Bürokratie verhindert Teilhabe – BTHG praxistauglich machen!

Das Problem

Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ein Recht auf individuelle, verlässliche und würdige Unterstützung. Doch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entfernt sich zunehmend von diesem Ziel: Bürokratie nimmt zu, Beziehungsarbeit wird entwertet, Hilfen werden gekürzt. Wir fordern eine Eingliederungshilfe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht seine Zielerreichung im Formular. Unterstützt uns und setzt ein Zeichen für eine fachlich fundierte, menschenfreundliche Teilhabepolitik!

 

Einleitung

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sollte die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert und die Selbstbestimmung sowie gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. In unserer täglichen Arbeit im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen erleben wir jedoch eine Entwicklung, die diesen Zielen oftmals entgegenläuft. Dieses Papier formuliert unsere Perspektive auf die aktuellen strukturellen und praktischen Herausforderungen sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf.

1. Formalisierung statt Individualisierung

Die Einführung standardisierter Instrumente zur Bedarfsermittlung (z. B. BEI_NRW) führt zu einer formalisierten Hilfeplanung, die dem Anspruch personenzentrierter Arbeit oft nicht gerecht wird. Als Hilfsangebot, das nachrangig gegenüber Leistungen der Krankenkasse ist, begleiten wir in der Regel Menschen, die jahrelange stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische und psychotherapeutische Behandlungen wahrgenommen haben. Trotz dieser Behandlungen haben die Menschen ihre gesellschaftliche Teilhabe zusehends verloren oder nie erlangen können. Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung haben sie ihre Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit ganz oder teilweise verloren. Sie benötigen professionelle Hilfe, um ihre Ziele umsetzen zu können. Der Zugang zur Eingliederunghilfe ist für die meisten unserer Klient:innen zu hochschwellig. Es wird die eigenständige Vorarbeit in Form eines Antrags verlangt. Ohne die Hilfestellung der Fachdienste bei der Antragsstellung würden viele der Klient:innen die Hilfe nicht in Anspruch nehmen können, weil es ihnen nicht gelingen würde, den Antrag eigenständig zu stellen. Viele unserer Klient:innen haben durch die jahrelangen Einschränkungen durch die Erkrankung zusehends soziale Kontakte verloren und können auch hier keine Unterstützung in Anspruch nehmen, um eine Herausforderung, wie den Antrag zu bewältigen. Auf der anderen Seite wird den Klient:innen bei der Überprüfung der Hilfe die Möglichkeit zur Selbstbestimmung erschwert. Den Zugang zur Fortschreibung im Rahmen der digitalen Lösung, des PerSEH, liegt ausschließlich beim Leistungserbringer. Die Verantwortung für die Umsetzung der Fortschreibung liegt damit beim Leistungserbringer, die Klient:innen haben nur einen indirekten Einblick und sind auf den Leistungserbringer angewiesen. Zudem ist das Instrument der Fortschreibung sehr unübersichtlich und komplex. Die Klient:innen benötigen regelhaft Übersetzungleistung von den Fachkräften, um das Instrument nutzen zu können, die Bearbeitungszeiten sind, nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Teilhabeplanung, lang.

