Bitte um erneute Prüfung der Lehrkräftebesetzung für Bosnischunterricht

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Fahreta Bakovic und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir bitten um erneute Prüfung der Lehrkräftebesetzung im herkunftssprachlichen Unterricht Bosnisch

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns mit großer Sorge, zugleich jedoch in der gebotenen Sachlichkeit, an Sie.

Der herkunftssprachliche Unterricht erfüllt gemäß dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einen eigenständigen Bildungs- und Integrationsauftrag. Nach § 2 Abs. 10 SchulG NRW sind Schulen verpflichtet, die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität der Schülerinnen und Schüler zu achten und zu fördern. Der Unterricht dient damit nicht allein der Sprachvermittlung, sondern auch der Identitätsstärkung, Integration und psychosozialen Stabilisierung der teilnehmenden Kinder.

Vor diesem rechtlichen und pädagogischen Hintergrund bestehen erhebliche Bedenken gegen die derzeit vorgesehene Besetzung des bosnisch sprachigen Unterrichts in Dortmund, Witten und Bochum. Wir bitten daher um eine erneute und umfassende Prüfung dieser Personalentscheidung im Rahmen Ihres schulaufsichtlichen Ermessens.

Zahlreiche betroffene Familien sind durch Krieg, Flucht und Vertreibung im Zusammenhang mit dem Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 geprägt. Diese historischen Erfahrungen wirken bis heute nach. Der bosnisch sprachige Unterricht stellt für viele Kinder daher nicht nur ein Bildungsangebot dar, sondern auch einen wichtigen Raum kultureller Stabilität und Orientierung.

Die bosnische Sprache ist eine eigenständige Sprache und weist gegenüber der serbischen Sprache deutliche Unterschiede auf. Diese betreffen insbesondere die Sprachbildung, die Aussprache, den Wortschatz sowie die sprachliche Normierung im schulischen Kontext. Für den erfolgreichen Spracherwerb und die altersgerechte Förderung der Kinder sind diese Unterschiede von erheblicher pädagogischer Bedeutung.

Darüber hinaus ist die Literatur ein zentraler Bestandteil des herkunftssprachlichen Unterrichts. Die bosnische Literatur basiert auf eigenen bosnischen Schriftstellerinnen und Schriftstellern, während die serbische Literatur auf anderen Autorinnen und Autoren beruht und jeweils unterschiedliche historische, kulturelle und gesellschaftliche Erfahrungen widerspiegelt. Beide Literaturen sind stark historisch geprägt und bilden eigenständige Grundlagen der jeweiligen kulturellen Identität. Eine authentische Vermittlung der bosnischen Sprache und Literatur ist daher für die Identitätsbildung der Schülerinnen und Schüler von wesentlicher Bedeutung.

Aus Rückmeldungen zahlreicher Eltern ergibt sich, dass unter den derzeitigen Umständen eine Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht nicht erfolgen würde. Dies hätte faktisch den Wegfall des Angebots und damit einen Widerspruch zu den bildungs- und integrationspolitischen Zielsetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Folge.

Unser Anliegen richtet sich ausdrücklich nicht gegen einzelne Personen. Vielmehr geht es um eine rechtmäßige, pädagogisch tragfähige und gesellschaftlich befriedende Ausgestaltung des herkunftssprachlichen Unterrichts unter Berücksichtigung des Kindeswohls, des Integrationsauftrags sowie der tatsächlichen Funktionsfähigkeit des Angebots.

Wir bitten um eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme und stehen für einen konstruktiven Dialog jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Elternrat 

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Amir AleticPetitionsstarter*in
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Das Problem

Wir bitten um erneute Prüfung der Lehrkräftebesetzung im herkunftssprachlichen Unterricht Bosnisch

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns mit großer Sorge, zugleich jedoch in der gebotenen Sachlichkeit, an Sie.

Der herkunftssprachliche Unterricht erfüllt gemäß dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einen eigenständigen Bildungs- und Integrationsauftrag. Nach § 2 Abs. 10 SchulG NRW sind Schulen verpflichtet, die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität der Schülerinnen und Schüler zu achten und zu fördern. Der Unterricht dient damit nicht allein der Sprachvermittlung, sondern auch der Identitätsstärkung, Integration und psychosozialen Stabilisierung der teilnehmenden Kinder.

Vor diesem rechtlichen und pädagogischen Hintergrund bestehen erhebliche Bedenken gegen die derzeit vorgesehene Besetzung des bosnisch sprachigen Unterrichts in Dortmund, Witten und Bochum. Wir bitten daher um eine erneute und umfassende Prüfung dieser Personalentscheidung im Rahmen Ihres schulaufsichtlichen Ermessens.

Zahlreiche betroffene Familien sind durch Krieg, Flucht und Vertreibung im Zusammenhang mit dem Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 geprägt. Diese historischen Erfahrungen wirken bis heute nach. Der bosnisch sprachige Unterricht stellt für viele Kinder daher nicht nur ein Bildungsangebot dar, sondern auch einen wichtigen Raum kultureller Stabilität und Orientierung.

Die bosnische Sprache ist eine eigenständige Sprache und weist gegenüber der serbischen Sprache deutliche Unterschiede auf. Diese betreffen insbesondere die Sprachbildung, die Aussprache, den Wortschatz sowie die sprachliche Normierung im schulischen Kontext. Für den erfolgreichen Spracherwerb und die altersgerechte Förderung der Kinder sind diese Unterschiede von erheblicher pädagogischer Bedeutung.

Darüber hinaus ist die Literatur ein zentraler Bestandteil des herkunftssprachlichen Unterrichts. Die bosnische Literatur basiert auf eigenen bosnischen Schriftstellerinnen und Schriftstellern, während die serbische Literatur auf anderen Autorinnen und Autoren beruht und jeweils unterschiedliche historische, kulturelle und gesellschaftliche Erfahrungen widerspiegelt. Beide Literaturen sind stark historisch geprägt und bilden eigenständige Grundlagen der jeweiligen kulturellen Identität. Eine authentische Vermittlung der bosnischen Sprache und Literatur ist daher für die Identitätsbildung der Schülerinnen und Schüler von wesentlicher Bedeutung.

Aus Rückmeldungen zahlreicher Eltern ergibt sich, dass unter den derzeitigen Umständen eine Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht nicht erfolgen würde. Dies hätte faktisch den Wegfall des Angebots und damit einen Widerspruch zu den bildungs- und integrationspolitischen Zielsetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Folge.

Unser Anliegen richtet sich ausdrücklich nicht gegen einzelne Personen. Vielmehr geht es um eine rechtmäßige, pädagogisch tragfähige und gesellschaftlich befriedende Ausgestaltung des herkunftssprachlichen Unterrichts unter Berücksichtigung des Kindeswohls, des Integrationsauftrags sowie der tatsächlichen Funktionsfähigkeit des Angebots.

Wir bitten um eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme und stehen für einen konstruktiven Dialog jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Elternrat 

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Amir AleticPetitionsstarter*in

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