Beweislastumkehr stoppen – Vertrauen in unsere Polizei stärken!


Beweislastumkehr stoppen – Vertrauen in unsere Polizei stärken!
Das Problem
Diskriminierungsfreiheit – ja. Aber nicht auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW steht uneingeschränkt für eine diskriminierungsfreie Landesverwaltung sowie für eine Kultur von Respekt, Vielfalt und Wertschätzung. Diese Werte sind für die Beschäftigten der Polizei NRW tägliche gelebte Realität – kein politisches Schlagwort, sondern Teil ihres beruflichen Selbstverständnisses.
Ein Gesetz, das niemand braucht – und der Polizei schadet
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, allen voran unser Grundgesetz, gewährleisten bereits heute umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Ein zusätzliches Landesantidiskriminierungsgesetz ist daher nicht erforderlich.
Mehr noch: Es handelt sich um reine Symbolpolitik – und das zur Unzeit. Während die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte steigt, sendet dieses Gesetz ein falsches Signal. Es zeigt eine politische Schwerpunktsetzung, die viele Kolleginnen und Kollegen nicht nachvollziehen können.
Gleichzeitig wird auf allen Ebenen über Bürokratieabbau gesprochen. Die Effizienzinitiative des Innenministers sucht gezielt nach unnötigem Verwaltungsaufwand. Steuermittel sollen verantwortungsvoll eingesetzt werden. In dieses Bild passt ein Gesetz, das neuen bürokratischen Aufwand ohne jeden Mehrwert erzeugt, schlicht nicht hinein. Wir halten es für absolut kontraproduktiv und überflüssig.
Dieses Gesetz schafft kein Vertrauen – sondern Misstrauen
Befürworter argumentieren, das Gesetz stärke das Vertrauen in staatliches Handeln. Wir sind überzeugt: Das Gegenteil wird eintreten.
Künftig steht jede polizeiliche Maßnahme unter einem pauschalen Diskriminierungsverdacht. Das beschädigt das Vertrauen in eine Berufsgruppe, die täglich Verantwortung für die Sicherheit der Menschen übernimmt.
Der Blick nach Berlin zeigt: Die Zahl der tatsächlichen Fälle ist gering, viele Vorwürfe sind unbegründet. Dennoch entsteht ein erheblicher bürokratischer Aufwand – mit hohem Einsatz von Zeit, Personal und Steuergeld, ohne echten Nutzen.
Politische Kehrtwende ohne Erklärung
Für unsere Kolleginnen und Kollegen ist es nicht nachvollziehbar, warum sich die politische Haltung in NRW zu diesem Thema in den letzten Jahren so grundlegend verändert hat. Als Berlin sein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg brachte, war die Positionierung in Nordrhein-Westfalen noch eindeutig. Innenminister Reul hatte damals angekündigt, keine NRW-Kräfte in länderübergreifende Einsätze zu entsenden, sofern sie unter den Anwendungsbereich des Berliner Gesetzes fallen würden. Diese klare Haltung vermissen wir heute. Wir würden uns wünschen, dass die politisch Verantwortlichen erklären, was sich seitdem geändert hat.
Beweislastumkehr – ein Angriff auf rechtsstaatliche Grundsätze
Besonders kritisch sehen wir die geplante Beweislastumkehr.
Künftig soll es ausreichen, dass Beschwerdeführer Indizien vorbringen. Danach müssen Beschäftigte nachweisen, dass ihr Handeln nicht diskriminierend war.
Damit wird ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaates umgekehrt:
Nicht mehr der Vorwurf muss bewiesen werden – sondern die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns.
Das stellt Polizeibeschäftigte unter Generalverdacht und ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Unsere klare Forderung: Die Beweislastumkehr muss ersatzlos gestrichen werden.
Jetzt handeln – Petition unterschreiben!
Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen Rückhalt, Respekt und Vertrauen – keinen Generalverdacht durch politische Symbolgesetzgebung.
Sie sorgen jeden Tag für die Sicherheit aller Menschen in unserem Land. Dafür brauchen sie Unterstützung – nicht zusätzliche Belastungen.