Zudem entsteht zusehends der Eindruck, dass die Ansprüche des Kostenträgers an die Ziele der Klient:innen steigen. Während betont wird, dass die Leistungen der Sozialen Teilhabe nachrangig sind, geprüft wird, dass die Menschen, die die Hilfe beantragen eine chronische Erkrankung haben, die im Sinne des Sozialgesetzbuches so schwerwiegend ist, dass sie einer Behinderung entspricht und die Teilhabe dadurch eingeschränkt ist, wird gleichzeitig verlangt, dass die Klient:innen nachweisen, dass sie Ziele verfolgen und auch umsetzen. Dabei wird die Schwere der Beeinträchtigung jedoch ausgeklammert. Viele unserer Klient:innen führen ein Leben, das geprägt ist von Verlust, dem Gefühl nicht mithalten zu können, das Leistungsprinzip der Gesellschaft nicht erfüllen zu können und daher wertlos zu sein. Für viele unserer Klient:innen fühlt es sich daher an, als würde dieses Leistungsprinzip nun auch auf die Eingliederungshilfe übertragen werden. Um die benötigten Fachleistungsstunden zu erhalten, müssen sie Erfolge vorweisen können. Es scheint nicht mehr auszureichen, den Status quo der Gesundheit und psychischen Stabilität zu erhalten, Krisen und erneute Klinikaufenthalte zu vermeiden. Es geht darum, Veränderungen zu erreichen. Wir begleiten Menschen, die so schwer erkrankt sind, dass ein Abweichen von Routinen, der Versuch, Veränderung herbeizuführen so einen Druck erzeugt, dass eine erneute Krise ausgelöst werden kann. Diese Menschen vereinbaren mit uns kaum oder keine Veränderungsziele, sind aber am meisten auf unsere Unterstützung angewiesen, um die Teilhabe, die wir ermöglichen konnten, dauerhaft zu erhalten. Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend, sogenannte Erhaltungsziele pauschal geringer zu bewerten. Wir sehen es als große Erfolge, wenn Klient:innen, die bereits viele zwangsweise Klinikaufenthalte erdulden mussten aus dieser Spirale herauskommen und wir daran mitwirken konnten. Wenn diese Klient:innen sich ein Lebensumfeld schaffen konnten, mit dem sie soweit zurechtkommen, dass sie große Krisen vermeiden können und dies auch weiterhin als ihr größtes Ziel fassen, möchten wir sie darin unterstützen können. Nur wenn wir uns auf ihr Tempo einlassen und die Beziehungsarbeit in den Mittelpunkt stellen, halten wir es für möglich, dass auch diese Klient:innen neue Ziele entwickeln.

 

2. Kontrolle statt Vertrauen

 

Die zunehmende Dokumentations- und Nachweispflicht, insbesondere im Rahmen der Fachleistungsstunden, erzeugt ein Klima der Kontrolle. Fachkräfte sind stark damit beschäftigt, Leistungen zu begründen und zu rechtfertigen, statt sie flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Beziehungsgestaltung als zentrales Element psychosozialer Arbeit gerät dadurch ins Hintertreffen.

Mit der Einführung des neuen Teilhabeverfahrens wird zudem stärker zwischen sogenannter qualifizierter Assistenz und unterstützender Assistenz unterschieden. Diese Trennung halten wir für nicht zielführend. Die Beziehungsarbeit mit unseren Klient:innen ist eine wesentliche Grundlage, um ein tragfähiges Vertrauensverhältnis aufzubauen, das auch in psychischen Krisensituationen Bestand hat. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, gemeinsam einkaufen zu gehen, zusammen zu kochen, Pfand wegzubringen oder beim Abwasch zu helfen – scheinbar alltägliche Handlungen, die in ihrer Beziehungstiefe und Bedeutung für den Kontakt nicht zu unterschätzen sind. Oftmals ist es für die Klient:innen leichter über Alltagshandlungen in Kontakt zu treten und ins Gespräch zu kommen, als in einer Gesprächssituation am Tisch. Alltagshandlungen sind für die Fachkräfte Mittel zum Zweck. So wird während dem gemeinsamen Gang zum Supermarkt, der Konflikt mit dem Nachbarn thematisiert – etwas, das dem Klienten in der eigenen Wohnung zu heikel wäre, da er sich dort nicht traut zu sprechen, weil der Nachbar das hören könnte. Eine künstliche Trennung von Leistungen, die sich ausschließlich am Erreichen der Ziele orientiert, gefährdet den therapeutischen Zugang und die Verankerung unserer Arbeit in der Lebenswelt der Klient:innen.

