

Beenden Sie die Diskriminierung von QuereinsteigerInnen!
Das Problem
Seit Jahren ist das Land NRW in der Lehre auf QuereinsteigerInnen angewiesen. Aktuell wird überlegt, wie man stärker für den Quereinstieg werben kann. Doch wie attraktiv für qualifizierte Menschen ist der Quereinstieg noch, wenn man bei schlechter Entlohnung auch noch gegen Vorurteile ankämpfen muss? Was es wirklich braucht, ist das Ende der Diskriminierung.
Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit!
QuereinsteigerInnen verdienen trotz gleicher Leistung und gleicher Verantwortung sehr viel weniger als verbeamtete und auch als tarifbeschäftigte LehrerInnen. Im Einstiegsgehalt erhalten QuereinsteigerInnen ca. 1250 Euro netto monatlich weniger im Vergleich zu neuen Lehrkräften im Beamtenstatus (private KV der Beamten bereits berücksichtigt, Kinderzuschalg für Beamte noch nicht berücksichtigt). Das sind bis zu 15.000 Euro netto weniger pro Jahr! QuereinsteigerInnen mit Familie und QuereinsteigerInnen in der Elternzeit werden noch stärker benachteiligt.
Diese diskriminierende Entlohnung ist durch nichts zu rechtfertigen! Und gerade die diskriminierende Entlohnung ist es, die den Weg frei macht für Vorurteile und das Miteinander an Schulen erschwert. Ich bitte deshalb alle Lehrkräfte und Eltern diese Forderung mitzutragen.
Entlohnung ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung einer Tätigkeit. Wird diese Tätigkeit von offizieller Seite niedriger entlohnt, scheint sie im Auge des Betrachters - politisch legitimiert - auch weniger wert. Dies bringt Ungerechtigkeit, Ungleichheit und ein Ungleichgewicht in die Lehrerzimmer und damit auch in unser Bildungssystem. Doch Gleichberechtigung, Respekt, gegenseitige Wertschätzung und Toleranz für Diversität müssen im Lehrerzimmer tief verankert sein, denn diese Werte sollen von hier aus den SchülerInnen vermittelt und damit in die Gesellschaft getragen werden.
Ich möchte Sie, sehr geehrte Bildungsministerin, und das Land Nordrhein-Westfalen dazu auffordern die Diskriminierung zu beenden. Das Land soll gleichen Lohn für gleiche Arbeit zahlen! Das bedeutet QuereinsteigerInnen und Tarifbeschäftigte den verbeamteten KollegInnen gleichgestellt zu entlohnen.
Um die Diskriminierung zu beenden, wird gefordert:
1. Rückwirkend zum Datum der Festanstellung die Anhebung des Gehalts auf A12 für alle festangestellten QuereinsteigerInnen.
1.1. Die korrekte Entlohnung auf Niveau der A12-Nettobesoldung anstatt nur der Bruttobesoldung (d.h. höhere Abgaben der Angestellten sind mit einzubeziehen, durchschnittliche nachträgliche Abgaben der Beamten für KV ebenso), ebenfalls rückwirkend zum Einstellungsdatum, für QuereinsteigerInnen und ebenso für traifbeschäftigte Lehrkräfte.
2. Die gerechte Entlohnung durch Anhebung des Gehalts auf A13 auch für QuereinsteigerInnen und das im gleichen Zeitraum wie für Beamte (nicht erst ab 2026!)
3. Die sofortige Anhebung der Rentenansprüche für QuereinsteigerInnen auf die Höhe der Pensionsansprüche einer verbeamteten Lehrkraft.
4. Zahlung des Familienzuschlags in gleicher Höhe auch für QuereinsteigerInnen und tarifbeschäftigte Lehrkräfte
5. Die Verpflichtung des Landes NRW eine Lehrkraft im Quereinstieg bei Dienstantritt in die korrekte Stufe der Berufserfahrung nach Jahren (z.B. E-x 1,2,3,4,5,6) einzuordnen und die damit einhergehende Pflicht umfangreich über die Möglichkeit der Anerkennung von Berufserfahrung in Jahren aufzuklären und berufliche Nachweise bei Diensteintritt einzufordern. Erfolgt eine nachträgliche Beantragung mangels Aufklärung, soll diese rückwirkend zu Dienstantritt geltend gemacht werden können. (Bisher werden QuereinsteigerInnen darüber nicht aufgeklärt und können die Höherstufung auch nur für 6 Monate rückwirkend beantragen).
