Bebauung des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide/Teltowkanal Aue“ verhindern

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Kleemann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Das grüne Teltow erhalten!

Als Agendagruppe (AG) "Teltowkanalaue" ist uns der Erhalt der Grünflächen der Stadt sehr wichtig.

Eine zunehmende Bebauung der Fläche führt unter anderem zu:

  • Einer reduzierten Lebensqualität für Mensch, Tier und Pflanzen
  • Fehlenden Naherholungsorte
  • Eines erhöhten Verkehrsaufkommens bei bereits geringer Verkehrsinfrastruktur mit Überlastung des Straßennetzes
  • Verminderter CO2-Reduktion durch eines verminderten Baumbestandes – mit Beschleunigung des Klimawandels.

 

Das Landschaftsschutzgebiet "Parforceheide" erstreckt sich östlich und südöstlich von Potsdam bis Kleinmachnow, Teltow mit einem Teil der Teltower Platte, Stahnsdorf und Güterfelde. Die Gesamtfläche des Schutzgebietes beträgt rund 2.396 ha.

 

1.      Im August 2024 und Juni 2025 wurde ein erneuter Bauantrag des Bauträgers gestellt - die Stadt Teltow erteilte nicht ihr Einvernehmen!

2.      Im Flächennutzungsplan der Kleinstadt Teltow sind die erwähnten Gebiete als Waldflächen eingetragen. Wider Erwartend wurden am 18.01.2021 im Hauptausschuss das gemeindliche Einvernehmen zum Bau beschlossen und die Kostenübernahmeverträge geklärt.

3.      Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 14.11.2012 und am 10.03.2017 einen positiven Bauvorbescheid, der einen Teil des Landschaftsschutzgebietes der Teltowkanal Aue/Parforceheide an der Lichterfelder Allee in Teltow zur Bebauung freigab. Darin ist die Aufschließung eines Wohnsiedlungsgebietes mit 10 Mehrfamilienhäusern, auf Rechtsgrundlage der im Jahr 1933 erteilten Genehmigung zur Bebauung, genehmigt worden.

4.      Am 12.11.1997 erfolgte die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Parforceheide" durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (letztmalige Änderung durch die Zweite Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Parforceheide" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 26.03.2013).

5.      Erst 2022 (!) wurde eine faunistische Untersuchung erstellt.

6.      Die umliegenden Gebiete DE3644-303 „Parforceheide“ und DE3645-301 „Teltowkanal Aue“ sind seit dem 13.11.2007 (K/2007/5403) in der Liste der kontinentalen biogeografischen Regionen der Europäischen Kommission FFH (Flora Fauna Habitat) aufgenommen. Das Gebiet ist im Kataster der geschützten Biotope des Landes Brandenburg als Biotoptyp „051311 Grünlandbrache feuchter Standorte, von Schilf dominiert“ ausgewiesen.

7.      Es handelt sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetzt (BNATSCHG). Mit dem § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BBGNATSCHAG) wurde der Schutz auf weitere Biotope erweitert. Danach sind alle Maßnahmen unzulässig, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können. Des Weiteren ist eine Bebauung von Waldflächen über 2000 qm rechtmäßig ebenso unzulässig.

8.      Durch den Petitionsausschluss Landtag Brandenburg nach Eingang einer Petition am 22.10.2021 wurde das Gebiet als sonstiger (nicht priviligiertes Bauvorhaben) bauplanungsrechtlicher Außenbereich, der grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden soll, deklariert. Des Weiteren ist eine Ausgliederung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht beabsichtigt und kommt wegen der fehlenden städtebaulichen Planung auch nicht in Betracht.

9.   Es handelt sich um ein wassergeprägtes Biotop. Hinter der Bebauung ist ein Feuchtgebiet. Bei der Bebauung muss für dieses geplante
Bauvorhaben eine Grundwasserabsenkung stattfinden, die einen erheblichen Einfluss auf die gesamte Kanalaue sowie die umliegenden Häuser haben wird.