3. Sparlogik statt Teilhabeförderung

Wir beobachten eine restriktive Bewilligungspraxis, bei der Fachleistungsstunden gekürzt oder nicht verlängert werden, obwohl Bedarfe bestehen bleiben oder sich sogar verschärfen. Die Hilfeplanung wird zunehmend als Instrument der Steuerung und Begrenzung genutzt, was der langfristigen Stabilisierung und Inklusion unserer Klient:innen widerspricht.

Besonders kritisch sehen wir, dass sich durch die aktuellen Steuerungsmechanismen die Gefahr erhöht, dass einzelne Klient:innen mit komplexem oder schwankendem Unterstützungsbedarf „durch das Raster fallen“. Gerade bei psychischen Erkrankungen verlaufen Lebenssituationen selten geradlinig oder voraussehbar. Eine zu starre, leistungsbezogene Auslegung von Teilhabe kann dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht (mehr) gewährt werden – mit dem Risiko von Überforderung, sozialem Rückzug oder psychischen Krisen.

 

4. Hierarchisierung von Lebenszielen

Ziele, die an wirtschaftlicher Verwertbarkeit (z. B. Arbeitsmarktintegration) orientiert sind, werden in der Teilhabeplanung bevorzugt. Lebensziele wie Stabilität, Beziehungsaufbau, Wohlfühlen im Alltag oder psychische Entlastung verlieren an Anerkennung. Dadurch gerät die Lebensrealität vieler Menschen mit psychischen Erkrankungen aus dem Blick.

5. Wachsende Belastung der Fachkräfte

Die steigenden Anforderungen an Dokumentation, Planung und Abstimmung erzeugen hohen Druck im Arbeitsalltag. Gleichzeitig nehmen Entscheidungsspielräume ab, die für eine kreative, zugewandte und langfristig tragfähige Hilfe entscheidend sind. Dies führt zu wachsender Unzufriedenheit und Demotivation in den Teams.

Seit der schrittweisen Einführung der neuen Bestimmungen hat sich die Fluktuation in unserem Team deutlich erhöht – ein klares Indiz für die zunehmende Belastung und abnehmende Arbeitszufriedenheit.

Fazit und Handlungsbedarf

Wir teilen die Ziele des BTHG in ihrer Grundausrichtung, sehen aber die dringende Notwendigkeit, deren Umsetzung kritisch zu reflektieren und neu auszurichten. Die Bedarfe der Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen wieder ins Zentrum rücken. Dazu braucht es:

·         Eine Rückbesinnung auf Beziehungsarbeit und psychosoziale Stabilität als zentrale Teilhabeziele

·         Die konsequente Rückbesinnung auf den Leitsatz „ambulant vor stationär“ muss wieder handlungsleitend sein, insbesondere in der Bewilligungspraxis und bei der Ausgestaltung der Fachleistungsstunden

·         Mehr Vertrauen in die Fachlichkeit der Mitarbeitenden und weniger Steuerungsdruck

·         Ausreichende und verlässlich bewilligte Fachleistungsstunden, die dem realen Unterstützungsbedarf entsprechen

·         Eine bedarfsgerechte und differenzierte Auslegung der Teilhabeplanung

·         Eine stärkere Einbindung von Fachkräften und Trägern in die Weiterentwicklung von Instrumenten und Rahmenbedingungen

·         Einen flexiblen Umgang mit neu aufkommenden oder sich wandelnden Themenlagen, ohne dass automatisch ein neuer Teilhabeplan erforderlich wird. Gerade bei psychischen Erkrankungen sind Lebensverläufe selten planbar, langfristig tragfähige Hilfe muss dieser Realität gerecht werden können

Dieses Papier ist ein erster Schritt zur internen Klärung, fachlichen Positionierung und gemeinsamen Weiterentwicklung. Wir laden Kolleg:innen, Träger, Verbände und politische Akteur:innen ein, sich zu vernetzen und gemeinsam für eine wirklich menschenorientierte Eingliederungshilfe einzutreten.

