Keine Fehlerpunkte für Gendern in Klausuren

Keine Fehlerpunkte für Gendern in Klausuren

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Bei 5.000 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit von den lokalen Medien aufgegriffen!
SV Johanneum zu Lübeck hat diese Petition an Bildungsministerium Schleswig-Holstein und gestartet.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien hat in Verbindung mit dem Bildungsministerium beschlossen, dass jegliche Art  des Genderns eines Wortes in einer Klausur an Schulen als ein Fehler zählt. 


Dies wird damit begründet, dass die Erlernbarkeit der deutschen Sprache durch die Verwendung gendergerechter Sprache erschwert werde.

Dieser Beschluss ist ein großer Schritt zurück anstatt nach vorne. Er stellt jeden:r, der:die sich bemüht, diskriminierungsfrei zu schreiben, vor die Entscheidung, alle aus unserer Gesellschaft einzuschließen und damit auch einen Fehlerpunkt zu bekommen oder auf diesen zu verzichten, aber dafür auch Menschen und einzelne Gruppen, die sowieso schon oft in unserer Gesellschaft vergessen werden, auszuschließen. Die Berechtigung der Fehleranstreichung ist darüber hinaus fraglich, denn die Lehrkraft kann keine Positivkorrektur vornehmen für das, was der/die Lernende zum Ausdruck bringen und berücksichtigen will, nämlich einen sensiblen Umgang mit Diversität.


Dies steht auch im Konflikt mit Beschlüssen, wie sie zum Beispiel in der Stadt Lübeck getätigt wurden: Die Schulen sind dazu verpflichtet, den Schüler:innen eine diskriminierungsfreie Sprache beizubringen. Zudem kommt, dass jede:r Lehrer:in, die bei der Stadt angestellt ist, dazu verpflichtet ist, Gendersternchen und co. zu verwenden, bei den beim Land angestellten Lehrer:innen wird davon aber abgesehen. Dies sorgt nicht nur für Verwirrung bei den Lehrkräften, sondern auch im Unterricht, wenn in jeder Stunde das Thema anders gehandhabt wird. 

Jedoch ist der komplette Verzicht auf das Gendern gerade bei der jüngeren Generation keine Option, denn das Gendern ist längst ein allgegenwärtiger Teil unserer Lebensrealität geworden und wenn man die Möglichkeit hat, Personen mit einzuschließen, die sich sonst nicht gesehen fühlen und somit Diskriminierung verhindern kann, sollte man diese auch nutzen. 

Der einzige nachteilhafte und auch nachvollziehbare Grund ist der längere Zeitaufwand und die Umstellung beim Sprechen, die einigen schwerfällt. Aber kann dies im 21. Jahrhundert gegenüber allen anderen Punkten wirklich noch Gewicht bekommen? Eigentlich nicht. Niemand sollte zu Diskriminierung verpflichtet sein. 


Deswegen ist unsere Forderung, diesen Beschluss zurück zu ziehen und jedem:r Einzelnen zu überlassen, ob er:sie in einer Klausur gendert, und solange dies eine Prüfung über einheitlich geschieht, nicht als Fehlerpunkt zu zählen.

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