
Liebe Unterstützer*innen,
es wurde ein erneuter "Antrag auf Baugenehmigung: Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern in der Lichterfelder Allee (Gemarkung Teltow, Flur 3, Flurstücke 47 bis 57) (ratsinfo-online.de)" gestellt!
Am 23.04./24.04. und 29.04. wird darüber im Aussuss beraten und entschieden!
In dem vorliegenden Antrag wird nicht erwähnt, dass der BUND den Antrag bereits abgelehnt hat! Diese Information wird vollkommen übergangen!
Der Schutz der Biotope ist gesetzlich im Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Mit dem Paragraph 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) wurde der Schutz auf weitere Biotope erweitert. Danach sind alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können, unzulässig.
Wir bitten um mehr öffentliches Interesse und um weitere Unterstützer*innen, die signalisieren, dass dies mehr ist als ein Baugebiet aus dem letzten Jahrtausend! In kritischen Zeiten des Klimawandels geht es um mehr, es geht um den Erhalt eines Landschaftsschutzgebietes, es geht um unsere Zukunft!
Seien Sie bei den Ausschüssen dabei, unterschreiben Sie online die Petition oder teilen Sie für weitere Anhänger!