Katrin und Monika Krüger und ThielGermany
Jul 23, 2026

Liebe Unterzeichnende und Unterstützende,

der Landtag NRW hat die KiBiz-Reform am 16. Juli 2026 in dritter Lesung final beschlossen. Das Gesetz tritt mit Beginn des Kita-Jahrs 2027/28 zum 1. August 2027 in Kraft. Vorausgegangen war unsere Petition mit dem Titel „Bildung statt Kinderaufbewahrung", die für eine Neufassung des KiBiz warb, da bei den geplanten Regelungen der Randzeiten die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Abweichungen von empfohlenen Personalschlüsseln noch problematischer würden. Ein zentraler Kritikpunkt unserer Petition war, dass das bisherige KiBiz von Anfang an nicht realistisch angelegt ist, weil der Personalschlüssel weder Krankheits- noch Urlaubstage der Mitarbeitenden berücksichtigt. Dies führt in der Praxis dazu, dass Fachkräfte zwischenzeitlich gegen die Aufsichtspflicht verstoßen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen überhaupt gerecht zu werden. 

Auch der Kinderschutzbund äußerte deutliche Kritik: Der Gesetzentwurf sehe größere Gruppen sowie veränderte Personalschlüssel vor, wodurch bestehende Probleme im Kita-System nicht gelöst, sondern dauerhaft festgeschrieben würden. Besonders kritisch bewertet wurde die stärkere organisatorische Trennung von Kern- und Randzeiten, die eine kontinuierliche pädagogische Arbeit erschwere und wertvolle Zeit für frühkindliche Bildung reduziere. 

Trotz dieser Kritik wurde die Reform mit einigen finanziellen Nachbesserungen verabschiedet: Über die bereits vorgesehenen 315 Millionen Euro hinaus stellte die Landesregierung rund 106 Millionen Euro zusätzlich pro Kindergartenjahr bereit – insgesamt also über 420 Millionen Euro mehr für Kitas. Auch die Freie Wohlfahrtspflege NRW bewertete das Ergebnis zwiespältig und titelte ihre Stellungnahme „Mehr Geld, aber keine echte Reform – KiBiz-Novelle lässt große Chance liegen". 

Fachlich bleibt eine spürbare Lücke zur wissenschaftlichen Empfehlung bestehen: Während die tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation in NRW im Ü3-Bereich mit 1:7,6 nahe an der Bertelsmann-Empfehlung von 1:7,5 liegt, klafft im U3-Bereich mit 1:3,7 gegenüber der empfohlenen 1:3-Relation weiterhin eine deutliche Lücke. Der VBE NRW ergänzte, dass wissenschaftliche Empfehlungen zu Gruppenstärken und -größen vom Gesetzgeber ebenso ignoriert würden wie die räumliche und sächliche Ausstattung der Einrichtungen.

Wir danken allen für die Unterstützung und Verbreitung der Petition. Ihr habt mit euren 48.245 Unterschriften ein Gewicht in die Debatte gebracht, das gehört wurde.

Wir wünschen euch alles Gute

Monika und Katrin

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