Team eines Anbieters für Ambulant Betreutes Wohnen

Bochum, Juli 2025

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Das Problem

Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ein Recht auf individuelle, verlässliche und würdige Unterstützung. Doch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entfernt sich zunehmend von diesem Ziel: Bürokratie nimmt zu, Beziehungsarbeit wird entwertet, Hilfen werden gekürzt. Wir fordern eine Eingliederungshilfe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht seine Zielerreichung im Formular. Unterstützt uns und setzt ein Zeichen für eine fachlich fundierte, menschenfreundliche Teilhabepolitik!

 

Einleitung

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sollte die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert und die Selbstbestimmung sowie gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. In unserer täglichen Arbeit im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen erleben wir jedoch eine Entwicklung, die diesen Zielen oftmals entgegenläuft. Dieses Papier formuliert unsere Perspektive auf die aktuellen strukturellen und praktischen Herausforderungen sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf.

1. Formalisierung statt Individualisierung

Die Einführung standardisierter Instrumente zur Bedarfsermittlung (z. B. BEI_NRW) führt zu einer formalisierten Hilfeplanung, die dem Anspruch personenzentrierter Arbeit oft nicht gerecht wird. Als Hilfsangebot, das nachrangig gegenüber Leistungen der Krankenkasse ist, begleiten wir in der Regel Menschen, die jahrelange stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische und psychotherapeutische Behandlungen wahrgenommen haben. Trotz dieser Behandlungen haben die Menschen ihre gesellschaftliche Teilhabe zusehends verloren oder nie erlangen können. Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung haben sie ihre Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit ganz oder teilweise verloren. Sie benötigen professionelle Hilfe, um ihre Ziele umsetzen zu können. Der Zugang zur Eingliederunghilfe ist für die meisten unserer Klient:innen zu hochschwellig. Es wird die eigenständige Vorarbeit in Form eines Antrags verlangt. Ohne die Hilfestellung der Fachdienste bei der Antragsstellung würden viele der Klient:innen die Hilfe nicht in Anspruch nehmen können, weil es ihnen nicht gelingen würde, den Antrag eigenständig zu stellen. Viele unserer Klient:innen haben durch die jahrelangen Einschränkungen durch die Erkrankung zusehends soziale Kontakte verloren und können auch hier keine Unterstützung in Anspruch nehmen, um eine Herausforderung, wie den Antrag zu bewältigen. Auf der anderen Seite wird den Klient:innen bei der Überprüfung der Hilfe die Möglichkeit zur Selbstbestimmung erschwert. Den Zugang zur Fortschreibung im Rahmen der digitalen Lösung, des PerSEH, liegt ausschließlich beim Leistungserbringer. Die Verantwortung für die Umsetzung der Fortschreibung liegt damit beim Leistungserbringer, die Klient:innen haben nur einen indirekten Einblick und sind auf den Leistungserbringer angewiesen. Zudem ist das Instrument der Fortschreibung sehr unübersichtlich und komplex. Die Klient:innen benötigen regelhaft Übersetzungleistung von den Fachkräften, um das Instrument nutzen zu können, die Bearbeitungszeiten sind, nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Teilhabeplanung, lang.

