Barrierefrei zum Führerschein

Barrierefrei zum Führerschein

Startdatum
6. April 2022
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Melanie Bräcker

Um 1950 wurde es auch den gehörlosen Menschen ermöglicht einen Führerschein zu erwerben. Nach der erfolgreichen Prüfung bekam der Gehörlose seinen Führerschein ausgehändigt, in dem eingetragen wurde: „Höchstgeschwindigkeit 100km/h / zweiter Außenspiegel“.


Die Fragebögen waren damals so konzipiert: 5 Fragen, eine davon war richtig. 
Schnell stellte man fest, dass Gehörlose sehr gute Autofahrer sind, sie lassen sich nicht durch Autoradio oder Gespräche ablenken, sie fahren sicher und so wurde auch die eingetragene Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben.
Zwischenzeitlich sind alle PKWs mit einem zweiten Außenspiegel ausgestattet, so wurde auch dieser Passus gestrichen. Gehörlose hatten nun einen Führerschein wie alle anderen hörenden Menschen auch.

 
Seit einiger Zeit müssen Gehörlose plötzlich ein ärztliches Attest vorweisen, aus dem hervorgeht, dass sie gesundheitlich in der Lage sind ein Fahrzeug zu führen. Dieses Attest kostet zum Teil bis 600,00 Euro. 


Die neuen Fragebögen zur Führerscheinprüfung sind heute so ausgelegt, dass bei einer Frage alle drei oder vier Antwortmöglichkeiten richtig sein können.
Die Formulierung der Fragen kann für Menschen, die die Deutsche Schriftsprache nicht als Muttersprache erworben haben, zum Hindernis werden. Dies trifft nicht nur auf Menschen mit Migrationshintergrund zu, sondern auch auf Menschen mit Hörbehinderung.
An dieser Stelle kann das Wissen des tauben Fahrschülers nicht valide überprüft werden, weil eine barrierefreie Prüfung nicht gewährleistet wird.
Aus diesem Grunde wäre es vorteilhaft, wenn die Fragenbögen, so wie bei allen anderen Behördenunterlagen üblich, in leichter Sprache angeboten würden oder aber das Gehörlose sich Gebärdensprachdolmetschern bedienen dürfen, der Fragen die nicht verstanden werden in Gebärdensprache erklären kann.

Diese Dolmetscher kosten Geld und müssen von dem Gehörlosen bezahlt werden. 
Für gehörlose Menschen bedeutet es, dass sie nicht nur ihren Führerschein bezahlen müssen, dass sie für Dolmetscher pro Stunde 75,00 Euro auszugeben haben und auch noch 500 bis 600,00 Euro für ärztliche Untersuchungen.
Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Wenn Gehörlose sich, bevor sie sich zu einer Führerscheinprüfung anmelden können, ärztlich untersucht werden müssen, so sind zumindest die Kosten hierfür von der Krankenkasse oder anderen Institutionen zu übernehmen. Unsere Forderungen sind: Fragebögen in leichter Sprache, Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher, Kostenübernahme für ärztliche Atteste. 


Es entspricht nicht dem Gesetz der Gleichbehandlung, wenn Gehörlose für den Erwerb, neben den normalen Kosten für den Führerschein, die jeder Führerscheinbewerber tragen muss, zusätzlich erhebliche Gelder aufwenden müssen! 

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