Petition updateBeschneiden Sie die Platanen an der unteren Neckarstraße und der BadstraßeAntwort Oberbürgermeister Harry Mergel
Ute GriesHeilbronn, Germany
May 11, 2026

 Stadt Heilbronn I Postfach 3440 I 74024 Heilbronn

Frau

Ute Gries

1. September2025

Ihre Online Petition

Beschneiden von Platanen an der Unteren Neckarstraße und Badstraße

Sehr geehrte Frau Gries,

zu lhren Anliegen, die Sie im Rahmen einer Online Petition an mich herangetragen haben, habe ich die

dafürverschiedenen zuständigen Fachbereiche um §tellungnahme gebeten. Zusammengefasst ergibt

sich folgenden Ergebnis:

1. Baumpflege und Verkehrssicherung

Die Platanen am Neckar werden regelmäßig kontroltiert und gepflegt. Dabei erfotgt insbesondere die

Entfernung von §chadästen, vor altem im Zusarnmenhang mit der Massaria-Hrankheit. Weitere

gravierende Schnittmaßnahmen sind derzeit nicht erforderlich. Ein Rückschnitt um drei Meter ist

fachlich nicht geboten und würde über das Maß notwendiger Baumpflege hinausgehen.

2. Saatkrähen proble matik

Die §tadt Heilbronn ist sich der Belastungen durch §aatkrähen in Wohngebieten bewusst. Ein

Erfahrungsaustausch mit anderen Kornmunen zeigt jedoch, dass weder Rückschnitte noch andere

Eingriffe zu einer dauerhaften Reduzierung der Poputation geführt haben. Vielmehr kam es häufig zu

einerVerschärfungder Situation durch die Bildungvon zusätzlichen Kolonien.

Als europäische Vogetart steht die Saatkrähe unter besonderem Schutz der EG-Vogelschutzrichtlinie

und des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Nester und Brutbäume sind ganzjährig geschützt. Eine

Vergrämung oder Entfernung ist rechtlich nicht zulässig.

3. Natursc hutzrechtliche Bewertung

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Saatkrähe

zu zerstören odererheblich au beeinträchtigen. Da die Nester regelmäßigwiedergenutztwerden, gilt

ein umfassender und dauerhafter Schutz. Ein radikaler Rückschnitt um drei Meter würde diesen

§chutz verletzen und ist daher unzulässig. Eine Ausnahmegenehrnigung kann nur unter strengen

gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden, die im vorliegenden Fall nicht erfüilt sind.

Gesamtergebnis

Aus den genannten Gründen besteht keine Möglichkeit, die in der Petition geforderte Maßnahme

umzusetzen. Ein Rückschnitt der Platanen urn drei Meter ist weder fachlich notwendig noch rechtlich

zulässig oder ökologisch sinnvol[. Die Stadt Heilbronn wird daher an den bestehenden, fachlich

gebotenen und naturschutzrechttich zulässigen Pflegemaßnahmen festhalten.

Wir danken lhnen für thr Engagement und lhrVerständnis.

Mit freundlichen Grüßen 

Harry Mergel 

 

Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X