene würde Versorgungslücken schließen, Rückschritte verhindern, Stabilität sichern, Vertrauen schützen und die Lebensrealität junger Menschen ernst nehmen. Es wäre ein Zeichen von Menschlichkeit, Weitsicht und echter Unterstützung. Die bke‑Jugendberatung ist ein wertvolles Angebot und sollte allen jungen Menschen offenstehen, die es benötigen, unabhängig davon, ob sie 21 oder 23 oder 25 Jahre alt sind. Eine strukturelle Anpassung der Altersgrenze wäre ein starkes Signal dafür, dass die bke bereit ist, sich weiterzuentwickeln und die Bedürfnisse derjenigen ernst zu nehmen, die auf sie angewiesen sind.
Abschließend bitte ich Sie um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Anliegen. Angesichts der Bedeutung des Themas für viele junge Menschen und der breiten Unterstützung, die die Petition erfahren hat, bitte ich höflich darum, mir Ihre Rückmeldung bis spätestens 15.08.2026 zukommen zu lassen. Eine klare Positionierung Ihrerseits wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Anliegen junger Erwachsener gehört und ernst genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
growlittleflower – eine Nutzerin der bke‑Jugendberatung