Austausch v. Staatsanwältin Z. a Bearbeitung d. Gruppenvergewaltigung a​.​d. Uniklinik HOM

201

Steigern wir das auf 500 Unterschriften!
Petitionen mit mehr als 1000 Unterstützer*innen verbessern ihre Erfolgswahrscheinlichkeit um den Faktor 5!

Das Problem

Die Petition richtet sich an den leitenden Oberstaatsanwalt der Saarbrücker Staatsanwaltschaft (auch wenn und gerade weil ich ihm gewaltig auf den Sack gehe)die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken und das Justiziministerium, die Abt. für die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft.

Wie bereits durch meinen Rechtsanwalt beantragt und von mir bereits vor 2 Jahren formuliert, möchte ich, dass die Frau Staatsanwältin Z. von meinem Fall abgezogen wird.

Kurz für die Leser:

Ich habe eine Gruppenvergewaltigung durch mehrere (5-6) ehemalige Medizinstudenten, gefährliche Körperverletzung und versuchten Mord (1) an mir 2002 (und 2003) auf dem Gelände der Uniklinik Homburg im Gebäudekomplex der Chirurgischen Klinik angezeigt.

Es sind zwei beim Tatgeschehen aktive bzw. anwesende Personen namentlich benannt (darunter der Haupttäter mit der versuchten Tötungshandlung), ein weiterer Anwesender als Zeuge namentlich genannt. Weitere Täter und Tatbeteiligte, können unter Vorlage von Fotos benannt werden. Die Namenslisten der in Frage kommenden Semester liegen vor bzw. würden auch von der Universität gerne jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

Es sind 2 weibliche Personen namentlich benannt, die mich vor Tatgeschehen 1 zum Haupttäter ausgefragt haben und vor Tatgeschehen 2 anwesend war. Die eine hatte ausdrücklich den Auftrag formuliert, mich durch den einen Beangezeigten und den namentlich benannten Zeugen dorthin zu bringen.

Es sind zwei weitere Frauen namentlich bekannt, die vor Tatgeschehen 1 bei dem "Ausfragen" involviert und vor Tatgeschehen 2 anwesend waren.

Die Kleidung und eine Tasche von Tatgeschehen 1 ist vorhanden.

Es gibt einen Zeugen, der im März 2004 männl. Personen auf einer Studentenparty belauscht hat, die erzählten, dass sie solche Experimente mit Studentinnen machen wie mit mir.

Es gibt eine Zeugin, die 2003 in der Chirurgie von "illegalen Machenschaften" gehört hat.

1) Vernommen wurde außer mir niemand.

2) Ich wurde von einer Kriminalhauptkommissarin vernommen, die nicht nur durch indiskutable, unprofessionelle und unsachliche Äußerungen "glänzte", ich halte sie auch nicht für ausreichend intelligent und unbefangen.

[hier wurde Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt und Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt. Eingestellt durch einen Staatsanwalt mit identischem Nachnamen wie die STÄin.]

3) Die o.g. Staatsanwältin hat 

a) weder mich nochmal durch eine vernünftige Person vernehmen lassen, noch

b) irgendeinen der benannten Zeugen oder Beschuldigten vernehmen lassen

c) sie hat mich wegen angeblicher psychiatrischer Störung, die aus ihrer Sicht so schwerwiegend sei, dass ich die ärztliche Tätigkeit nicht ausüben könne, der Approbationsbehörde gemeldet, um mir die Approbation entziehen zu lassen. Und das, obwohl sie mich selbst nie gesehen oder gesprochen hat. Und das soll professionelles Arbeiten sein?

Obwohl ein aktuelles Gutachten vorlag (keine 8 Wochen alt und ohne pathologischen Befund), bestand sie auf einer zweiten Begutachtung. Ergebnis: wieder blande. 

Was ist das Ziel? Geschädigte noch zusätzlich fertig zu machen?

Aber mich kriegt man nicht klein. 

Ungeachtet dessen ist es aus meiner Sicht ein Witz, dass man so viel investieren muss, damit man als Geschädigter gehört wird und Recht durchsetzen kann. Die viel wahrscheinlichere Variante - hätte man nicht meine (Kampf-)Mentalität - ist, dass, sofern man nicht verstorben wäre oder Suizid begangen hätte - dass man NICHT dazu imstande wäre, überhaupt für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Und so wie Sie, Frau Z. sich verhalten, wäre so jemand überhaupt nicht im Stande, so eine Straftat ahnden zu lassen.

Die Staatsanwältin glänzt aus meiner Sicht durch Ignoranz und Unprofessionalität.

Zwischenzeitlich hat sie mir von ihrem privaten Facebook-Profil eine Freundschaftsanfrage an mein privates Facebook-Profil geschickt. 

Mich wenig überzeugend war auch, dass ich folgende Taten angezeigt habe

  • Vergewaltigung durch mehrere
  • Körperverletzung
  • versuchter Mord

ohne jeder Tat eine Person zuzuordnen und dann heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft:

sexuelle Nötigung/Vergewaltigung.

UND das viel schwerwiegendere Delikt ignoriert die Dame bis heute.

Ich habe den Haupttäter namentlich wegen versuchten Mordes angezeigt.

Und die fehlende Eignung der STÄin ist MIR 2022 schon aufgefallen. Auch wenn Herr OStA W. das nicht eingestehen möchte, die Dame ist unfähig.

Ich will einen vernünftigen, erfahrenen, sachlichen und VERDAMMT NOCHMAL männlichen Staatsanwalt.

Und ganz ehrlich, der vorherige, aus meiner Sicht sehr gute Staatsanwalt, wäre nicht auf die schwachsinnige Idee gekommen, mir die Approbation entziehen zu wollen.

Ich kämpfe Recht durch.

Und ich werde diese Staatsanwältin aus dem Verfahren kriegen.

Und nur, um das nochmal öffentlich zu sagen:

ALLE Fälle, die die Täter zwischenzeitlich verwirklichen, die durch Ihre Untätigkeit bedingt sind, fallen in Ihren Veranwortungsbereich!

Dr. med. stud. iur. Katrin Schumacher

 

Zum Tatinhalt:

change.org/katrinuks2002

 

Ergänzende Anm.:

Andere strafrechtlich erfahrene (bzw. erfahrenere) Personen sind eindeutig der Ansicht, dass in der Sache Ermittlungen durchzuführen seien:

  • Gerald Stock, ehemaliger Leiter des LKA Saarbrücken
  • Prof. Dr. Guido Britz, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Saarbrücken
  • ein ehemaliger Strafrichter

Und wer meint es sind keine Ermittlungen durchzuführen?

Die Frau Staatsanwältin Z. 

 

Meine Profile, auf denen ich über die EIGENE Ermittlungsarbeit informiere, findet man hier:

Tiktok (katrinschumacher3)

Facebook (Straftataufklärung Uniklinik Homburg 2002)

Linkedin (Dr. Katrin Schumacher)

 

 

 

Die Entscheidungsträger*innen

Ministerium der Justiz, Saarbrücken
Ministerium der Justiz, Saarbrücken
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Neuigkeiten zur Petition