Stadt Heilbronn I Postfach 3440 I 74024 Heilbronn
Frau
Ute Gries
1. September2025
Ihre Online Petition
Beschneiden von Platanen an der Unteren Neckarstraße und Badstraße
Sehr geehrte Frau Gries,
zu lhren Anliegen, die Sie im Rahmen einer Online Petition an mich herangetragen haben, habe ich die
dafürverschiedenen zuständigen Fachbereiche um §tellungnahme gebeten. Zusammengefasst ergibt
sich folgenden Ergebnis:
1. Baumpflege und Verkehrssicherung
Die Platanen am Neckar werden regelmäßig kontroltiert und gepflegt. Dabei erfotgt insbesondere die
Entfernung von §chadästen, vor altem im Zusarnmenhang mit der Massaria-Hrankheit. Weitere
gravierende Schnittmaßnahmen sind derzeit nicht erforderlich. Ein Rückschnitt um drei Meter ist
fachlich nicht geboten und würde über das Maß notwendiger Baumpflege hinausgehen.
2. Saatkrähen proble matik
Die §tadt Heilbronn ist sich der Belastungen durch §aatkrähen in Wohngebieten bewusst. Ein
Erfahrungsaustausch mit anderen Kornmunen zeigt jedoch, dass weder Rückschnitte noch andere
Eingriffe zu einer dauerhaften Reduzierung der Poputation geführt haben. Vielmehr kam es häufig zu
einerVerschärfungder Situation durch die Bildungvon zusätzlichen Kolonien.
Als europäische Vogetart steht die Saatkrähe unter besonderem Schutz der EG-Vogelschutzrichtlinie
und des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Nester und Brutbäume sind ganzjährig geschützt. Eine
Vergrämung oder Entfernung ist rechtlich nicht zulässig.
3. Natursc hutzrechtliche Bewertung
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Saatkrähe
zu zerstören odererheblich au beeinträchtigen. Da die Nester regelmäßigwiedergenutztwerden, gilt
ein umfassender und dauerhafter Schutz. Ein radikaler Rückschnitt um drei Meter würde diesen
§chutz verletzen und ist daher unzulässig. Eine Ausnahmegenehrnigung kann nur unter strengen
gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden, die im vorliegenden Fall nicht erfüilt sind.
Gesamtergebnis
Aus den genannten Gründen besteht keine Möglichkeit, die in der Petition geforderte Maßnahme
umzusetzen. Ein Rückschnitt der Platanen urn drei Meter ist weder fachlich notwendig noch rechtlich
zulässig oder ökologisch sinnvol[. Die Stadt Heilbronn wird daher an den bestehenden, fachlich
gebotenen und naturschutzrechttich zulässigen Pflegemaßnahmen festhalten.
Wir danken lhnen für thr Engagement und lhrVerständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel