Bürokratieabbau: Impressumspflicht für nicht gewinnorientierte Angebote ändern

Das Problem

Hintergrund:

Die aktuelle Rechtslage verpflichtet Betreiber*innen von Websites und Apps, ein Impressum mit vollständiger Anschrift anzugeben, unabhängig davon, ob das Angebot gewinnorientiert ist oder nicht. Diese Regelung ist insbesondere für Start-ups und kreative Köpfe, die innovative Ideen ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht teilen möchten, hinderlich.

Die Veröffentlichung der privaten Adresse birgt Risiken wie Datenschutzverletzungen und persönliche Gefährdungen. Es gleicht einem Selbst-Doxing. Zudem entstehen finanzielle Belastungen durch die Notwendigkeit, Geschäftsadressen zu mieten oder Dienste in Anspruch zu nehmen, die eigene Adressen bereitstellen.

 

Forderung:

Wir fordern eine Anpassung der Impressumspflicht dahingehend, dass Betreiber*innen von Online-Angeboten, die keinen oder noch keinen Gewinn erzielen, von der Pflicht zur Angabe der vollständigen Anschrift im Impressum befreit werden.
Dies sollte auch für Unternehmen gelten, deren Angebote nicht mit gewinnorientierten Diensten verknüpft sind oder auf solche verweisen, damit Start-Ups im Kinderzimmer auch in Deutschland möglich werden.
Alternative Kontaktmöglichkeiten, wie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sollten in diesen Fällen ausreichen.

 

Begründung:

Die aktuelle Regelung verpflichtet alle Kreativen, die kostenlose Inhalte veröffentlichen wollen, sich selbst zu doxen oder finanziellen Mehraufwand für selbstlose (oder nur langfristig gewinn-erzielende) Projekte auf sich zu nehmen. Da keiner sich doxen will, wirkt die Regel wie eine zusätzliche Steuer. Dies zu verändern, fördert Start-Ups, Influencer und andere kreative Köpfen, insbesondere in den wichtigen Anfangsphasen von Projekten. Außerdem werden Menschen begünstigt, die aus Selbstlosigkeit heraus kostenlos Inhalte teilen und dadurch auch innovationsfördernden Konkurrenzdruck auf große Unternehmen aufbauen.

Entbürokratisierung ist ein großes Projekt. Doch diese Regelung zu ändern kostet keinen Cent, wird aber langfristig immense Vorteile für die Volkswirtschaft und alle Content-Creator*innen mit sich bringen.

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Das Problem

Hintergrund:

Die aktuelle Rechtslage verpflichtet Betreiber*innen von Websites und Apps, ein Impressum mit vollständiger Anschrift anzugeben, unabhängig davon, ob das Angebot gewinnorientiert ist oder nicht. Diese Regelung ist insbesondere für Start-ups und kreative Köpfe, die innovative Ideen ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht teilen möchten, hinderlich.

Die Veröffentlichung der privaten Adresse birgt Risiken wie Datenschutzverletzungen und persönliche Gefährdungen. Es gleicht einem Selbst-Doxing. Zudem entstehen finanzielle Belastungen durch die Notwendigkeit, Geschäftsadressen zu mieten oder Dienste in Anspruch zu nehmen, die eigene Adressen bereitstellen.

 

Forderung:

Wir fordern eine Anpassung der Impressumspflicht dahingehend, dass Betreiber*innen von Online-Angeboten, die keinen oder noch keinen Gewinn erzielen, von der Pflicht zur Angabe der vollständigen Anschrift im Impressum befreit werden.
Dies sollte auch für Unternehmen gelten, deren Angebote nicht mit gewinnorientierten Diensten verknüpft sind oder auf solche verweisen, damit Start-Ups im Kinderzimmer auch in Deutschland möglich werden.
Alternative Kontaktmöglichkeiten, wie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sollten in diesen Fällen ausreichen.

 

Begründung:

Die aktuelle Regelung verpflichtet alle Kreativen, die kostenlose Inhalte veröffentlichen wollen, sich selbst zu doxen oder finanziellen Mehraufwand für selbstlose (oder nur langfristig gewinn-erzielende) Projekte auf sich zu nehmen. Da keiner sich doxen will, wirkt die Regel wie eine zusätzliche Steuer. Dies zu verändern, fördert Start-Ups, Influencer und andere kreative Köpfen, insbesondere in den wichtigen Anfangsphasen von Projekten. Außerdem werden Menschen begünstigt, die aus Selbstlosigkeit heraus kostenlos Inhalte teilen und dadurch auch innovationsfördernden Konkurrenzdruck auf große Unternehmen aufbauen.

Entbürokratisierung ist ein großes Projekt. Doch diese Regelung zu ändern kostet keinen Cent, wird aber langfristig immense Vorteile für die Volkswirtschaft und alle Content-Creator*innen mit sich bringen.

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