Petition updateKastrationspflicht nach §13 b TierSchG gegen Katzenelend in bayerischen GemeindenErste KatzenschutzVO in Pfaffenhofen a.d. Ilm (Bayern) durch Antrag der Bürgermeister möglich
Margit MayrAugsburg, Germany
Jan 12, 2020

https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/SearchEngine/Search.aspx?q=Katzenschutzverordnung
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Stand Unterschriften insgesamt 17.037 (Petition 10.478 und 6.559 mit Unterschriftslisten). Vielen Dank
In diesem und weiteren Update versuche ich zu erklären, wie schwierig es ist mit der derzeitigen Gesetzeslage den freilebenden verwilderten Hauskatzen zu helfen.
Alle Anlagen können für Ihren persönlichen "Tierschutz-Ordner" über
margitmayr@gmx.de angefordert werden.

Vorgehensweise in Bayern für den Erlass einer KatzenschutzVO nach § 13 b TierSchG

1. 
In Bayern kann ein Bürgermeister nicht selbst eine Katzenschutzverordnung erlassen. Der Bürgermeister muss einen schriftlichen Antrag bei der Kreisverwaltung einreichen. Für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz ist in Bayern ausschließlich die Kreisverwaltungsbehörde (z. B. Landratsamt) zuständig.
2. 
Bei Gemeinde/Markt/Stadt muss der örtliche Tierschutzverein nachweisen, dass es ihm trotz Aufklärung und Kastrationsaktionen nicht gelungen ist, die Anzahl fortpflanzungsfähiger Katzen und das damit verbundene Katzenleid zu reduzieren.
3. 
Wird die Gemeinde/Markt/Stadt durch den Tierschutzverein vom Katzenelend überzeugt, stellt die Gemeinde/Markt/Stadt bei der Kreisverwaltungsbehörde (z. B. Landratsamt) schriftlich einen Antrag für eine Katzenschutzverordnung aus dem nachfolgende Punkte hervorgehen müssen:

a) 
Hohe Katzenpopulation unversorgter freilebender Katzen und damit einhergehende Schmerzen, Leiden, Schäden.
Beispiele: Da die Katzen nicht tierärztlich behandelt werden, verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV schnell und werden schon von der Katzenmutter an ihre Welpen übertragen. Verendete Katzenwelpen durch Katzenseuche. Alle Katzen haben Parasiten, außerdem zusätzlich 5 Katzen Giardien. Bei drei Katzen musste wegen unbehandeltem Katzenschnupfen ein Auge entfernt werden. Auch an 3 betreuten Futterstellen kommen immer wieder Neuzugänge hinzu. Diese Katzen sind ebenfalls abgemagert, haben Parasiten, Zahnentzündungen. Einem Katerläuft der Eiter aus Mund und Nase.
b) 
Genaue Bezeichnung der Gebiete mit z.B. Straßennamen, Wege Plätze usw.
c)
 Auflistung der durch den Tierschutzverein durchgeführten Maßnahmen:
Beispiele: Aufklärung über das Leid der Katzen und wie man helfen kann. Übergabe des Faltblattes „Kastration ist Tierschutz“ vom Bayerischen Staatsministerium. Einfangen der Katzen, tierärztliche Behandlung gegen Parasiten und Krankheiten, Aufpäppeln der Katzen. Nachdem der Gesundheitszustand der Katzen es zuließ, kastrieren und kennzeichnen der Katzen mit anschließendem Freisetzen. Die zurückgebrachten Katzen werden durch den Tierschutzverein weiterhin betreut.
4. 
Die Feststellung, dass die durch den Tierschutzverein ergriffenen Maßnahmen für eine dauerhafte Verminderung der Katzenpopulation nicht ausreichen, da durch nicht kastrierte freilaufende Katzen aus der Nachbarschaft die Anzahl der Katzen wieder zunimmt.
5. 
Nun kommt es letztendlich auf die Kreisverwaltung / Veterinäramt an. Dieses prüft nun den eingereichten Antrag und ob der Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz in den jeweiligen Gebieten notwendig ist.

 

Herzliche tierschutzverbundene Grüße 


Margit Mayr
https://www.attis-tierschutz.de           


Anlagen
Vorgehensweise § 13 b TierSchG
Antrag/Ablehnung Bayerischer Landtag                                                     (Ermächtigungsgrundlage § 13 bTierSchG für Kommunen)
Unterschriftenliste

 

 

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