Zudem entsteht zusehends der Eindruck, dass die Ansprüche des Kostenträgers an die Ziele der Klient:innen steigen. Während betont wird, dass die Leistungen der Sozialen Teilhabe nachrangig sind, geprüft wird, dass die Menschen, die die Hilfe beantragen eine chronische Erkrankung haben, die im Sinne des Sozialgesetzbuches so schwerwiegend ist, dass sie einer Behinderung entspricht und die Teilhabe dadurch eingeschränkt ist, wird gleichzeitig verlangt, dass die Klient:innen nachweisen, dass sie Ziele verfolgen und auch umsetzen. Dabei wird die Schwere der Beeinträchtigung jedoch ausgeklammert. Viele unserer Klient:innen führen ein Leben, das geprägt ist von Verlust, dem Gefühl nicht mithalten zu können, das Leistungsprinzip der Gesellschaft nicht erfüllen zu können und daher wertlos zu sein. Für viele unserer Klient:innen fühlt es sich daher an, als würde dieses Leistungsprinzip nun auch auf die Eingliederungshilfe übertragen werden. Um die benötigten Fachleistungsstunden zu erhalten, müssen sie Erfolge vorweisen können. Es scheint nicht mehr auszureichen, den Status quo der Gesundheit und psychischen Stabilität zu erhalten, Krisen und erneute Klinikaufenthalte zu vermeiden. Es geht darum, Veränderungen zu erreichen. Wir begleiten Menschen, die so schwer erkrankt sind, dass ein Abweichen von Routinen, der Versuch, Veränderung herbeizuführen so einen Druck erzeugt, dass eine erneute Krise ausgelöst werden kann. Diese Menschen vereinbaren mit uns kaum oder keine Veränderungsziele, sind aber am meisten auf unsere Unterstützung angewiesen, um die Teilhabe, die wir ermöglichen konnten, dauerhaft zu erhalten. Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend, sogenannte Erhaltungsziele pauschal geringer zu bewerten. Wir sehen es als große Erfolge, wenn Klient:innen, die bereits viele zwangsweise Klinikaufenthalte erdulden mussten aus dieser Spirale herauskommen und wir daran mitwirken konnten. Wenn diese Klient:innen sich ein Lebensumfeld schaffen konnten, mit dem sie soweit zurechtkommen, dass sie große Krisen vermeiden können und dies auch weiterhin als ihr größtes Ziel fassen, möchten wir sie darin unterstützen können. Nur wenn wir uns auf ihr Tempo einlassen und die Beziehungsarbeit in den Mittelpunkt stellen, halten wir es für möglich, dass auch diese Klient:innen neue Ziele entwickeln.

 

2. Kontrolle statt Vertrauen

 

Die zunehmende Dokumentations- und Nachweispflicht, insbesondere im Rahmen der Fachleistungsstunden, erzeugt ein Klima der Kontrolle. Fachkräfte sind stark damit beschäftigt, Leistungen zu begründen und zu rechtfertigen, statt sie flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Beziehungsgestaltung als zentrales Element psychosozialer Arbeit gerät dadurch ins Hintertreffen.

Mit der Einführung des neuen Teilhabeverfahrens wird zudem stärker zwischen sogenannter qualifizierter Assistenz und unterstützender Assistenz unterschieden. Diese Trennung halten wir für nicht zielführend. Die Beziehungsarbeit mit unseren Klient:innen ist eine wesentliche Grundlage, um ein tragfähiges Vertrauensverhältnis aufzubauen, das auch in psychischen Krisensituationen Bestand hat. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, gemeinsam einkaufen zu gehen, zusammen zu kochen, Pfand wegzubringen oder beim Abwasch zu helfen – scheinbar alltägliche Handlungen, die in ihrer Beziehungstiefe und Bedeutung für den Kontakt nicht zu unterschätzen sind. Oftmals ist es für die Klient:innen leichter über Alltagshandlungen in Kontakt zu treten und ins Gespräch zu kommen, als in einer Gesprächssituation am Tisch. Alltagshandlungen sind für die Fachkräfte Mittel zum Zweck. So wird während dem gemeinsamen Gang zum Supermarkt, der Konflikt mit dem Nachbarn thematisiert – etwas, das dem Klienten in der eigenen Wohnung zu heikel wäre, da er sich dort nicht traut zu sprechen, weil der Nachbar das hören könnte. Eine künstliche Trennung von Leistungen, die sich ausschließlich am Erreichen der Ziele orientiert, gefährdet den therapeutischen Zugang und die Verankerung unserer Arbeit in der Lebenswelt der Klient:innen.