10.   Die biologischen und geologischen Gegebenheiten oder die Biotopen- und Artenvielfalt des Landschaftsschutzgebietes bilden eine Diversität seinesgleichen: Die Wald- und Forstbiotope des östlichen Randbereiches sind geprägt durch nicht standortheimischer Baumarten (Hybridpappel, Eschen-Ahorn, Robinie) mit vorwaldartigem Bestand und Charakter. Ebenso erhalten verschiedene Tiere ihre Lebensräume, wie Wildschweine, Rehe, Füchse, Dachse, Steinmarder, Vögel wie Star, Kleiber, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Singdrossel, Zaunkönig, Zilpzalp, Rotkehlchen, Buntsprecht, Amsel, Blaumeise, Eichelhöher, Gartenrotschwanz, Kohlmeise, Nebelkrähe, Ringeltaube, Fledermäuse, sowie Insekten wie Faltenwespen, Hornissen und der große Eichenbock und Borckkäfer.

11.   Die Fläche ist angrenzend an den Mauerstreifen. Es ist also nicht nur ein Landschaftsschutzgebiet, sondern ein historisches Gebiet. Ein Gebiet, wo Menschen ihr Leben verloren haben und Menschen gegenwärtig an diese gedenken. Ein Weg, der täglich von hunderten Menschen genutzt wird, spazierend oder mit dem Rad, auf dem Weg zur Arbeit, um sich sportlich zu betätigen oder um die Natur zu genießen.

12.   Wir sind öffentlich! 

www.ag-teltowkanalaue.net

 

              oder als Artikel in verschiedenen Zeitungen

 

Mehrfamilienhaus-Projekt in Teltow-Seehof: Kampf gegen historisches Baurecht geht weiter
https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/teltow/teltow-seehof-kampf-gegen-wohn-projekt-nahe-sabersky-allee-geht-weiter-NKCGFI7I2FDNJCZ77KOTOPVB3U.html

 

Hunderte Bäume sollen für ein paar Wohnungen gefällt werden (bz-berlin.de)

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/hunderte-baeume-fuer-wohnungen-weg

 

 

Wir bitten um Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Lehmann

AG Teltowkanalaue

 

 

 

 

avatar of the starter
Das grüne TeltowPetitionsstarter*inAls Bürgerinitiative in Teltow ist uns der Erhalt der Grünflächen der Stadt sehr wichtig.

24.309

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Kleemann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Das grüne Teltow erhalten!

Als Agendagruppe (AG) "Teltowkanalaue" ist uns der Erhalt der Grünflächen der Stadt sehr wichtig.

Eine zunehmende Bebauung der Fläche führt unter anderem zu:

  • Einer reduzierten Lebensqualität für Mensch, Tier und Pflanzen
  • Fehlenden Naherholungsorte
  • Eines erhöhten Verkehrsaufkommens bei bereits geringer Verkehrsinfrastruktur mit Überlastung des Straßennetzes
  • Verminderter CO2-Reduktion durch eines verminderten Baumbestandes – mit Beschleunigung des Klimawandels.

 

Das Landschaftsschutzgebiet "Parforceheide" erstreckt sich östlich und südöstlich von Potsdam bis Kleinmachnow, Teltow mit einem Teil der Teltower Platte, Stahnsdorf und Güterfelde. Die Gesamtfläche des Schutzgebietes beträgt rund 2.396 ha.

 

1.      Im August 2024 und Juni 2025 wurde ein erneuter Bauantrag des Bauträgers gestellt - die Stadt Teltow erteilte nicht ihr Einvernehmen!

2.      Im Flächennutzungsplan der Kleinstadt Teltow sind die erwähnten Gebiete als Waldflächen eingetragen. Wider Erwartend wurden am 18.01.2021 im Hauptausschuss das gemeindliche Einvernehmen zum Bau beschlossen und die Kostenübernahmeverträge geklärt.

3.      Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 14.11.2012 und am 10.03.2017 einen positiven Bauvorbescheid, der einen Teil des Landschaftsschutzgebietes der Teltowkanal Aue/Parforceheide an der Lichterfelder Allee in Teltow zur Bebauung freigab. Darin ist die Aufschließung eines Wohnsiedlungsgebietes mit 10 Mehrfamilienhäusern, auf Rechtsgrundlage der im Jahr 1933 erteilten Genehmigung zur Bebauung, genehmigt worden.

4.      Am 12.11.1997 erfolgte die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Parforceheide" durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (letztmalige Änderung durch die Zweite Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Parforceheide" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 26.03.2013).