6. Im öffentlichen Diskurs: Eine korrekte Darstellung der in Schule eingebrachten Kompetenzen von QuereinsteigerInnen und dass diese häufiger persönlich gehört werden.
QuereinsteigerInnen erbringen die gleiche Leistung. An Schule müssen QuereinsteigerInnen alle Aufgaben übernehmen, die auch verbeamtete Lehrer übernehmen. Dies wurde in den letzten Jahren und wird weiterhin von jedem Quereinsteiger/jeder Quereinsteigerin erwartet, denn im überlasteten Schulsystem muss jeder maximal anpacken. Sie übernehmen meist von Beginn an zusätzlich zu ihren Unterrichtsstunden eine Klassenleitungsfunktion, sind engagiert in der Schulentwicklung tätig und erarbeiten neue Projekte. Sie betreuen sogar angehende Lehramtsanwärterinnen im Referendariat.
QuereinsteigerInnen erhalten eine Festanstellung auf Basis ihrer fachlichen Qualifikationen und für die Schule besonders relevanten Fähigkeiten und müssen diese wegen diverser Vorurteile ihnen gegenüber auch täglich unter Beweis stellen. Sie durchlaufen in Anlehnung an das Referendariat berufsbegleitend mit Beginn der Festanstellung systemspezifische pädagogische Seminare, während welcher auch die Qualität des Unterrichts begutachtet wird. So müssen sich QuereinsteigerInnen selbstverständlich das nötige Know-How aneignen, um im System Schule zu funktionieren. Organisatorisch, rechtlich, didaktisch, methodisch. Sie bleiben davon nicht verschont, auch nicht, was die Arbeitsbelastung angeht. Das wollen sie auch nicht, denn QuereinsteigerInnen sind nicht an der Schule, weil sie nichts anderes gefunden haben oder das große Gehalt lockte, sondern weil sie diesen Schritt bewusst und mit großem Interesse am Beruf genommen haben. Dennoch und gerade deshalb sollten sie mit Fairness und Wertschätzung behandelt werden.
Deshalb sind QuereinsteigerInnen wertvoll: Wir leben in einer Gesellschaft im ökologischen, digitalen, sozialen und industriellen Wandel, was auch die Bildung vor mannigfaltige Herausforderungen stellt. Berufs- und Bildungswege sind nicht mehr linear, sondern brechen in neue Strukturen auf. Noch nie konnte man so sehr davon profitieren von Menschen zu lernen, die sehr unterschiedliche Bildungs- Berufs- und Lebenswege hinter sich haben. Dass QuereinsteigerInnen schlecht ausgebildet seien ist ein Vorurteil. Sie haben nur nicht den linearen Weg ins Schulsystem gewählt - und genau das, was in Augen von Kritikern ihr angeblicher Nachteil ist, ist in der Realität ihre größte Attraktivität für die Schulen, denn sie bringen diverse Kompetenzen mit, die aktuell an Schulen gebraucht werden und nicht der regulären LehrerInnenausbildung beinhaltet sind. Auch dass sie sich den Wechsel in die Lehre überhaupt zutrauen, hat mit ihren ausgeprägten Kompetenzen zu tun.
- QuereinsteigerInnen verfügen über diverse (auch höhere) Bildungsabschlüsse und dazu ein beachtliches Maß an Berufs- und Lebenserfahrung, fachlichen, praktischen und sozialen Kompetenzen.
- Viele QuereinsteigerInnen waren bereits pädagogisch tätig, haben schon an unterschiedlichen Institutionen von Einrichtungen zur Jugendförderung über Schule bis Universität unterrichtet oder Lehrlinge ausgebildet.
- Sie unterstützen ihre Schulen durch ihre Expertise zusätzlich zum Fachunterricht
- in außergewöhnlicher Projektarbeit
- in Digitalisierungs- und Marketingprozessen
- in der Integration
- in besonderen Lernfördermaßnahmen
- in der Berufsberatung und Vermittlung berufspraktischen- und lebenspraktischen Wissens
- in der Schulentwicklung durch ihren "Blick von außen"
Dass sie sich so stark einbringen, ist erwünscht und wird teilweise auch erwartet („Du kennst dich doch mit … aus. Du könntest doch….?“). QuereinsteigerInnen sind wegen ihrer vielfältigen und besonderen Kompetenzen aus Schulen nicht mehr wegzudenken. Doch damit auch sie sich vorstellen können zu bleiben, muss eine gerechte Entlohnung stattfinden!