3. Sparlogik statt Teilhabeförderung

Wir beobachten eine restriktive Bewilligungspraxis, bei der Fachleistungsstunden gekürzt oder nicht verlängert werden, obwohl Bedarfe bestehen bleiben oder sich sogar verschärfen. Die Hilfeplanung wird zunehmend als Instrument der Steuerung und Begrenzung genutzt, was der langfristigen Stabilisierung und Inklusion unserer Klient:innen widerspricht.

Besonders kritisch sehen wir, dass sich durch die aktuellen Steuerungsmechanismen die Gefahr erhöht, dass einzelne Klient:innen mit komplexem oder schwankendem Unterstützungsbedarf „durch das Raster fallen“. Gerade bei psychischen Erkrankungen verlaufen Lebenssituationen selten geradlinig oder voraussehbar. Eine zu starre, leistungsbezogene Auslegung von Teilhabe kann dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht (mehr) gewährt werden – mit dem Risiko von Überforderung, sozialem Rückzug oder psychischen Krisen.

 

4. Hierarchisierung von Lebenszielen

Ziele, die an wirtschaftlicher Verwertbarkeit (z. B. Arbeitsmarktintegration) orientiert sind, werden in der Teilhabeplanung bevorzugt. Lebensziele wie Stabilität, Beziehungsaufbau, Wohlfühlen im Alltag oder psychische Entlastung verlieren an Anerkennung. Dadurch gerät die Lebensrealität vieler Menschen mit psychischen Erkrankungen aus dem Blick.

5. Wachsende Belastung der Fachkräfte

Die steigenden Anforderungen an Dokumentation, Planung und Abstimmung erzeugen hohen Druck im Arbeitsalltag. Gleichzeitig nehmen Entscheidungsspielräume ab, die für eine kreative, zugewandte und langfristig tragfähige Hilfe entscheidend sind. Dies führt zu wachsender Unzufriedenheit und Demotivation in den Teams.

Seit der schrittweisen Einführung der neuen Bestimmungen hat sich die Fluktuation in unserem Team deutlich erhöht – ein klares Indiz für die zunehmende Belastung und abnehmende Arbeitszufriedenheit.

Fazit und Handlungsbedarf

Wir teilen die Ziele des BTHG in ihrer Grundausrichtung, sehen aber die dringende Notwendigkeit, deren Umsetzung kritisch zu reflektieren und neu auszurichten. Die Bedarfe der Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen wieder ins Zentrum rücken. Dazu braucht es:

·         Eine Rückbesinnung auf Beziehungsarbeit und psychosoziale Stabilität als zentrale Teilhabeziele

·         Die konsequente Rückbesinnung auf den Leitsatz „ambulant vor stationär“ muss wieder handlungsleitend sein, insbesondere in der Bewilligungspraxis und bei der Ausgestaltung der Fachleistungsstunden

·         Mehr Vertrauen in die Fachlichkeit der Mitarbeitenden und weniger Steuerungsdruck

·         Ausreichende und verlässlich bewilligte Fachleistungsstunden, die dem realen Unterstützungsbedarf entsprechen

·         Eine bedarfsgerechte und differenzierte Auslegung der Teilhabeplanung

·         Eine stärkere Einbindung von Fachkräften und Trägern in die Weiterentwicklung von Instrumenten und Rahmenbedingungen

·         Einen flexiblen Umgang mit neu aufkommenden oder sich wandelnden Themenlagen, ohne dass automatisch ein neuer Teilhabeplan erforderlich wird. Gerade bei psychischen Erkrankungen sind Lebensverläufe selten planbar, langfristig tragfähige Hilfe muss dieser Realität gerecht werden können

Dieses Papier ist ein erster Schritt zur internen Klärung, fachlichen Positionierung und gemeinsamen Weiterentwicklung. Wir laden Kolleg:innen, Träger, Verbände und politische Akteur:innen ein, sich zu vernetzen und gemeinsam für eine wirklich menschenorientierte Eingliederungshilfe einzutreten.

Team eines Anbieters für Ambulant Betreutes Wohnen

Bochum, Juli 2025

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