👉 Setzen Sie/ Setze Du ein klares Zeichen: Unterschreiben Sie/Unterschreibe Du jetzt diese Petition!

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Das Problem
Diskriminierungsfreiheit – ja. Aber nicht auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW steht uneingeschränkt für eine diskriminierungsfreie Landesverwaltung sowie für eine Kultur von Respekt, Vielfalt und Wertschätzung. Diese Werte sind für die Beschäftigten der Polizei NRW tägliche gelebte Realität – kein politisches Schlagwort, sondern Teil ihres beruflichen Selbstverständnisses.
Ein Gesetz, das niemand braucht – und der Polizei schadet
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, allen voran unser Grundgesetz, gewährleisten bereits heute umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Ein zusätzliches Landesantidiskriminierungsgesetz ist daher nicht erforderlich.
Mehr noch: Es handelt sich um reine Symbolpolitik – und das zur Unzeit. Während die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte steigt, sendet dieses Gesetz ein falsches Signal. Es zeigt eine politische Schwerpunktsetzung, die viele Kolleginnen und Kollegen nicht nachvollziehen können.
Gleichzeitig wird auf allen Ebenen über Bürokratieabbau gesprochen. Die Effizienzinitiative des Innenministers sucht gezielt nach unnötigem Verwaltungsaufwand. Steuermittel sollen verantwortungsvoll eingesetzt werden. In dieses Bild passt ein Gesetz, das neuen bürokratischen Aufwand ohne jeden Mehrwert erzeugt, schlicht nicht hinein. Wir halten es für absolut kontraproduktiv und überflüssig.
Dieses Gesetz schafft kein Vertrauen – sondern Misstrauen
Befürworter argumentieren, das Gesetz stärke das Vertrauen in staatliches Handeln. Wir sind überzeugt: Das Gegenteil wird eintreten.
Künftig steht jede polizeiliche Maßnahme unter einem pauschalen Diskriminierungsverdacht. Das beschädigt das Vertrauen in eine Berufsgruppe, die täglich Verantwortung für die Sicherheit der Menschen übernimmt.
Der Blick nach Berlin zeigt: Die Zahl der tatsächlichen Fälle ist gering, viele Vorwürfe sind unbegründet. Dennoch entsteht ein erheblicher bürokratischer Aufwand – mit hohem Einsatz von Zeit, Personal und Steuergeld, ohne echten Nutzen.
Politische Kehrtwende ohne Erklärung
Für unsere Kolleginnen und Kollegen ist es nicht nachvollziehbar, warum sich die politische Haltung in NRW zu diesem Thema in den letzten Jahren so grundlegend verändert hat. Als Berlin sein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg brachte, war die Positionierung in Nordrhein-Westfalen noch eindeutig. Innenminister Reul hatte damals angekündigt, keine NRW-Kräfte in länderübergreifende Einsätze zu entsenden, sofern sie unter den Anwendungsbereich des Berliner Gesetzes fallen würden. Diese klare Haltung vermissen wir heute. Wir würden uns wünschen, dass die politisch Verantwortlichen erklären, was sich seitdem geändert hat.
Beweislastumkehr – ein Angriff auf rechtsstaatliche Grundsätze
Besonders kritisch sehen wir die geplante Beweislastumkehr.
Künftig soll es ausreichen, dass Beschwerdeführer Indizien vorbringen. Danach müssen Beschäftigte nachweisen, dass ihr Handeln nicht diskriminierend war.
Damit wird ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaates umgekehrt:
Nicht mehr der Vorwurf muss bewiesen werden – sondern die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns.
Das stellt Polizeibeschäftigte unter Generalverdacht und ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Unsere klare Forderung: Die Beweislastumkehr muss ersatzlos gestrichen werden.
Jetzt handeln – Petition unterschreiben!
Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen Rückhalt, Respekt und Vertrauen – keinen Generalverdacht durch politische Symbolgesetzgebung.
Sie sorgen jeden Tag für die Sicherheit aller Menschen in unserem Land. Dafür brauchen sie Unterstützung – nicht zusätzliche Belastungen.
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Petition am 13. April 2026 erstellt