Für QuereinsteigerInnen herrschen die gleichen Verpflichtungen, die gleichen Verantwortungen - nicht aber die gleichen Rechte. Das muss sich ändern.
Ungleichstellungen für QuereinsteigerInnen, die durch das Handeln der Landesregierung bisher entstanden sind und dringend beendet werden müssen:
- Im Gehalt: Der Verdienst richtet sich nach den Vergütungsmodellen des öffentlichen Dienstes und ist enorm geringer angesiedelt als der Beamtensold. In NRW ist das Einstiegsgehalt der ersten Lohngruppe im Quereinstieg die Tarifgruppe EG9-1 (TV-L). Der/die Quereinsteiger(in) erhält damit bei einer Vollzeitbeschäftigung von 41 Zeitstunden/Woche 3136 Euro brutto = ca. 2039 Euro netto gegenüber dem nun für alle verbeamteten Lehrkräfte eingeführten Beamtensold (A13-1) von 4592 Euro brutto (3585 Euro netto - KV von ca. 250€ im Monat= übrig bleiben ca. 3230€ netto bei A13-1). Pro Jahr verdienen neue QuereinsteigerInnen in der niedrigsten Gehaltsgruppe bis zu 15.000 Euro netto weniger als ihre Kollegen in A13 (KV bereits mit einberechnet). Eine Erhöhung auf A13 ist für QuereinsteigerInnen bisher nicht vereinbart, nicht einmal zu einem Nettoverdienst nach A12. Hinzu kommt, dass QuereinsteigerInnen erst mit Vorliegen eines Vertrags, d.h. nachdem der Schule i.d.R. schon zugesagt wurde, überhaupt über ihre Eingruppierung (EG-x) unterrichtet werden und daher vorher nicht wissen, welches Gehalt sie genau erwarten können. QuereinsteigerInnen werden i.d.R. nicht über die Möglichkeit der Berücksichtigung ihrer Berufserfahrung in Jahren informiert und erhalten dadurch nicht einmal die Entlohnung, die ihnen innerhalb ihrer Gruppe wirklich zustehen würde.
- In der Rente: QuereinsteigerInnen haben in der Rente einen enormen Nachteil gegenüber den Pensionsansprüchen der verbeamteten Lehrkräfte, denn Beamte können bis zu 71,75% ihres letzten Bruttogehalts vor Rentenantritt beziehen. Tarifbeschäftigte beziehen dagegen nur einen prozentualen Anteil des über das Leben hinweg gerechneten Durchschnittseinkommens. Durch das besonders niedrige Gehalt des Quereinstiegs, beträgt die Rente des Quereinsteigers i.d.R. mehrere tausend Euro weniger im Monat als die der verbeamteten KollegInnen.
- In der Familiensituation: QuereinsteigerInnen erhalten den Familienzuschlag nicht, den Beamte erhalten, was im Netto einen weiteren Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen kann.
- Auswirkungen des Gehalts auf das Elterngeld und die Elternzeit: erhalten QuereinsteigerInnen (betroffen sind hier zumeist Mütter) in einer Vollzeitstelle in der unteren Tarifgruppe bis zu über 700 Euro netto monatlich weniger als verbeamtete Lehrkräfte in Elternzeit, was eine erhebliche Belastung für die Familie darstellt und müssen die Elternzeit somit u.U. frühzeitig beenden.
- Auswirkungen des Gehalts auf die Frage Vollzeit/Teilzeit: Viele Lehrkräfte stehen entweder wegen Familiärer Zeitplanung oder wegen starker Belastungen vor der Frage, ob sie besser in Teilzeit arbeiten sollten. Für QuereinsteigerInnen ist eine Teilzeitbeschäftigung wegen des geringen Gehalts finanziell nicht genau so tragbar.
- Auswirkungen auf die Krankenversicherung u. benötigte Bankdarlehen: Einkommensbedingt haben es QuereinsteigerInnen deutlich schwerer (als ihre verbeamteten KollegInnen) ein Darlehen bei der Bank zu erhalten. Eine weitere Ungleichheit sind die Unterschiede zwischen den Leistungen ihrer gesetzlichen Versicherung und den Vorteilen der privaten KV (bei Beamten).
Setzen Sie sich für die QuereinsteigerInnen und Tarifbeschäftigten ein und beenden die Diskriminierung! Machen Sie Schule zu einem Ort der Wertschätzung von Engagement, der Gleichberechtigung, Fairness und gelebter Diversität!