5.      Erst 2022 (!) wurde eine faunistische Untersuchung erstellt.

6.      Die umliegenden Gebiete DE3644-303 „Parforceheide“ und DE3645-301 „Teltowkanal Aue“ sind seit dem 13.11.2007 (K/2007/5403) in der Liste der kontinentalen biogeografischen Regionen der Europäischen Kommission FFH (Flora Fauna Habitat) aufgenommen. Das Gebiet ist im Kataster der geschützten Biotope des Landes Brandenburg als Biotoptyp „051311 Grünlandbrache feuchter Standorte, von Schilf dominiert“ ausgewiesen.

7.      Es handelt sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetzt (BNATSCHG). Mit dem § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BBGNATSCHAG) wurde der Schutz auf weitere Biotope erweitert. Danach sind alle Maßnahmen unzulässig, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können. Des Weiteren ist eine Bebauung von Waldflächen über 2000 qm rechtmäßig ebenso unzulässig.

8.      Durch den Petitionsausschluss Landtag Brandenburg nach Eingang einer Petition am 22.10.2021 wurde das Gebiet als sonstiger (nicht priviligiertes Bauvorhaben) bauplanungsrechtlicher Außenbereich, der grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden soll, deklariert. Des Weiteren ist eine Ausgliederung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht beabsichtigt und kommt wegen der fehlenden städtebaulichen Planung auch nicht in Betracht.

9.   Es handelt sich um ein wassergeprägtes Biotop. Hinter der Bebauung ist ein Feuchtgebiet. Bei der Bebauung muss für dieses geplante
Bauvorhaben eine Grundwasserabsenkung stattfinden, die einen erheblichen Einfluss auf die gesamte Kanalaue sowie die umliegenden Häuser haben wird.

10.   Die biologischen und geologischen Gegebenheiten oder die Biotopen- und Artenvielfalt des Landschaftsschutzgebietes bilden eine Diversität seinesgleichen: Die Wald- und Forstbiotope des östlichen Randbereiches sind geprägt durch nicht standortheimischer Baumarten (Hybridpappel, Eschen-Ahorn, Robinie) mit vorwaldartigem Bestand und Charakter. Ebenso erhalten verschiedene Tiere ihre Lebensräume, wie Wildschweine, Rehe, Füchse, Dachse, Steinmarder, Vögel wie Star, Kleiber, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Singdrossel, Zaunkönig, Zilpzalp, Rotkehlchen, Buntsprecht, Amsel, Blaumeise, Eichelhöher, Gartenrotschwanz, Kohlmeise, Nebelkrähe, Ringeltaube, Fledermäuse, sowie Insekten wie Faltenwespen, Hornissen und der große Eichenbock und Borckkäfer.

11.   Die Fläche ist angrenzend an den Mauerstreifen. Es ist also nicht nur ein Landschaftsschutzgebiet, sondern ein historisches Gebiet. Ein Gebiet, wo Menschen ihr Leben verloren haben und Menschen gegenwärtig an diese gedenken. Ein Weg, der täglich von hunderten Menschen genutzt wird, spazierend oder mit dem Rad, auf dem Weg zur Arbeit, um sich sportlich zu betätigen oder um die Natur zu genießen.

12.   Wir sind öffentlich! 

www.ag-teltowkanalaue.net

 

              oder als Artikel in verschiedenen Zeitungen

 

Mehrfamilienhaus-Projekt in Teltow-Seehof: Kampf gegen historisches Baurecht geht weiter
https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/teltow/teltow-seehof-kampf-gegen-wohn-projekt-nahe-sabersky-allee-geht-weiter-NKCGFI7I2FDNJCZ77KOTOPVB3U.html

 

Hunderte Bäume sollen für ein paar Wohnungen gefällt werden (bz-berlin.de)

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/hunderte-baeume-fuer-wohnungen-weg

 

 

Wir bitten um Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Lehmann

AG Teltowkanalaue

 

 

 

 

avatar of the starter
Das grüne TeltowPetitionsstarter*inAls Bürgerinitiative in Teltow ist uns der Erhalt der Grünflächen der Stadt sehr wichtig.

Die Entscheidungsträger*innen

Steffi Lemke
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Klara Geywitz
Bundesministerin für Bauen und Wohnen
Christian Jezischek
Christian Jezischek
Sachbearbeiter Stadtentwicklung | Bauordnung
Simone Lierka
Simone Lierka
Fachdienstleiterin
Beate Rietz
Beate Rietz
Geschäftsbereich Erste Beigeordnete 1. Beigeordnete

Neuigkeiten zur Petition