Ausschluß von Peter W. Streng aus dem BDR
Ausschluß von Peter W. Streng aus dem BDR
Warum ist diese Petition wichtig?

Der BDR (Bund Deutscher Radfahrer) hat heute, am 18.10.2016, in einer Pressemitteilung verlauten lassen dass Herr Peter W. Streng, stellvertretender Präsident des BDR, weiterhin Mitglied des BDR bleibt, trotz der durch Ihn auf Facebook verbreiteten fremdenfeindlichen Äußerungen.
Die von Herrn Streng getätigten Aussagen stehen im direkten Widerspruch zur Satzung des BDR und zu den Grundsätzen, auf denen das Zusammenleben im Sport und in den Vereinen, die im BDR organisiert sind, beruht.
Das öffentliche Wiedergeben von rassistischen Parolen und die offensichtliche Nähe zu rechtsradikalem Gedankengut schaden nicht nur dem Ansehen des BDR als Verein, sondern schädigen auch das Ansehen des Radsports in Deutschland und verhönen geradezu die alltägliche Arbeit zur Förderung und Integration in den im BDR organisierten Vereinen.
BDR-Satzung Ausgabe vom 23.03.2013
In §2 der Satzung des BDR werden die Aufgaben des Vereins geregelt, so auch:
§2 Abs. 6: Der BDR ist nach demokratischen Grundsätzen in freien Wahlen aufgebaut. Parteipolitische, religiöse und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen.
In §6 werden unter anderem die Pflichten der Mitglieder des BDr geregelt, so auch:
§6 Abs. 10 g) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung samt den sie ergänzenden Ordnungen (s. § 20) oder sonst gegen die Interessen des BDR besonders schwer verstoßen hat.
Da es in Deutschland nicht möglich ist, am organisierten Radsport teilzunehmen OHNE Mitglied im BDR zu sein, besteht für aktive Sportler nicht die Möglichkeit, dem Verein durch Austritt zu signalisieren, dass das Fehlverhalten von Herrn Streng, untragbar ist. Herr Streng ist nicht nur ein einfaches Mitglied des Vereins. Als stellvertretender Präsident trägt er besondere besondere Verantwortung innerhalb das Vereins, als Vorbild für Aktive und darüber hinaus auch insbesondere für die Außenwirkung des Vereins.
Wir die Unterzeichnenden, fordern das Präsidum des BDR auf, seine Entscheidung zu überdenken und Herrn Streng sofort aus dem BDR auszuschließen, um weiteren Schaden vom Ansehen des Vereins abzuwenden. Die Entscheidung, eine "Entschuldigung" von Herrn Streng anzunehmen und als ausreichend zu betrachten, deckt sich aus meiner Sicht als Mitglied des BDR nicht mit der Satzung des BDR.