Petition geschlossen.
Das Problem
Seit Jahren ist das Land NRW in der Lehre auf QuereinsteigerInnen angewiesen. Aktuell wird überlegt, wie man stärker für den Quereinstieg werben kann. Doch wie attraktiv für qualifizierte Menschen ist der Quereinstieg noch, wenn man bei schlechter Entlohnung auch noch gegen Vorurteile ankämpfen muss? Was es wirklich braucht, ist das Ende der Diskriminierung.
Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit!
QuereinsteigerInnen verdienen trotz gleicher Leistung und gleicher Verantwortung sehr viel weniger als verbeamtete und auch als tarifbeschäftigte LehrerInnen. Im Einstiegsgehalt erhalten QuereinsteigerInnen ca. 1250 Euro netto monatlich weniger im Vergleich zu neuen Lehrkräften im Beamtenstatus (private KV der Beamten bereits berücksichtigt, Kinderzuschalg für Beamte noch nicht berücksichtigt). Das sind bis zu 15.000 Euro netto weniger pro Jahr! QuereinsteigerInnen mit Familie und QuereinsteigerInnen in der Elternzeit werden noch stärker benachteiligt.
Diese diskriminierende Entlohnung ist durch nichts zu rechtfertigen! Und gerade die diskriminierende Entlohnung ist es, die den Weg frei macht für Vorurteile und das Miteinander an Schulen erschwert. Ich bitte deshalb alle Lehrkräfte und Eltern diese Forderung mitzutragen.
Entlohnung ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung einer Tätigkeit. Wird diese Tätigkeit von offizieller Seite niedriger entlohnt, scheint sie im Auge des Betrachters - politisch legitimiert - auch weniger wert. Dies bringt Ungerechtigkeit, Ungleichheit und ein Ungleichgewicht in die Lehrerzimmer und damit auch in unser Bildungssystem. Doch Gleichberechtigung, Respekt, gegenseitige Wertschätzung und Toleranz für Diversität müssen im Lehrerzimmer tief verankert sein, denn diese Werte sollen von hier aus den SchülerInnen vermittelt und damit in die Gesellschaft getragen werden.
Ich möchte Sie, sehr geehrte Bildungsministerin, und das Land Nordrhein-Westfalen dazu auffordern die Diskriminierung zu beenden. Das Land soll gleichen Lohn für gleiche Arbeit zahlen! Das bedeutet QuereinsteigerInnen und Tarifbeschäftigte den verbeamteten KollegInnen gleichgestellt zu entlohnen.
Um die Diskriminierung zu beenden, wird gefordert:
1. Rückwirkend zum Datum der Festanstellung die Anhebung des Gehalts auf A12 für alle festangestellten QuereinsteigerInnen.
1.1. Die korrekte Entlohnung auf Niveau der A12-Nettobesoldung anstatt nur der Bruttobesoldung (d.h. höhere Abgaben der Angestellten sind mit einzubeziehen, durchschnittliche nachträgliche Abgaben der Beamten für KV ebenso), ebenfalls rückwirkend zum Einstellungsdatum, für QuereinsteigerInnen und ebenso für traifbeschäftigte Lehrkräfte.
2. Die gerechte Entlohnung durch Anhebung des Gehalts auf A13 auch für QuereinsteigerInnen und das im gleichen Zeitraum wie für Beamte (nicht erst ab 2026!)
3. Die sofortige Anhebung der Rentenansprüche für QuereinsteigerInnen auf die Höhe der Pensionsansprüche einer verbeamteten Lehrkraft.
4. Zahlung des Familienzuschlags in gleicher Höhe auch für QuereinsteigerInnen und tarifbeschäftigte Lehrkräfte
5. Die Verpflichtung des Landes NRW eine Lehrkraft im Quereinstieg bei Dienstantritt in die korrekte Stufe der Berufserfahrung nach Jahren (z.B. E-x 1,2,3,4,5,6) einzuordnen und die damit einhergehende Pflicht umfangreich über die Möglichkeit der Anerkennung von Berufserfahrung in Jahren aufzuklären und berufliche Nachweise bei Diensteintritt einzufordern. Erfolgt eine nachträgliche Beantragung mangels Aufklärung, soll diese rückwirkend zu Dienstantritt geltend gemacht werden können. (Bisher werden QuereinsteigerInnen darüber nicht aufgeklärt und können die Höherstufung auch nur für 6 Monate rückwirkend beantragen).
