
Peter W.Germany
Mar 6, 2016
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
am Donnerstag hörte ich der BVV-Sitzung Treptow-Köpenicks zu, volle 6 Stunden lang. Das Thema „Lollapalooza“ stand am Anfang und am Ende der Sitzung auf der Tagesordnung.
In der Bürgerfragestunde kam zuerst Frau Schubert zu Wort, die Leiterin des im Treptower Park gelegenen Figurentheaters „Grashüpfer“. Sie sorgte sich angesichts der Werbung, auf der der komplette Treptower Park als Festivalgelände ausgezeichnet ist um ihre bereits geplanten Veranstaltungen. Herr Hölmer betonte, dass die Details der Festivalplaner noch nicht bekannt seien, da noch kein Antrag vorliegt, in den Vorgesprächen wurde aber vereinbart, dass das Sowjetische Ehrenmal und die Waldfläche zwischen dem Denkmal und der Bulgarischen Straße sowie der Karpfenteich vom Festivalgelände durch Zäune abgetrennt werden müssen. Der Zugang der anderen Nutzer wie dem „Grashüpfer“ soll gewährleistet bleiben.
Herr Hölmer wehrte sich gegen eine Totalablehnung durch den Bezirk, da das Land bereits einen Vertrag über Tempelhof mit dem Veranstalter hat und diesen erfüllen muss. Der Umzug auf eine Ausweichfläche ist nur in Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner möglich, dieser muss den Ersatz akzeptieren. Ansonsten drohen Regressforderungen, mutmaßlich in Millionenhöhe sowie ein Imageverlust für Berlin.
Der in der Petition verlinkte Antrag von Grünen und CDU, den Park nicht als Veranstaltungsfläche zur Verfügung zu stellen, wurde mit Änderungen von der BVV beschlossen. Die Änderungen stehen nicht auf der offiziellen Web-Seite, aber sie haben es in sich: der Bezirk soll zunächst alle Alternativen prüfen, auch die private Fläche der Trabrennbahn Karlshorst, die vom Veranstalter schon als „zu weit draußen“ abgelehnt wurde und den Treptower Park nur als letzte Möglichkeit zu genehmigen.
Es soll eine Einwohnerversammlung vor der Entscheidung geben, auf der über die Veranstaltung und ihre Auflagen informiert wird.
Vom Besuch dieser Versammlung habe ich einiges über die politischen Zusammenhänge gelernt, vor allem, dass die Bezirke nicht viel entscheiden können, da der Senat im „gesamtstädtischen Interesse“ Verfahren an sich ziehen kann. Die Gesetze zum Grünflächen-, Umwelt-, Denkmal- und Lärmschutz gelten aber in jedem Fall, ob große oder kleine Veranstaltung, daran müssen wir den Senat erinnern.
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