6. Im öffentlichen Diskurs: Eine korrekte Darstellung der in Schule eingebrachten Kompetenzen von QuereinsteigerInnen und dass diese häufiger persönlich gehört werden.
QuereinsteigerInnen erbringen die gleiche Leistung. An Schule müssen QuereinsteigerInnen alle Aufgaben übernehmen, die auch verbeamtete Lehrer übernehmen. Dies wurde in den letzten Jahren und wird weiterhin von jedem Quereinsteiger/jeder Quereinsteigerin erwartet, denn im überlasteten Schulsystem muss jeder maximal anpacken. Sie übernehmen meist von Beginn an zusätzlich zu ihren Unterrichtsstunden eine Klassenleitungsfunktion, sind engagiert in der Schulentwicklung tätig und erarbeiten neue Projekte. Sie betreuen sogar angehende Lehramtsanwärterinnen im Referendariat.
QuereinsteigerInnen erhalten eine Festanstellung auf Basis ihrer fachlichen Qualifikationen und für die Schule besonders relevanten Fähigkeiten und müssen diese wegen diverser Vorurteile ihnen gegenüber auch täglich unter Beweis stellen. Sie durchlaufen in Anlehnung an das Referendariat berufsbegleitend mit Beginn der Festanstellung systemspezifische pädagogische Seminare, während welcher auch die Qualität des Unterrichts begutachtet wird. So müssen sich QuereinsteigerInnen selbstverständlich das nötige Know-How aneignen, um im System Schule zu funktionieren. Organisatorisch, rechtlich, didaktisch, methodisch. Sie bleiben davon nicht verschont, auch nicht, was die Arbeitsbelastung angeht. Das wollen sie auch nicht, denn QuereinsteigerInnen sind nicht an der Schule, weil sie nichts anderes gefunden haben oder das große Gehalt lockte, sondern weil sie diesen Schritt bewusst und mit großem Interesse am Beruf genommen haben. Dennoch und gerade deshalb sollten sie mit Fairness und Wertschätzung behandelt werden.
Deshalb sind QuereinsteigerInnen wertvoll: Wir leben in einer Gesellschaft im ökologischen, digitalen, sozialen und industriellen Wandel, was auch die Bildung vor mannigfaltige Herausforderungen stellt. Berufs- und Bildungswege sind nicht mehr linear, sondern brechen in neue Strukturen auf. Noch nie konnte man so sehr davon profitieren von Menschen zu lernen, die sehr unterschiedliche Bildungs- Berufs- und Lebenswege hinter sich haben. Dass QuereinsteigerInnen schlecht ausgebildet seien ist ein Vorurteil. Sie haben nur nicht den linearen Weg ins Schulsystem gewählt - und genau das, was in Augen von Kritikern ihr angeblicher Nachteil ist, ist in der Realität ihre größte Attraktivität für die Schulen, denn sie bringen diverse Kompetenzen mit, die aktuell an Schulen gebraucht werden und nicht der regulären LehrerInnenausbildung beinhaltet sind. Auch dass sie sich den Wechsel in die Lehre überhaupt zutrauen, hat mit ihren ausgeprägten Kompetenzen zu tun.
- QuereinsteigerInnen verfügen über diverse (auch höhere) Bildungsabschlüsse und dazu ein beachtliches Maß an Berufs- und Lebenserfahrung, fachlichen, praktischen und sozialen Kompetenzen.
- Viele QuereinsteigerInnen waren bereits pädagogisch tätig, haben schon an unterschiedlichen Institutionen von Einrichtungen zur Jugendförderung über Schule bis Universität unterrichtet oder Lehrlinge ausgebildet.
- Sie unterstützen ihre Schulen durch ihre Expertise zusätzlich zum Fachunterricht
- in außergewöhnlicher Projektarbeit
- in Digitalisierungs- und Marketingprozessen
- in der Integration
- in besonderen Lernfördermaßnahmen
- in der Berufsberatung und Vermittlung berufspraktischen- und lebenspraktischen Wissens
- in der Schulentwicklung durch ihren "Blick von außen"
Dass sie sich so stark einbringen, ist erwünscht und wird teilweise auch erwartet („Du kennst dich doch mit … aus. Du könntest doch….?“). QuereinsteigerInnen sind wegen ihrer vielfältigen und besonderen Kompetenzen aus Schulen nicht mehr wegzudenken. Doch damit auch sie sich vorstellen können zu bleiben, muss eine gerechte Entlohnung stattfinden!
Für QuereinsteigerInnen herrschen die gleichen Verpflichtungen, die gleichen Verantwortungen - nicht aber die gleichen Rechte. Das muss sich ändern.
Ungleichstellungen für QuereinsteigerInnen, die durch das Handeln der Landesregierung bisher entstanden sind und dringend beendet werden müssen:
- Im Gehalt: Der Verdienst richtet sich nach den Vergütungsmodellen des öffentlichen Dienstes und ist enorm geringer angesiedelt als der Beamtensold. In NRW ist das Einstiegsgehalt der ersten Lohngruppe im Quereinstieg die Tarifgruppe EG9-1 (TV-L). Der/die Quereinsteiger(in) erhält damit bei einer Vollzeitbeschäftigung von 41 Zeitstunden/Woche 3136 Euro brutto = ca. 2039 Euro netto gegenüber dem nun für alle verbeamteten Lehrkräfte eingeführten Beamtensold (A13-1) von 4592 Euro brutto (3585 Euro netto - KV von ca. 250€ im Monat= übrig bleiben ca. 3230€ netto bei A13-1). Pro Jahr verdienen neue QuereinsteigerInnen in der niedrigsten Gehaltsgruppe bis zu 15.000 Euro netto weniger als ihre Kollegen in A13 (KV bereits mit einberechnet). Eine Erhöhung auf A13 ist für QuereinsteigerInnen bisher nicht vereinbart, nicht einmal zu einem Nettoverdienst nach A12. Hinzu kommt, dass QuereinsteigerInnen erst mit Vorliegen eines Vertrags, d.h. nachdem der Schule i.d.R. schon zugesagt wurde, überhaupt über ihre Eingruppierung (EG-x) unterrichtet werden und daher vorher nicht wissen, welches Gehalt sie genau erwarten können. QuereinsteigerInnen werden i.d.R. nicht über die Möglichkeit der Berücksichtigung ihrer Berufserfahrung in Jahren informiert und erhalten dadurch nicht einmal die Entlohnung, die ihnen innerhalb ihrer Gruppe wirklich zustehen würde.
- In der Rente: QuereinsteigerInnen haben in der Rente einen enormen Nachteil gegenüber den Pensionsansprüchen der verbeamteten Lehrkräfte, denn Beamte können bis zu 71,75% ihres letzten Bruttogehalts vor Rentenantritt beziehen. Tarifbeschäftigte beziehen dagegen nur einen prozentualen Anteil des über das Leben hinweg gerechneten Durchschnittseinkommens. Durch das besonders niedrige Gehalt des Quereinstiegs, beträgt die Rente des Quereinsteigers i.d.R. mehrere tausend Euro weniger im Monat als die der verbeamteten KollegInnen.
- In der Familiensituation: QuereinsteigerInnen erhalten den Familienzuschlag nicht, den Beamte erhalten, was im Netto einen weiteren Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen kann.
- Auswirkungen des Gehalts auf das Elterngeld und die Elternzeit: erhalten QuereinsteigerInnen (betroffen sind hier zumeist Mütter) in einer Vollzeitstelle in der unteren Tarifgruppe bis zu über 700 Euro netto monatlich weniger als verbeamtete Lehrkräfte in Elternzeit, was eine erhebliche Belastung für die Familie darstellt und müssen die Elternzeit somit u.U. frühzeitig beenden.
- Auswirkungen des Gehalts auf die Frage Vollzeit/Teilzeit: Viele Lehrkräfte stehen entweder wegen Familiärer Zeitplanung oder wegen starker Belastungen vor der Frage, ob sie besser in Teilzeit arbeiten sollten. Für QuereinsteigerInnen ist eine Teilzeitbeschäftigung wegen des geringen Gehalts finanziell nicht genau so tragbar.
- Auswirkungen auf die Krankenversicherung u. benötigte Bankdarlehen: Einkommensbedingt haben es QuereinsteigerInnen deutlich schwerer (als ihre verbeamteten KollegInnen) ein Darlehen bei der Bank zu erhalten. Eine weitere Ungleichheit sind die Unterschiede zwischen den Leistungen ihrer gesetzlichen Versicherung und den Vorteilen der privaten KV (bei Beamten).
Setzen Sie sich für die QuereinsteigerInnen und Tarifbeschäftigten ein und beenden die Diskriminierung! Machen Sie Schule zu einem Ort der Wertschätzung von Engagement, der Gleichberechtigung, Fairness und gelebter Diversität!

Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 24. Januar 2023 erstellt